Hallo
kommt drauf an wie oft du damit unterwegs bist, bei täglicher Nutzung würde ich den stärksten Motor nehmen, vor allem da Du ja nicht gerade im Flachland wohnst
Gruß Mani
Hallo
kommt drauf an wie oft du damit unterwegs bist, bei täglicher Nutzung würde ich den stärksten Motor nehmen, vor allem da Du ja nicht gerade im Flachland wohnst
Gruß Mani
Hallo
diese Aussage
ZitatVon Start zu Ziel beträgt die größe regel strecke ca. 65km und dann wieder zum Start also ~ 130km bis wieder an Ladensäule, Oft aber auch nur 15km hin, 5min warten 15km Zurück.
passt aber mit 100 000 km / Jahr nicht zusammen
das sind im Schnitt 400 km am Tag, die schafft kein Elektrokarrn, vor allem wenn er kaum Zeit hat an der Steckdose zu hängen, wenn er im 3 Schicht betrieb läuft
ich würde beim bewährten bleiben, ganz einfach, in dem Fall nur Diesel
Gas taugt nix, zu viel Ausfälle, zumindest die zwei Golf die ich kenne zicken ständig rum
Gruß Mani
Hallo zusammen
also wenn ich mir privat nen Anhänger baue, den anmelde und ne zeitlang fahre und dann irgendwann verkaufe, hat da niemand was dagegen
egal ob das nun ein normaler Anhänger ist, oder ein umgebautes Auto, man braucht auch kein Gewerbe und keinen Meistertitel dazu
wenn man das natürlich mehrfach wiederholt, wie Alex es vor hat, bzw die Dinger schon mit dem Vorsatz baut sie später zu verkaufen oder zu vermieten, dann wird da erstmal eine gewerbliche Geschichte daraus
das wäre im Prinzip auch noch nicht das Problem, man geht zum Landratsamt bzw zuständige Stelle und meldet ein Gewerbe an, darauf folgt automatisch eine Nachricht ans Finanzamt, die Dir dann nen Fragebogen schicken, warum weshalb wieso, wieviel Umsatz ist geplant (wegen eventueller Vorauszahlung, also immer ganz wenig angeben) usw wie gesagt, bisher alles kein Problem, kann ja auch ein Nebengewerbe sein, das man nebenbei zur festen Arbeit macht
jetzt kommt aber ein Problem auf, Vermietung bzw Handel ist ohne weiteres möglich, dazu braucht man keine besonderen Qualifikationen, der Wille reicht
anders schauts aber aus, wenn man die Anhänger die man verkauft, auch selbst herstellt, dann fällt das unters Handwerksrecht, wie jeder Beruf der etwas herstellt, und wie wir alle wissen, braucht ein Handwerker in den meisten Berufen einen Meistertitel, oder einen mindestens halbtags angestellten mitarbeitenden Meister oder einen Teilhaber der (zu mindestens glaub 40% reichen) an der Firma beteiligt ist.
Außnahmen sind wenn die Firma geerbt wurde, dann darf man ein halbes Jahr ohne Meister weiter machen
die einzige Möglichkeit die man hier in D hat, es gibt bestimmte handwerksähnliche Berufe, die keinen Meistertitel brauchen, da gehört aber das KFZ Gewerbe nicht dazu, diese kann man dann auch ohne Meisterbrief ausüben, man benötigt dafür lediglich eine Handwerkskarte der Handwerkskammer, die bekommt man, wenn man den zuständigen Sachbearbeiter davon überzeugen kann, das man das kann, was man machen will, man muß dort dann angeben was man für handwerkliche Gewerbe ausführen will, diese werden dann dort notiert und man bekommt die Handwerkskarte, mit der man dann bestimmte Tätigkeiten ausführen darf, sollte man aber bei einer Kontrolle erwischt werden, das man etwas macht, was nicht aufgeführt ist, ist man genauso drann
2004 wurde das ganze etwas vereinfacht, damals sind einige Berufe von der Meisterpflicht befreit worden, z.B. Fliesenleger muß keinen Meister mehr haben
mehr dazu hier https://www.hwk-muenchen.de/74,0,444.html
oder bei Tante Google
Alex, die einzige Möglichkeit die eventuell hast, wenn die Dinger verleihst und zwar nicht an Selbstfahrer, sondern Du bringst sie zu dem Event und sie stehen da nur rum, dann könnte es sein das sie auch selbst herstellen darfst, aber zumindest ne Handwerkskarte brauchst auf alle Fälle dazu und das geht nur mit Gewerbe und allem drum und drann
oder ne Limited in England oder Spanien, die Ausländischen Firmen brauchen kein Meister
oder ganz legal, ne Industriefirma gründen, im großen Stil als Industriehersteller brauchst auch kein Meister
Gruß Mani
P.S. mein Beileid noch zu deim Kumpel
Hallo
ich schätze das war doch vorher schon genauso, oder hast Du die Kotflügel versetzen müssen?
