Beiträge von chris1E

    Katrin,


    frage bitte bei Tabbert nach, wie Du an einen neuen Brief für das Schätzchen über Tabbert kommen kannst, für ne Zulassung! (Kein Datenblatt!!!)
    Die können Dir doch sicher einen neuen Brief ausstellen! Evtl. brauchen die genaue Angaben von den vorhandenen Typenschildern am besten mit Foto. Der Vorteil ist, Du brauchst nur die Bestimmungen von damals einhalten, bei heutiger Zulassung / Vollabnahme, die von heute!


    Falls das nicht klappt und Du eine Vollabnahme beim Tüv brauchst, brauchst Du mindestens neue Rückleuchten mit Nebelschlußleuchte und evtl. ne neue Achse mit Rückfahrautomatik! Diese bitte vorher mit dem TÜV absprechen, auch vor jeder weiteren Investition.


    Hartnäckigkeit bei Tabbert lohnt sich auf alle Fälle!


    Gruß chris1E

    Danke Gerhard,


    ja da kann Manni noch so die Nase rümpfen, da wo kaum Platzvorhanden ist geht doch nix über vorwärts schieben, da der Drehpunkt der Achse näher an den Drehpunkt des Kugelkopfes heranrückt.


    Mittig ist wirklich sehr gut! Du hast ne Ringöse und ne sehr leichte Deichsel, da habe ich aber noch die Stützlaßt. Mal schauen ob mir im Sommerurlaub ne Lsg. einfällt. Das geht mit nem normalen PKW so leider nicht.


    Den Kugelkopf der Ackerschiene brauche ich gerade für die Deichselhalterung des PKW-Fahrradträgers :biggrins:, ich kann ja mal schauen ob der in die Zugöse paßt.


    Gruß chris1E

    Gerhard,
    kannst Du mir Bitte mal ein Foto von Deiner vorderen AHK und der Verstärkung schicken! Vielleicht kann ich da ja noch etwas lernen! Die Kugel von der Ackerschine kenne ich, die wollte ich aber nun doch nicht in die einschraubare Abschlepöse montieren.


    Manni,
    Es gibt schon mal enge bzw. kurze Wege oder Plätze, da wäre das ganz gut! Zum Beispiel wenn ich den Anhänger nur zum Abstellen die letzten Meter mit dem PKW schieben kann. So ein Gespann kann schon ganzschön Lang sein (5m PKW + 8m x 2,5m Anhänger= 12m!) und der Platz zum rangieren ist meist knapp.
    Mittig wäre schon besser.
    Im Campingzubehör habe ich noch nix gefunden!


    Mit der Sicht ist es Rückwärts aber nicht besser Manni!
    Nur bei Geradeausfahrt bei den Außenspiegeln.
    Meistens muß ich aber um die Kurve und da siehste nix auf der Außenseite vom Anhänger.


    Gott sei Dank gibt es mittlerweile Kammeras, die helfen einem ganz gut, wenn man alleine unterwegs ist.


    Gruß
    chris1E



    Hallo Manni,


    Danke für den Link!
    Habe Ihn aufmerksam gelesen und da steht doch tatsächlich unter § 12:


    "(3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.":)


    Ich wohne neben 3 Parkplätzen für Gehbehinderte, hier kontrollieren die Politessen mindestens 4 mal am Tag und lassen fleißig abschleppen. Sprich, hier passt die Stadt auf wie die Schießhunde. Ein Nachbar hat einen Anhänger auf der Parkbox/-fläche stehen und hat ihn schon seit ca. 3 Monaten nicht mehr bewegt. Anscheinend ist Ihm auch noch nix passiert.


