Beiträge von Der Glonntaler

    Hallo


    diese Aussage


    Zitat

    Von Start zu Ziel beträgt die größe regel strecke ca. 65km und dann wieder zum Start also ~ 130km bis wieder an Ladensäule, Oft aber auch nur 15km hin, 5min warten 15km Zurück.


    passt aber mit 100 000 km / Jahr nicht zusammen


    das sind im Schnitt 400 km am Tag, die schafft kein Elektrokarrn, vor allem wenn er kaum Zeit hat an der Steckdose zu hängen, wenn er im 3 Schicht betrieb läuft


    ich würde beim bewährten bleiben, ganz einfach, in dem Fall nur Diesel


    Gas taugt nix, zu viel Ausfälle, zumindest die zwei Golf die ich kenne zicken ständig rum


    Gruß Mani

    Hallo zusammen


    also wenn ich mir privat nen Anhänger baue, den anmelde und ne zeitlang fahre und dann irgendwann verkaufe, hat da niemand was dagegen


    egal ob das nun ein normaler Anhänger ist, oder ein umgebautes Auto, man braucht auch kein Gewerbe und keinen Meistertitel dazu



    wenn man das natürlich mehrfach wiederholt, wie Alex es vor hat, bzw die Dinger schon mit dem Vorsatz baut sie später zu verkaufen oder zu vermieten, dann wird da erstmal eine gewerbliche Geschichte daraus


    das wäre im Prinzip auch noch nicht das Problem, man geht zum Landratsamt bzw zuständige Stelle und meldet ein Gewerbe an, darauf folgt automatisch eine Nachricht ans Finanzamt, die Dir dann nen Fragebogen schicken, warum weshalb wieso, wieviel Umsatz ist geplant (wegen eventueller Vorauszahlung, also immer ganz wenig angeben) usw wie gesagt, bisher alles kein Problem, kann ja auch ein Nebengewerbe sein, das man nebenbei zur festen Arbeit macht


    jetzt kommt aber ein Problem auf, Vermietung bzw Handel ist ohne weiteres möglich, dazu braucht man keine besonderen Qualifikationen, der Wille reicht


    anders schauts aber aus, wenn man die Anhänger die man verkauft, auch selbst herstellt, dann fällt das unters Handwerksrecht, wie jeder Beruf der etwas herstellt, und wie wir alle wissen, braucht ein Handwerker in den meisten Berufen einen Meistertitel, oder einen mindestens halbtags angestellten mitarbeitenden Meister oder einen Teilhaber der (zu mindestens glaub 40% reichen) an der Firma beteiligt ist.


    Außnahmen sind wenn die Firma geerbt wurde, dann darf man ein halbes Jahr ohne Meister weiter machen


    die einzige Möglichkeit die man hier in D hat, es gibt bestimmte handwerksähnliche Berufe, die keinen Meistertitel brauchen, da gehört aber das KFZ Gewerbe nicht dazu, diese kann man dann auch ohne Meisterbrief ausüben, man benötigt dafür lediglich eine Handwerkskarte der Handwerkskammer, die bekommt man, wenn man den zuständigen Sachbearbeiter davon überzeugen kann, das man das kann, was man machen will, man muß dort dann angeben was man für handwerkliche Gewerbe ausführen will, diese werden dann dort notiert und man bekommt die Handwerkskarte, mit der man dann bestimmte Tätigkeiten ausführen darf, sollte man aber bei einer Kontrolle erwischt werden, das man etwas macht, was nicht aufgeführt ist, ist man genauso drann


    2004 wurde das ganze etwas vereinfacht, damals sind einige Berufe von der Meisterpflicht befreit worden, z.B. Fliesenleger muß keinen Meister mehr haben


    mehr dazu hier https://www.hwk-muenchen.de/74,0,444.html


    oder bei Tante Google


    Alex, die einzige Möglichkeit die eventuell hast, wenn die Dinger verleihst und zwar nicht an Selbstfahrer, sondern Du bringst sie zu dem Event und sie stehen da nur rum, dann könnte es sein das sie auch selbst herstellen darfst, aber zumindest ne Handwerkskarte brauchst auf alle Fälle dazu und das geht nur mit Gewerbe und allem drum und drann


    oder ne Limited in England oder Spanien, die Ausländischen Firmen brauchen kein Meister
    oder ganz legal, ne Industriefirma gründen, im großen Stil als Industriehersteller brauchst auch kein Meister



    Gruß Mani


    P.S. mein Beileid noch zu deim Kumpel

    Hallo


    ich schätze das war doch vorher schon genauso, oder hast Du die Kotflügel versetzen müssen?