wenn nicht, und wenn die Schwingen der neuen Achse wirklich etwas kürzer sind als die alten, dann müsste ja das Rad nun nicht mehr mittig im Kotflügel stehen
in dem Fall würde ich die Achse wirklich ein Stück versetzen,
mach doch mal Bilder von der Seite und von der Achsaufnahme, dann kann man mehr sagen
Gruß Mani
Zitatim Ausland zählt eh das Gesamtgewicht und nicht die seltsamen deutschen Regeln.
leider haben wir diese seltsamen Regeln der EU zu verdanken, also täusch Dich da nicht
Hallo
oder fahr beim nächsten Mal mit ner Fuhre Kies hin, wenns dann ned passt, schmeisst zwei Hände voll von hinten nach vorne
Gruß Mani
Hallo
Zitat.verschwand er für 10min in den Keller und brachte 2 Neue Achsen mit.
Dann sagte er nur ganz trocken... "Hier... kannst du haben,brauche die eh nicht mehr...."
so nen Nachbar wünschen sie bestimmt mehrere jetzt, unser Neid sei Dir gewiß ![]()
jetzt noch ein paar Bilder dazu, dann ist es perfekt
Gruß Mani
Hallo
wieso ablasten? 1000 kg geht doch mit deim Auto
Gruß Mani
So, bin auch wieder daheim
Zitatam Ende rd. 130 Euro über gehabt, aber trotzdem gefühlt den Anhänger bei der Rückfahrt wieder voll gehabt.
komisch geht mir genauso, ok, der Hänger ist wieder genauso voll, aber alles was vorher in den Autos war, ist nun auch mit drinn
also ist es definitiv weniger geworden
Hallo
von wem stammt nun der Stempel? hat den die Zulassungsstelle reingemacht?
wie können die das beurteilen?
oder war der Herstellerseitig drinn, dann wäre Fall 1 zutreffend
ob der Hänger bereits am Werk mit Stoßdämpfer geliefert wurde weiß ja keiner
aber ich find das lustig, ich glaub ich probier mal ob ich "auf Blöd" für mein großen auch ne Plakette bekomme
er ist Bj 2000 und Herstellerseitig für 200 km/h gebaut, hab ich ja schliessich selbst gemacht ![]()
Gruß Mani
in der Außendose fehlt noch der USB Anschluß ![]()
aber ansonsten TOP ![]()
Hallo
wäre schön wenn Du die Frage von oben beantwortest
Zitatwas steht den im Schein genau drinn bei Dir? ist dort schon das Mindestleergewicht des Zugfahrzeugs eingetragen gewesen?
Gruß Mani
Zitatich könnte mir vorstellen das es im Bezug auf Haftung und Steuer (FA: Das ist doch Hobby!) besser fürs Unternehmen ist kein Forum zu betreiben.
Scherzkeks, lies mal was ganz unten in der blauen Zeile steht
Hallo
was steht den im Schein genau drinn bei Dir? ist dort schon das Mindestleergewicht des Zugfahrzeugs eingetragen gewesen?
wie schon hundert mal gesagt, es müssen die Gewichte im Schein stehen, und der Anhänger muß ganz klar eine Eintragung für die 100 km/h haben, die Einhaltung der Vorschriften liegt dann am Fahrer, nur so geht es
in der Regel steht aber nichts in den Papieren, also muß man erst zu TÜV oder DEKRA
siehe auch hier
ZitatLassen Sie sich von einem DEKRA Sachverständigen bestätigen, dass Ihr Anhänger alle Voraussetzungen für den Betrieb im Rahmen der 9. Ausnahmeverordnung erfüllt.
also einfach so hingehen und ein 100er Schild holen ist nicht
Gruß Mani
Tja Frau Lackmann, das würde ich auch sagen, wenn die Firma meinem Partner gehört
aber weißt Du wie man das nennt? SPAM
also entweder richtig vorstellen und mit offenen Karten spielen, ansonsten muß ich oder jemand anders die Spamkeule schwingen
Gruß Mani
Jay
ZitatJein - im LRA OAL z.B. gibt es IM GEBÄUDE nen eigenen Schilderdienst des Landkreises und außerhalb/auf der anderen Straßenseite nen privaten.
ich bin mir ziemlich sicher, das auch der Schilderdienst IM Gebäude eine eigenständige Firma ist, schau mal auf den Kassenzettel
bei uns war früher der Schilderfuzzi auch im Keller des LRA, aber auch da war es ne eigenständige Firma, nur halt ohne Mitbewerber
in der neuen Zulassung ist er nun genau gegenüber, die andern sind etwas weiter weg
Hallo
tu tust jetzt 2 Tage rum und weißt immer noch nichts !
warum rufst Du nicht einfach bei den zuständigen Stellen an?
alles andere hat kein Wert, was willst Du dem Sherrif sagen bei ner Kontrolle?