    Was heißt hier entsprechend gekennzeichnet? Ich kenne nur die Parkschilder P (Zeichen 314) und auf dem Gehweg (Zeichen 315), bzw. Parkmakierungen auf der Straße, gelten diese ? Habe nix im Gesetzestext finden können.
    Spezielle Schilder für Anhänger habe ich noch nie gesehen und in der STVO nicht gefunden.


    ausser hier (3) Das Parken ist unzulässig
    4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 laufende Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist.Anlage 2 laufende Nummer 74: (leider kein Bild)
    Ge- oder Verbot
    Fahrzeugführer haben die durch Parkflächenmarkierungen angeordnete Aufstellung einzuhalten.
    Erläuterung
    Parkflächenmarkierungen erlauben das Parken (§ 12 Abs. 2), auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 t. Sind Parkflächen auf Straßen erkennbar abgegrenzt, wird damit angeordnet, wie Fahrzeuge aufzustellen sind. Wo sie mit durchgehenden Linien markiert sind, dürfen diese überfahren werden.


    Dann noch dieses: Das Parken ist unzulässig, wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert. Verstehe ich nicht, wenn ich drauf parke benutze ich doch die Parkfläche.
    Ich finde nix wo steht, ich darf nicht 1,5 Parkplätze gebrauchen weil mein Anhänger länger ist als die Markierung. Gilt doch auch für Wohnmobile, sind auch länger.


    Über 2 t doch, "wenn entsprechend gekennzeichnet" :)


    Gruß chris1E

    Mal wieder ein freundliches Hallo an die Fangemeinde,


    darf ich auf extra gekennzeichneter Parkfläche, bzw. Parkstreifen oder auch ausgewiesen mit Parkschild meinen Anhänger oder Wohnwagen länger als 14 Tage abstellen ohne ein Knöllchen zu bekommen.


    Was passiert wenn mein Hänger bis zu zwei der markierten Parkbuchten braucht?


    Ich meine, ich hätte das mal irgendwo gelesen, dass das erlaubt ist.


    Gruß
    chris1E

    Hallo,


    ruf bei Tabbert an die gibt es ja noch, da haste Glück!


    Notiere Dir vorher alle Nummern vom Fahrgestell und Aufbau, dann kannst wahrscheinlich noch´en Brief bekommen. Die müssten Dir auch etwas zu Felgen und Reifengrößen sagen können.
    Felgen und Reifengrößen kann bestimmt auch der Tüv weiterhelfen!


    Fallst Du keine Papiere mehr bekommst, könnte es bei der Neuzulassung Probleme geben, wenn Du keine Rückfahrautomatik an der Achse hast.


    Achtung!!!! Achtung!!!! Achtung!!!! Achtung!!!! Achtung!!!! Achtung!!!! Achtung!!!! Achtung!!!!


    Hier vor jeder Arbeitsleistung und Geldinvestition den TÜV fragen, da evtl. die ganze Sache sehr teuer wird!


    Mit Papieren brauchste wahrscheinlich nur ne normale Tüv-abnahme, und gehst dann mit allen Papieren zur KFZ-Zulassungsstelle und kannst dann wohlmöglich ne Neuzulassung beantragen.


    Also als erstes unbedingt mit Tabbert kontakt aufnehmen!


    Bilder vom Fahrgestell, Achse, Auflaufeinrichtung, Reifen sagen mehr als tausend Worte :)


    Gruß chris1E

    na klar selbstsichi Mutti´s.
    Innensechskannt durchstecken ist wohl besser als Sechskantkopf + Nuß.
    Und bei durchgesteckten Schrauben spare ich mir gut die 10cm vom Querholm und die Hülsen.


    Was meint Ihr, reicht an jeder Seite 2 Schrauben zum festklemmen oder brauche ich 4 für den Tüv?


    Gruß chris1E

    Hallo Horst,


    ich tippe mal auf ein Fahrgestell eines alten Wohnwagens.
    Das wurde dann nachträglich zum Bootstrailer umgebaut.


    Die deutschen Hersteller für Bootstrailer haben meines Wissens (seit den 70 igern) diesen Rahmen nie verwendet.


