Ummeldung bei grünem Kennzeichen verweigert

  • Hallo zusammen,

    komme gerade von einem super tollen Behördenerlebnis. Wollte gerade meinen Contra 1-Achs-Bootstrailer (1200kg mit Peitz A-Bremse, PAV / SR -1.3 Ausf. C, BJ 1978) auf meinen Namen ummelden.


    Ich dachte dort bestens vorbereitet mit allen Unterlagen EVB etc. aufzuschlagen. Erste Frage des Sachbearbeiters der Zulassungsstelle, ob das Teil mit grünem Kz zugelassen ist. Ich: ja steht auch so im ZuBesch. Teil 1. Er: ja, aber mit ZuBesch. Teil 2 (Brief) kann mein Trailer eigentlich nicht zugelassen worden sein. Für die Umschreibung grün auf grün bräuchte ich auf jeden Fall eine Betriebserlaubnis. Den Brief (für dessen Voraussetzung eigentlich eine Betriebserlaubnis ist) könnte er nicht anerkennen.


    Ich müsste mir: a) beim Hersteller eine Betriebserlaubnis besorgen (dürfte bei R.C. Peiffer kaum mehr möglich sein) oder b) beim TÜV ein Gutachten erstellen lassen. Im ungültigen Vor-Brief taucht sogar noch eine alte TP/Überw.-org. Gutachten Nr. auf.


    Jetzt mein Fragen:

    ist es korrekt, dass ich bei der Ummeldung in der gleichen Stadt grün auf grün - wenn man im Besitz ZuBesch. Teil 1.+2 ist - dass man sich trotzdem eine Betriebserlaubnis oder Gutachten besorgen muss?

    Kann man beim TÜV Kopien alter Gutachten bekommen, wenn man die Nr. hat, wobei ich nicht ersehen kann welcher TÜV dieses damals ausgestellt hat?


    Oh Mann ich hoffe das ist jetzt nicht alles zu kompliziert dargestellt, aber irgendwie habe ich mit dem Vorhaben der Ummeldung grün auf grün ziemlich ins Klo gegriffen.


    Hab ihr vielleicht Erfahrungen oder ein pragmatischen Vorschlag für mich?

    beste Grüße + Danke im Voraus


    Toto13


    Brief-Contra-Trailer.pdf

  • Grüne Kennzeichen sind bei vielen Sachbearbeitern komplett unbekannt.

    Ich habe einen Bootstrailer von einem anderen Bundesland zum uns umgemeldet. Der hat durch die grünen Kennzeichen nur den Fahrzeugschein. Es gab einiges hin und her beim Amt bis eine sachkundige Mitarbeiterin dazu geholt wurde. Die hat bestätigt, dass außer dem Schein, den Kennzeichen und dem letzten TÜV Bericht nichts benötigt wird.


    Es ist also immer ein Glücksspiel welchen Mitarbeiter man bekommt. Im Zweifelsfall nett fragen ob sie einen Kollegen haben, der sich damit gut auskennt. Immer freundlich und mit ausreichend Zeit und Gelassenheit hingehen. Wenn man pampig rüber kommt, machen die schnell dicht und bemühen sich nicht weiter.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Der hat durch die grünen Kennzeichen nur den Fahrzeugschein.


    Das ist der entscheidene Satz - so ist es bei meinem Bootstrailer ebenso.
    Ich verstehe nicht, warum Toto13 eine Zulassungsbescheinigung 2 hat - die gibt es bei grünem Kennzeichen schlichtweg nicht.
    Der Sachbearbeiter hat also Recht, wenn er das so anzweifelt.


    Zumal auch keine EVB benötigt wird bei grünem Kennzeichen.


    schwarzes Kennzeichen (egal ob mit Vermerk "grüne Nummer" oder nicht) = Zulassungsbescheinigung Teil 1 + 2
    grünes Kennzeichen mit Betriebserlaubnis = Zulassungsbescheinigung 1, und NUR diese.


    Ich habe meinen Pferdeanhänger von grünem Kennzeichen auf schwarzes Kennzeichen umgemeldet und noch immer den Vermerk in den Papieren, dass der Trailer für ein grünes Kennzeichen "tauglich" wäre (Wortlaut aktuell nicht im Kopf).
    Aber er ist regulär schwarz zugelassen mit allen Konsequenzen (EVB notwendig und Zulassungsbescheinigung 1+2 erhalten).


    Irgendwas passt hier an der ursprünglichen Schilderung nicht.
    Nach aktuellem Wissensstand, hat der Sachbearbeiter zu Recht angezweifelt.