    wenn nicht, und wenn die Schwingen der neuen Achse wirklich etwas kürzer sind als die alten, dann müsste ja das Rad nun nicht mehr mittig im Kotflügel stehen


    in dem Fall würde ich die Achse wirklich ein Stück versetzen,


    mach doch mal Bilder von der Seite und von der Achsaufnahme, dann kann man mehr sagen


    Gruß Mani

    So, bin auch wieder daheim


    Zitat

    am Ende rd. 130 Euro über gehabt, aber trotzdem gefühlt den Anhänger bei der Rückfahrt wieder voll gehabt.


    komisch geht mir genauso, ok, der Hänger ist wieder genauso voll, aber alles was vorher in den Autos war, ist nun auch mit drinn


    also ist es definitiv weniger geworden

    Hallo


    von wem stammt nun der Stempel? hat den die Zulassungsstelle reingemacht?


    wie können die das beurteilen?


    oder war der Herstellerseitig drinn, dann wäre Fall 1 zutreffend


    ob der Hänger bereits am Werk mit Stoßdämpfer geliefert wurde weiß ja keiner



    aber ich find das lustig, ich glaub ich probier mal ob ich "auf Blöd" für mein großen auch ne Plakette bekomme


    er ist Bj 2000 und Herstellerseitig für 200 km/h gebaut, hab ich ja schliessich selbst gemacht :biggrins:


    Gruß Mani

    Hallo


    was steht den im Schein genau drinn bei Dir? ist dort schon das Mindestleergewicht des Zugfahrzeugs eingetragen gewesen?


    wie schon hundert mal gesagt, es müssen die Gewichte im Schein stehen, und der Anhänger muß ganz klar eine Eintragung für die 100 km/h haben, die Einhaltung der Vorschriften liegt dann am Fahrer, nur so geht es


    in der Regel steht aber nichts in den Papieren, also muß man erst zu TÜV oder DEKRA


    siehe auch hier


    Zitat

    Lassen Sie sich von einem DEKRA Sachverständigen bestätigen, dass Ihr Anhänger alle Voraussetzungen für den Betrieb im Rahmen der 9. Ausnahmeverordnung erfüllt.


    http://www.dekra.de/de/1407


    also einfach so hingehen und ein 100er Schild holen ist nicht


    Gruß Mani

    Jay


    Zitat

    Jein - im LRA OAL z.B. gibt es IM GEBÄUDE nen eigenen Schilderdienst des Landkreises und außerhalb/auf der anderen Straßenseite nen privaten.


    ich bin mir ziemlich sicher, das auch der Schilderdienst IM Gebäude eine eigenständige Firma ist, schau mal auf den Kassenzettel



    bei uns war früher der Schilderfuzzi auch im Keller des LRA, aber auch da war es ne eigenständige Firma, nur halt ohne Mitbewerber


    in der neuen Zulassung ist er nun genau gegenüber, die andern sind etwas weiter weg

    Hallo


    tu tust jetzt 2 Tage rum und weißt immer noch nichts !


    warum rufst Du nicht einfach bei den zuständigen Stellen an?


    alles andere hat kein Wert, was willst Du dem Sherrif sagen bei ner Kontrolle?


    "Im Forum haben sie gesagt das geht so"



    Vergiss es, Du bist ÖSTERREICHER, also brauchst ein Kennzeichen aus ÖSTERREICH


    Du bekommst hier keins, weil Du kein DEUTSCHER bist und auch nicht hier wohnst


    und ein Zollkennzeichen schonmal garnicht, das ist zur AUSFUHR gedacht, in deinem Fall ist es aber ne Einfuhr


    und genau genommen willst Du damit nur spazieren fahren


    Zitat

    Soll ein zulassungspflichtiges nicht zugelassenes Kraftfahrzeug oder ein zulassungsfreies und kennzeichenpflichtiges Kraftfahrzeug, dem kein Kennzeichen zugeteilt ist, mit eigener Triebkraft oder ein Anhänger hinter einem Kraftfahrzeug dauerhaft in einen anderen Staat verbracht werden, sind die Vorschriften............................


    und Kennzeichen zum spazieren fahren gibts nicht, bzw gibts schon, aber das ist dann ne ganz normale Zulassung



    auch Kurzzeit geht nicht


    Zitat

    Sie müssen den Antrag bei der Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes, des Betriebssitzes oder Ortes der beteiligten Niederlassung stellen


    damit sind wir wieder oben



    also entweder besorgt der Händler dir ein Kurzzeitkkennzeichen, damit kannst dann nach Österreich fahren, oder er schickt dir die Papiere, Du lässt ihn bei Dir zu und holst ihn dann ab


    Schluß Ende, was anderes gibts nicht


    hier noch etwas, was der ADAC dazu schreibt



    http://www.adac.de/infotestrat…-kennzeichen/default.aspx


    Gruß Mani