Problem-Anhänger

  • Abend zusammen.
    Ich habe mich schon totgegoogelt, aber bisher wenig gefunden. Vielleicht wird mir hier geholfen.
    Ein Bekannter möchte seinen alten Anhänger los werden und schenkt ihn mir. Es gibt aber ein Paar Schwierigkeiten. Der Bekannter hat keinen Fahrzeugbrief und der Anhänger hat seit Jahren kein Tüv. Es gibt nur der Fahrzeugschein, wo der alte Besitzer eingetragen ist. Zum Glück kenne ich ihn, so dass er eine Verlustserklärung abgibt und der Fahrzeugbrief wiedererstellt werden kann. Genau dabei treten Probleme auf. Bei der Zulassungstelle werden die Beamten nach dem TÜV-Bericht fragen. Da der Hänger im Jahr 2009 stillgelegt wurde, hat er natürlich keinen. Wie soll ich nun vorgehen?
    Vielen Dank für die Antworten,
    Ole

  • Ich würde folgendes tun:
    Beim Strassenverkehrsamt anrufen und fragen was die alles für das Aufbieten des Fahrzeugbriefs haben wollen.
    Warten bis die Zeit um ist und einen neue Zulassungsbescheinigung Teil 2 bekommen.
    Damit zum TÜV und den Anhänger prüfen lassen.
    Danach mit dem TÜV Bericht und Zulassungsbescheinigung zum Strassenverkehrsamt und dann zulassen.


    Wird halt ein wenig dauern.

  • Moin,
    einfach eine TüV-Untersuchung vornehmen lassen, dafür muss der Anhänger nicht zugelassen sein.
    Einen Fahrzeugbrief braucht man für die Unterwsuchung auch nicht.


    Andy

  • Danke für die Ideen.
    Ich kann auf einen großen Anhänger zurück greifen, mit dem ich den kleinen zur TÜV-Stelle transportieren kann. Dann noch prüfen lassen und mit neuen TÜV Fahrzeugbrief bekommen. Ist die Vorgehensweise richtig?
    Ich versuche heute noch die Zulassungsstelle zu erreichen.

  • Wie schon genannt, eine ganz normale HU machen lassen (und bestehen) damit dann zur Zulassungsstelle und fertig. Entweder einen Kaufvertrag mit Angabe, dass der Brief verlustig ist oder die wollen dort eine Versicherung an Eides statt vom Vorbesitzer (oder dir) haben. Je nachdem, wer den Brief verloren hat. Dann wird der Anhänger zugelassen und du bekommst einige Wochen später den Brief bzw. KFZ-Zul. Teil II.
    Ist aber schon besser vorab dort anzurufen.

  • Für die Ausgabe eines neuen Briefes (jetzt Zulassungsbescheinigung Teil 2) brauchst du m.E. keinen gültigen TÜV bzw. keinen Nachweis.
    Den Prüfbericht von 2007 (wenn er 09 abgelaufen ist, war die letzte HU im Normalfall 2 Jahre davor) interessiert niemanden.


    Die Lösung die du vorschlägst ist die elegantere, da du sobald der Brief vorliegt den ANhänger gleich zulassen kannst.

    Grüße
    Andy

  • Man braucht sehr wohl neuen TÜV, wenn man den Anhänger ummelden will.


    Ich hatte das nämlich gerade selber, als ich einen alten Westfalia, der 18 Jahre in Frankreich zugelassen war, auf mich anmelden wollte.

  • Zum Ummelden ja, aber er braucht ja erstmal den Brief (Zul.-Besch. II).



    mfg JAU

    No Shift - No Service

  • Hi,


    um den Anhänger bei einer Prüfstelle vorführen zu können, muss er ein Kennzeichen haben und versichert sein. Anhänger auf Anhänger einfach so geht also nicht, da der Prüfer damit fährt. Fährt man zu einer Werkstatt, welche eine rotes Kennzeichen besitzt / bzw. auf nicht öffentlchen, abgesperrten Grund, ist das etwas anderes.
    Um den Brief bzw. die Zulassungsbescheinigung wieder zu bekommen, muss man bei einem Notar eine Erklärung an Eides statt über den Verlust machen. Damit erhält man auf der Zulassung neue Papiere. Und damit könnte man dann ein Kennzeichen erhalten, mit dem man zum TÜV fahren kann.


    Hängt man den Anhänger an einen Schlepper mit grünem Kennzeichen und verpasst dem Ding ein 25 km/h-Schild, könnte es sein, dass ein Prüfer das akzeptiert, der Lösungsweg an sich ist das aber nicht. Ich persönlich würde einfach mit den neuen Papieren zu einer Werkstatt fahren und gut.


    Gruß
    Gerhard

  • ...Anhänger auf Anhänger einfach so geht also nicht, da der Prüfer damit fährt. ...


