Hallo
nein darfst Du nicht, nach 14 Tagen ist Schluß
wenn der Hänger über 2 Tonnen hat, dann darfst ihn eventuell da garnicht abstellen, wenns z.B. reines Wohngebiet ist
steht alles in der StVO
Gruß Mani
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Hallo Manni,
Danke für den Link!
Habe Ihn aufmerksam gelesen und da steht doch tatsächlich unter § 12:
"(3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.":)
Ich wohne neben 3 Parkplätzen für Gehbehinderte, hier kontrollieren die Politessen mindestens 4 mal am Tag und lassen fleißig abschleppen. Sprich, hier passt die Stadt auf wie die Schießhunde. Ein Nachbar hat einen Anhänger auf der Parkbox/-fläche stehen und hat ihn schon seit ca. 3 Monaten nicht mehr bewegt. Anscheinend ist Ihm auch noch nix passiert.
Was heißt hier entsprechend gekennzeichnet? Ich kenne nur die Parkschilder P (Zeichen 314) und auf dem Gehweg (Zeichen 315), bzw. Parkmakierungen auf der Straße, gelten diese ? Habe nix im Gesetzestext finden können.
Spezielle Schilder für Anhänger habe ich noch nie gesehen und in der STVO nicht gefunden.
ausser hier (3) Das Parken ist unzulässig
4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 laufende Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist.Anlage 2 laufende Nummer 74: (leider kein Bild)
Ge- oder Verbot
Fahrzeugführer haben die durch Parkflächenmarkierungen angeordnete Aufstellung einzuhalten.
Erläuterung
Parkflächenmarkierungen erlauben das Parken (§ 12 Abs. 2), auf Gehwegen aber nur Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,8 t. Sind Parkflächen auf Straßen erkennbar abgegrenzt, wird damit angeordnet, wie Fahrzeuge aufzustellen sind. Wo sie mit durchgehenden Linien markiert sind, dürfen diese überfahren werden.
Dann noch dieses: Das Parken ist unzulässig, wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert. Verstehe ich nicht, wenn ich drauf parke benutze ich doch die Parkfläche.
Ich finde nix wo steht, ich darf nicht 1,5 Parkplätze gebrauchen weil mein Anhänger länger ist als die Markierung. Gilt doch auch für Wohnmobile, sind auch länger.
Über 2 t doch, "wenn entsprechend gekennzeichnet"
Gruß chris1E