Zulassung ohne Fahrzeugbrief

  • Hallo,

    Ich habe heute ein Anhänger gekauft ohne Fahrzeugbrief. Fahrzeugschein und TÜV Bericht sind da, TÜV ist noch bis November gültig.

    Wie kann ich der Anhänger anmelden?


    Danke im voraus

  • Doch, geht, ist aber eine etwas langwierige Angelegenheit. Zuerst muss der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) aufgeboten werden. Das dauert erst mal, da dann geprüft wird, ob das Teil geklaut ist. Dazu kommt eine eidesstattliche Versicherung mit Erklärung, wo das Teil abgeblieben ist.


    Aber direkt zulassen ist nicht. Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist weniger problematisch. Da langt in der Regel die eidesstattliche Versicherung bei der Zulassungsstelle. Kostet etwa 30 € extra.

  • Gar nicht

    Der Vorbesitzer ist verpflichtet alle Dokumente zum Fzg auszuhändigen

    Tut er dies nicht muss er dafür sorgen dass Ersatz beschafft werden kann

    Seat Alhambra 2.0TDI EZ: 08/2019

    Seat Leon ST FR 1.8TSI, EZ: 12/2015 verkauft

    Anssems BSX 1500, EZ: 08/2018

    Schätzle&Co Delkofen PA6, 600kg EZ: 11/1970 in Restauration

    Heinemann HP400, EZ: 1973
    Dethleffs C-Trend 505FSK, EZ 2015 steht zum Verkauf


    "Anhänger sind Herdentiere, eine alleinhaltung ist Anhängerquälerei!"

  • Kein Kaufvertrag? Keine Zulassungsbescheinigung Teil 2? Da würden bei mir alle Alarmglocken doppelt läuten.

  • das ist noch schlechter


    also grundsätzlich muss er die Papiere besorgen, wenns nen Kaufvertrag gäbe und da steht drin das er den nicht übergeben hat, dann sowieso


    in deim Fall kannst aber auch nicht zur Zulassung gehen, selbst wenn du behauptest du hast den Brief selbst verloren

    weil dann wollen die erst Recht ne Bestätigung per Kaufvertrag das Du die Papiere vollständig erhalten hast


    es ist also so, das ohne Papiere NICHTS geht und der Verkäufer sich drum kümmern muß


    dazu braucht er wiederum die Papiere und muß persönlich zur Zulassung und dort die Eidesstattliche abgeben und neuen Brief beantragen, dann hast du aber solange nichts mehr in der Hand, also am besten mitgehen


    oder ihm den Anhänger wieder hinstellen und Geld zurück verlangen, sobald er die Papiere hat nimmst ihn dem Anhänger wieder ab, aber dann mit Kaufvertrag

  • Kein Kaufvertrag? Keine Zulassungsbescheinigung Teil 2? Da würden bei mir alle Alarmglocken doppelt läuten

    Jetzt denke ich auch so.

    Aber auf dem Moment andersrum.

    Ich war nicht allein und ich habe der Anhänger vor dem Haus abgeholt.

    Ich habe noch ein Daschcam in der Auto welche hat alles registriert.

  • Vielleicht hat er den Anhänger irgendwo geliehen. Da bekommt er, wenn man es ganz legal macht, die Zulassungsbescheinigung 1 mit. Ohne die darf der Anhänger legal nicht bewegt werden. Kopien sind nicht erlaubt.


    Was du machen kannst: Ist der Anhänger noch zugelassen oder, wenn nicht, kennst du das KFZ-Kennzeichen? Dann frage bei der Polizei nach, ob da eine Diebstahlsanzeige vorliegt. Hast du dir den Ausweis zeigen lassen? Stimmen Adresse Zulassungsbescheinigung 1 und Ausweis überein?

  • Wie gesagt: Bei kein KV und keine ZB 2 würde ich vom schlimmsten ausgehen. Denn wenn er da nicht reagiert und der Anhänger wirklich geklaut ist, wird er die Probleme bekommen. Wie soll er z. B. ohne KV beweisen, dass er das Teil gekauft hat?

  • Ich frage morgen nach bei zulassungsstelle und bei Polizei, wie schaut aus.

    Auf dem Zulassungschein Teil 1 und bei TÜV Bericht ist gleiche name und gleiche Anschrift.