    Funktioniert definitiv!
    Ich möchte gar nicht nachzählen wie oft ich es schon so praktiziert habe. Teilweise musste der zu untersuchende Anhänger nicht mal abgeladen werden. Wenn es allerdings ein gebremster seiner Gattung ist, dann muss er natürlich getestet werden.
    Ich habe auch noch keine Werkstatt oder Prüforganisation(TüV,DEKRA,GTÜ...) gesehen, die keine ausreichende ´Prüffläche´(also Privat- bzw. Firmengelände) gehabt hat um den Anhänger am Zugfahrzeug zu überprüfen.
    Die Eidesstattliche Versicherung kann bei einem Notar abgegeben werden (was Geld kostet) oder auch direkt auf dem Amt.
    Jedenfalls wird es so bei ´uns´ praktiziert.




    PS: Eine Kabelverlängerung die vom aufgeladenen Anhänger zur Dose vom Zugfahrzeug reicht, hilft ungemein weiter ;) .


  • Die Eidesstattliche Versicherung kann bei einem Notar abgegeben werden (was Geld kostet) oder auch direkt auf dem Amt.
    Jedenfalls wird es so bei ´uns´ praktiziert.



    ... geht bei uns auch, direkt auf der Zulassungsstelle. Geld kostet es aber trotzdem.


    Gruß Günter


  • PS: Eine Kabelverlängerung die vom aufgeladenen Anhänger zur Dose vom Zugfahrzeug reicht, hilft ungemein weiter ;) .


    Das war der Grund (und auch der einzige) warum ich das letzte Mal den kleinen 750kg-Hüpfer abladen musse... das nächste Mal hab ich ein gnügend langes Kabel dabei ;)

    Grüße
    Andy

  • Die Reifen sind hinüber, die Felgen wahrscheinlich auch. Diese Kosten kommen auch dazu.
    Ich habe im Netz einen neuen Anhänger für 400€ gefunden, mit besseren Maßen (2m x 1,2m). Er würde mir eher passen.
    Naja, ich habe noch Zeit, werde noch ein Paar Tage nachdenken. :)

  • Die Reifen sind hinüber, die Felgen wahrscheinlich auch. Diese Kosten kommen auch dazu.
    Ich habe im Netz einen neuen Anhänger für 400€ gefunden, mit besseren Maßen (2m x 1,2m). Er würde mir eher passen.
    Naja, ich habe noch Zeit, werde noch ein Paar Tage nachdenken. :)


    Moin,
    die einzigen Mehrkosten, die du hast sind die Reifen (mit/ohne Felgen) und die neue Zulassungsbescheinigung Teil II, die TüV-Gebühren kommen regelmässig auf dich zu und die Kosten für die Zulassung muss du eh bezahlen.
    Bei der Zulassungsstelle muss du nur klären, in welcher Form die die Versicherung über den Verlust haben wollen. Das die bei einem Notar abgegebn werden muss, habe ich noch nie gehört. Da der Anhänger deinem Bekannten gehört, wäre es das einfachste, dass er die Zulassungsbescheinigung bei der Zulassungsstelle als verlustig erklärt. Die Kosten kannst du ja übernehmen. Und natürlich kannst du den Anhänger auf einem anderen Anhänger zum TÜV transportieren. Rein rechtlich dürftest du ihn da auch hintragen.



    Andy


    P.S. Wenn der Anhänger von den Ausmaßen nicht passt, würde ich ihn trotzdem zulassen, weil du ihn dann mit ordentlichen Gewinn verkaufen kannst. Ohne die Zulassungsbescheinigung werden Kaufinteressenten abgeschreckt.

  • Hallo Santos,


    wenn du den Anhänger nicht haben willst: ich entsorge den gerne für deinen Nachbarn -kurze PN an mich genügt.

  • Ich habe den Anhänger abgeholt, er steht jetzt bei mir.
    Momentan suche ich im Netz nach Reifen, sind die Felgen noch fahrtauglich?
    Und noch eine Frage. Der Besitzer hat wenig Zeit zur Zulassungsstelle zu fahren. Kann er die Verlustserklärung bei uns vor Ort im Rathaus beglaubigen lassen? Wird sie später bei der Zulassungsstelle angenommen?



    CAM00143.jpgCAM00144.jpg


    Eine Kiste Bier ist er doch Wert oder? :)

  • Hallo,


    also falsch machen konntest du bei diesem Anhänger nichts, sieht gar nicht sooo schlecht aus.


    Die Felgen würdfe ich einfach mal entrosten, wenn sie dann nicht zu dünn sind kann man sie noch lackieren. Obwohl die Rechte - so sieht es jedenfalls auf dem Bild aus - auch schon einen Schlag hat.



    Gruß Günter