Ich glaub wir lassen das an dieser Stelle...
Haft-Pflicht-Versicherung, damit ein Unfallgegner nicht auf seinem Schaden sitzen bleibt, so wollte es der Gesetzgeber - merkste auch was?
Die Versicherung hat für Schäden durch ihre VN gerade zu stehen und sich dort bei Verstößen gegen die Versicherungsbedingungen
den Schadenersatz wiederzuholen, auch so vom Gesetzgeber gewünscht und auch deshalb eine Pflichtversicherung, eigentlich ganz einfach!
Aber richtig, lassen wir das, es bringt nichts!