Beiträge von Der Glonntaler

    was hast Du für Freunde?


    Zitat

    kumpel meinte WOWA weil hymer ja noch hersteller is


    deswegen wird ja jedes Golf Cabrio auch als Bus und die A Klasse wird als Schwerlastsattelzugmaschine versichert


    merkst was?

    Hallo


    Zitat

    Ich muss den Anhänger mit dem Auto eben auf eine schräge Wiese schieben, kann aber den Anhänger nicht so hoch schieben, das dass Auto auch auf dem Grundstück steht (Lampenträger vom Anhänger sitzt auf)


    ist zwar leicht gesagt,
    aber wie wärs wenn da den Boden etwas auffüllst, und schon kannst ganz reinfahren


    scheint sich ja nur um ne Mulde zu handeln durch die da ned durch kommst


    oder die Lichttraverse bisschen höher setzen


    Gruß Mani

    Hallo


    wen im Schein steht, max 100 gehts schon mal nicht, da darf entweder nichts drin stehen, oder 120


    fahr zum Tüv und frag dort, vielleicht hast Glück und du findest einen dem das egal ist, und das nur Stoßdämpfer brauchst


    vermutlich wird er aber vom Hersteller was haben wollen,


    dann frag mit den ganzen Daten bei Saris nach ob dir die ne Unbedenklichkeitsbescheinigung rausschreiben


    das montieren der Dämpfer ist das kleinste Problem dann


    Gruß Mani

    Hallo



    Zitat

    Dann habe ich den Hänger abgekoppelt und rückwärts in die Parkbucht geschoben....


    ...und just in diesem Moment wollte er nicht mehr vorwärts rollen. Rückwärts geht wie gesagt. Eigenartigerweise sind beide Bremsen betroffen.


    also bis dahin dachte ich, aha alles klar, Auflaufeinrichtung ist nach dem bremsen drinn geblieben, deshalb bremst er vorwärts, aber lässt sich wegen der Rückfahrautomatik noch rückwärts schieben


    aber dann kam


    Zitat

    Allerdings muss ich sagen, dass zwischen fest und lose kaum ein Unterschied festzustellen ist. Der Bremszug ist immer gleich locker....


    wäre auch noch vorstellbar, das nur die Bremsseile hängen, weil vergammelt und rostig


    aber dann kam


    Zitat

    der Hänger hat keine Rückfahrautomatik.


    und da muß ich Rudi beipflichten

    Zitat

    so wie du das erklärst, ist es eigentlich technisch überhaupt nicht möglich


    entweder er hat ne Rüfa, dann sind eventuell die Seile fest und hängen geblieben, oder es ist der fast unwahrscheinliche Fall eingetreten das beide Bremsen gleichzeitig so vergammelt waren das sich die Bremsbeläge vom Träger gelöst haben und nun lose drinn liegen und sich verklemmt haben


    schau mal ob die Seile lose sind und sich rein und raus schieben lassen,


    ansonsten hilft vermutlich nur Trommel runter und nachschaun was los ist


    eventuell hilft Dir auch dieser Beitrag


    https://anhaengerforum.de/forum/thread/3540


    Gruß Mani

    Hallo


    Du hast TÜV, also lass es wie es ist


    wenn Du die Lichter aber unbedingt breiter haben willst, was ich verstehen kann, dann tausch Licht mit NSL
    und mach von unten ein oder zwei Kennzeichenleuchten hin, müsstest vor Bestellung fragen ob eine reicht oder obs zwei sein müssen
    kommt eben drauf an was in der Beschreibung der Leuchte steht


    die jetzigen integrierten Gläser kannst ja schwarz abkleben, oder gegen schwarze Blindscheiben tauschen, falls es die noch gibt


    Gruß Mani

    Hallo


    zu 1.


    Sandwichplatte, ist leichter aber kostet das 4 fache, also bleib bei Siebdruck


    zu 2.


    feuerverzinken, galvanisch kannst vergessen, rostet sofort wieder


    zu 3.


    das Kabel ist zum abnehmen, damit wenn einer den Hänger klaut er wenigstens kein Licht hat, kannst auch weglassen die Dose


    Gruß Mani

    Zitat

    Der abstand zum nummernschild ist nicht vorgegeben. Das ist eine der wenigen schwammigen auslegungen, und zwar muss das numernschild ausreichend beleuchtet sein.


    hast den Beitrag von Rudi und mir nicht gelesen?


    vom Gesetzgeber ist es nicht vorgeschrieben, aber der Lampenhersteller selbst schreibt es vor, da sein e Prüfzeichen nur gültig ist wenn die vorgeschriebenen Abstände eingehalten werden


    Auszug ausm Gesetz

    Zitat

    Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. L 262 vom 27.9.1976, S. 85) oder der ECE-Regelung Nummer 4 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern (VkBl. 2004 S. 613) in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar macht. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.


    Quelle §10 FZV

    Hallo


    also die normalen Kennzeichenleuchten haben fast alle einen vorgeschriebenen Mindestabstand von 5 cm


    diese Lampen die da montiert sind haben bestimmt auch ein festen vorgeschriebenen Wert der eingehalten werden muß, also mal in die Beschreibung schaun, oder auf die Web Seite des Herstellers


    Gruß Mani