    2018er Tema Carplatform 4020s Alu / Universaltransporter 2,7to zgG
    mit Stoßdämpfern und 100er Zulassung, im Bedarfsfall mit Plane+Spriegel

  • Also bei meinem Bootstrailer habe ich auch nur Teil 1.

    Auf den CoC Papier wurde handschriftlich mit Stempel vermerkt, das Teil 1 ausgestellt und ausgehändigt worden ist.


    EVB ist von Vs zu Vs unterschiedlich. Spätestens wenn Kasko ins Spiel kommt brauchst Du Eine.....

  • EVB ist von Vs zu Vs unterschiedlich. Spätestens wenn Kasko ins Spiel kommt brauchst Du Eine.....


    Zur Anmeldung mit grünem Kennzeichen benötigst du keine EVB.
    Das Amt interessiert nicht, ob du da ne Versicherung hast, oder eben nicht - denn notwendig ist sie nicht.

    Bei mir aufm Amt waren sie aber so nett und haben darauf hingewiesen, dass der Trailer nur im angekuppelten Zustand versichert ist.
    Rollt er abgekuppelt weg und verursacht nen Schaden, haftet man privat.

    Bei meiner Bootsversicherung (Kasko) ist das aber mit inkludiert, nur geht das die Zulassung eben eigentlich nichts an (habs ihm dann dennoch so gesagt, war ja ein nettes Gespräch).

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  • Ich verstehe nicht, warum Toto13 eine Zulassungsbescheinigung 2 hat - die gibt es bei grünem Kennzeichen schlichtweg nicht.
    Der Sachbearbeiter hat also Recht, wenn er das so anzweifelt.

    Ja, deswegen bin ich auch unverrichteter Dinge wieder von der Zulassungsstelle gezogen. Offensichtlich gibt es gewisse Restspielräume, die kundenorientierte, pragmatisch denkende Sachbearbeiter nutzen. Meiner wollte halt zur Aushändigung eines neuen Teil1 unbedingt seinen Stempel irgendwo hinterlassen, wie ebenfalls von Eduard beschrieben, nur dummer Weise eben auf keinem Fall auf meinem Teil II.


    Hat denn von Euch noch jemand einen Tipp wie für mein altes Trailer-Schätzchen s.o. an etwas CoC-artiges kommen kann.

    Angeblich kann der TÜV ja auch ein neues Gutachten ausstellen, was kostet das wohl?

  • Funk mal Madde an...

    Ich denke schon, dass Er Dir helfen kann....

    Stellt der mich wieder unter Zugzwang, der Kerl. ;)


    Grundsätzlich würde ich in meiner Datenbank jetzt suchen, da die Dinger aber irgendwie immer als Einzelabnahme durchgelaufen und dabei auch mit 0800 (sonstiger Anhängerhersteller) geschlüsselt sind, kann ich in diesen Fällen seltenst helfen.

    Zudem hab ich mittlerweile den Verdacht, dass die Teile als Kleinstserien nur per Einzelabnahme in den Verkehr gebracht wurden. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege. :)

  • Moin zusammen!

    @Eduard Fan: danke für Dein Networking :):super::)

    Madde falls du evtl. einen besonderen Zugang hast, würde ich mich sehr freuen, wenn Du mal den alten Brief in meiner Eröffnung des threads checken könntest. Dort taucht u.a. folgende Gutachtennr. auf: G 221910888. KA wer das erstellt hat. Gibt es vllt. eine Zentralstelle die diese Nummern/Gutachten verwaltet?

  • Guten Morgen - grünes Kennzeichen und ZB II / Kfz. Brief schliessen sich nicht aus ! Abschleppwagen ( selbstfahrende Arbeitsmaschinen ) , Gülle LKW , Tankanhänger usw. haben auch ganz normale Kfz. Brief / ZBII .


    Lass den Anhänger mit schwarzen Kennzeichen zu und beantrage dann mit dem Eintrag im Kfz. Brief / ZBII beim FA eine Steuerbefreiung .

  • Hallo,

    ich hatte bei einem Bootstrailer, 2 Scheine, eine Art Brief und einen neuen Fahrzeugschein ausgestellt bekommen.


    Die Behörden wissen scheinbar selber nicht was sie alles wollen und tun.