"Im Forum haben sie gesagt das geht so"
Vergiss es, Du bist ÖSTERREICHER, also brauchst ein Kennzeichen aus ÖSTERREICH
Du bekommst hier keins, weil Du kein DEUTSCHER bist und auch nicht hier wohnst
und ein Zollkennzeichen schonmal garnicht, das ist zur AUSFUHR gedacht, in deinem Fall ist es aber ne Einfuhr
und genau genommen willst Du damit nur spazieren fahren
ZitatSoll ein zulassungspflichtiges nicht zugelassenes Kraftfahrzeug oder ein zulassungsfreies und kennzeichenpflichtiges Kraftfahrzeug, dem kein Kennzeichen zugeteilt ist, mit eigener Triebkraft oder ein Anhänger hinter einem Kraftfahrzeug dauerhaft in einen anderen Staat verbracht werden, sind die Vorschriften............................
und Kennzeichen zum spazieren fahren gibts nicht, bzw gibts schon, aber das ist dann ne ganz normale Zulassung
auch Kurzzeit geht nicht
ZitatSie müssen den Antrag bei der Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes, des Betriebssitzes oder Ortes der beteiligten Niederlassung stellen
damit sind wir wieder oben
also entweder besorgt der Händler dir ein Kurzzeitkkennzeichen, damit kannst dann nach Österreich fahren, oder er schickt dir die Papiere, Du lässt ihn bei Dir zu und holst ihn dann ab
Schluß Ende, was anderes gibts nicht
hier noch etwas, was der ADAC dazu schreibt
ZitatAlles anzeigenAbkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen seit 1979 mitÖsterreich und seit 1.1.1994 mit Italien und seit kurzem auch mit Dänemark. Probleme in der Praxis:
Im Hinblick auf Italien verfolgte die dortige Polizei seit Anfang 2004 zunehmend Fahrer von Fahrzeugen, die dort mit deutschen Kurzzeitkennzeichen unterwegs sind. Die Fahrzeugführer wurden mit hohen Geldbußen (in der Regel 1000 Euro) bestraft; außerdem wurden die betreffenden Fahrzeuge sichergestellt.
Auf Ersuchen des ADAC hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBW) beim italienischen Innenministerium interveniert und dieses dringlich aufgefordert, die zwischenstaatliche Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Überführungskennzeichen einzuhalten.
Das italienische Verkehrsministerium hat daraufhin ausdrücklich klargestellt, dass auch die deutschen Kurzzeitkennzeichen unter die besagte Vereinbarung fallen und die zuständigen Behörden angewiesen, von Beanstandungen abzusehen.
Achtung: Unzulässig ist jedoch die Praxis, mit einem roten Kennzeichen aus Deutschland "im Gepäck" anzureisen, das Kennzeichen dann in Italien oder Österreich an einem Kfz/Anhänger anzubringen und das Kfz/Anhänger nach Deutschland zu verbringen. Dies stellt eine unzulässige Fernzulassung dar und hat hohe Strafen bis hin zur Beschlagnahme des Kfz/Anhängers zur Folge. In Italien wurde dieses Verbot Anfang 2013 gesetzlich verankert.
In einigen weiteren Nachbarländern wird das rote Kennzeichen / Kurzzeitkennzeichen erfahrungsgemäß toleriert, bzw. nicht beanstandet. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis besteht. In Belgien und Luxemburggab es in der Vergangenheit Fälle, in denen die Einreise mit dem Kurzzeitkennzeichen verweigert wurde.
Der Versicherungsschutz bleibt auch bei Verwendung des Kurzzeitkennzeichens im Ausland bestehen; die Internationale Grüne Versicherungskarte wird jedoch in der Regel nur dann ausgegeben, wenn der Abschluss einer Anschlusspolice (für eine reguläre Zulassung) als sicher gilt.
http://www.adac.de/infotestrat…-kennzeichen/default.aspx
Gruß Mani
Zitatwo ist die Nebelschlussleuchte?
zu was? EZ war 03/85!