    Anscheinend sind ja noch Nummern auf einzelnen Teilen vorhanden, so auch auf dem Rahmen. Frag doch einfach mal bei Alko nach.


    Gruß chris1E

    Bin noch nicht schlüssig wie ich die Querholme mit dem Längsholm verbinde.:confused:


    Habe als Längsholm (geschlossenes Profil 120x40x4, verzinkt) und möchte darauf als Querholm (Alu geschlossenes Profil 100x50x4) auflegen.


    Überlege die Profile mit langen Schrauben direkt als Klemmverschraubung zu verbinden.
    2 Löcher von oben Mittig durch das Alurohr seitlich am Längsholm vorbei. Mit 2 Schrauben nach DIN 932 8.8 verzinkt M10x240 und mit Stahlplatte 5mm verklemmen.


    Oder doch lieber mit einem Winkel?
    Winkel mit dem Längsholm verklemmen, und mit dem Alurohr quer durch die neutrale Faser verschrauben.


    U-Bügel oder Quadratbügel gibt es auch, nur hören die gängigen Längen so bei 140 oder 170mm auf und die Schrauben scheinen etwas günstiger zu sein.


    Bin auf Eure Meinung gespannt!=)


    Gruß chris1E

    Moin Ihr Wissenden,


    darf ich einen Anhänger der für ein zGg 3t zugelassen ist, mit einem Leergewicht von 1,5t hinter einem PKW der eine zulässige Anhängelast von 1,7t eingetragen hat im leerem Zustand ziehen?


    Oder muß der Anhänger auf 1,7t abgelasstet werden?


    Klar ist, der Pkw darf nur 1,7t ziehen egal wieviel der Hänger als zGg. hat! :)


    Dank und Gruß
    chris1E

    Achsenhuber


    ich meinte natürlich die Höhe geht zum Quadrat bei der Berechnung des Widerstandsmomentes ein:)!


    Höre Dich mal als Alternative bei Heku (Bielefeld), HWR (ULM), Nelbach oder in der Bucht um, da inseriert auch immer einer günstiger als die Etablierten. Evtl. könnte ich Dir noch einen Schlosser nennen.
    Anscheinend hast Du Dich aber schon erkundigt, und hast keine zwei linke Hände:biggrins:.


    Hast Du die Berechnung schon vorliegen?


    Gruß Chris

    Die Dimensionen entsprechen denen der gängigen Hersteller, Harbeck, Heku, Echtermann, und wie sie alle heißen.
    "Habe ich irgendwo zu schwache Rohre dimensioniert, evtl, sollte der V-Rahmen aus 100x40x4 (mm) sein?"


    Nein, das Wiederstandsmoment geht mit der Höhe ein, nicht mit der Dicke! Besser 120x40x3 als 100x40x4


    Statt die wohl sündhaft teuere Doppelachse würde ich 2 normale Achsen kaufen und die mittels eines Winkeleisens mit einander verbinden und anlaschen (U-Bügel). Das ist die alte Praxis incl. Halterungen für den Kotflügel und Stoßdämpfer und Du kannst die ganze Einheit auf dem Rahmen verschieben.


    "es liegt eine EU-bremsberechnung für den TÜV bei" wird die speziel für Dich (die Achs, Reifenkombination) gerechnet? Oder ist da eine Tabelle, ich suche noch eine für Alko:).


    Viel Erfolg
    Gruß chris=)

    Probier unbedingt via Fahrgestellnummer bei Saris eine Zweitschrift zu bekommen. Die kostet wahrscheinlich auch mindestens 60 ,-€. (Vorher anfragen) Dann noch ne normale Tüv-abnahme für ca. 30,- € und ab zur Zulassung, aber 70,- halte ich für viel! Dann bekommst Du aber 3 Jahre Tüv wegen Erstzulassung! Und die Reifen na ja die kannst auch beim Reifenhändler wechseln lassen wenn der Tüv/ Dekra meckert.


    Geht alles, das schaffst Du schon


    Gruß