    Meine Anhänger:

    Agados 1200kg mit Spriegel und Plane neu gekauft

    Westfalia 400kg mit Deckel und Fahrradträgern

    Halbes Auto (Peugeot 307 Break) 750kg

    TSA-Umbau 1200kg gebremst (Innenausbau in Arbeit)

    Eduard Rückwärtskipper 1500kg mit E-Pumpe

    Wohnwagen Weippert 535 mit 100er Zulassung

    Eduard 4020 Multifunktionsanhänger 2300kg abgelastet

    Boots- und Kanutrailer 500kg 5m lang (Verkauft)

  • Jetzt mein Fragen:

    ist es korrekt, dass ich bei der Ummeldung in der gleichen Stadt grün auf grün - wenn man im Besitz ZuBesch. Teil 1.+2 ist - dass man sich trotzdem eine Betriebserlaubnis oder Gutachten besorgen muss?

    Kann man beim TÜV Kopien alter Gutachten bekommen, wenn man die Nr. hat, wobei ich nicht ersehen kann welcher TÜV dieses damals ausgestellt hat?

    Hallo Toto,

    ich habe mal die Unterlagen de ich zu meinem ex Pfeifer hatte hochgeladen, vielleicht hilft es Dir ja. Ist aber ein 1300er Trailer.

    Ich würde es mal beim TüV in Bad Oeynhausen versuchen, die haben das Gutachten für meinen Pfeifer erstellt. Anhand der Listennummer sollte sich das feststellen lassen (als Beispiel siehe PDF rote Markierungen). Die von Dir angegebene Gutachtennr. G 221910888 ist natürlich auch ein Anhaltspunkt.

    Wenn das nichts bring würde ich beim Kraftfahrtbundesamt mal mit allen verfügbaren Daten anfragen. Eigentlich sollten die Daten dort zentral zusammenlaufen. Aber das wird wohl Madde am besten wissen wie das läuft. Der hat mir bei meinem Pferdeanhänger gut weitergeholfen.


    Mit den Unterlagen habe ich den Anhänger 2017 verkauft (zuzgl. TüV Berichte) und der Käufer hatte anscheinend keine Probleme den Anhänger umzumelden.


    Oh Mann ich hoffe das ist jetzt nicht alles zu kompliziert dargestellt, aber irgendwie habe ich mit dem Vorhaben der Ummeldung grün auf grün ziemlich ins Klo gegriffen.

    Das hast Du gut erkannt. Da wird man schnell zum Spielball der Organisationen und lässt viel Nerven und ggf. auch den ein oder anderen € wegen der Sturheit der Ämter oder des TüV´s.


    Gruß


    Peter

  • Ich habe in der Zwischenzeit herausbekommen, dass die Grün-Zulassung des Vorbesitzers basierend auf Teil 2 in einem anderen Stadtteil von Saarbrücken gelaufen ist. Ich will es dort jetzt noch einmal versuchen. Schaun wir mal, ob die Posse vllt doch noch ein happy end hat ....


    Danke für Eure Tipps man lernt auf jeden Fall dazu!

  • Versuch es vielleicht erstmal nur mit Teil 2.

    Teil 1 kannst du ja in der Jacke haben ^^

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  • Andere Zulassungstelle in der Stadt, Fall erledigt. Trailer wurde ohne jegliches Zucken von grün auf grün umgeschrieben :/:):):):saint:

  • v8.lover

    Hat den Titel des Themas von „Umeldung bei grünem Kennzeichen verweigert“ zu „Ummeldung bei grünem Kennzeichen verweigert“ geändert.
  • Herzlich Glückwunsch.

    Genau das meinte ich, manche kennen sich nicht aus oder haben keine Lust. Gegen Lust kann man nichts machen, aber sehr schade, dass kaum noch bei Kollegen nachgefragt wird, wenn man sich mit etwas nicht auskennt. Es wäre so viel einfacher und man würde zu allem Überfluss noch was lernen. :D

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  • ... mag sein, dass es sogar gut war, dass der letzte Sachbearbeiter sich nicht en Detail auskannte bzw. nachgefragt hat.


    Den ersten hatte ich schon so lange genervt, dass sich telefonisch nochmals rückversichert hat.


    Wie auch immer learning für mich/uns es lohnt sich es ggf. an einer andere Stelle zu versuchen. Erspart insbesondere bei einem alten Trailer viel Arbeit, wenn nur der Brief vorhanden ist, und man "grün" - also sich die Kfz-Steuer sparen - möchte. Nachteil ist, dass eine Nutzung auf Boote begrenzt ist, spielt beim Bootstrailer nicht wirklich eine Rolle, zumal ich zu allgemeinen Transportzwecken eine anderen Hänger habe.

  • Steht bei dir Boot oder Sportgerät im Schein?

    Streng genommen gilt die Befreiung ja für jegliches Sportgerät. Ob da jetzt ein Boot, ein Schlitten oder Flugzeug drauf steht wäre ja egal, solange es sich um ein Sportgerät handelt. Jeweils mit zwangsläufigem Zubehör.

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