Beiträge von Der Glonntaler

    Hallo


    ich kenne dieses Schreiben und könnte nun einfach sagen, Ja und?


    das sind kein §§§ sondern Begriffsbestimmungen, also wie was berechnet wird


    und da steht ganz klar


    MC ≤ M + TM


    MC = zul Gesamtgewicht beider Fahrzeuge


    M = das Zugfahrzeug


    TM = der Anhänger


    wo steht was von der Stützlast? nirgends


    machen wir weiter und schauen TM genauer an


    Zitat

    9. „technisch zulässige Anhängelast“ (TM) bezeichnet die Höchstmasse eines oder mehrerer Anhänger, die von einem
    Zugfahrzeug gezogen werden können, entsprechend der
    Gesamtmasse der von den Rädern einer Achse oder Achs*
    gruppe auf den Boden übertragenen Last an einem mit dem
    Zugfahrzeug verbundenen Anhänger;


    auch dort kein Wort von Stützlast,


    würde man die Stützlast zum zgg dazurechnen dürfen und sie aufs Zugfahrzeug abwälzen können, müsste es 9a und 9b geben
    9a für Anhänger wie meinen Drehschemel der keine Stützlast hat und 9b für alle andern


    gibts aber nicht, weil die Stützlast in dem fall nicht wichtig ist, jedenfalls nicht zur Berechnung der MC usw, die richtige Stützlast interessiert nur wegen der fahrsicherheit, weil ohne Stützlast der Hänger unfahrbar wird und mit zu viel beim Auto die Hinterachslast, deshalb gibts die Vorschrift 4% 25 kg bla bla ba



    und wenn Du weiter unten bei den Sattelfahrzeugen mal schaust da steht


    (i) Nummer 2.10 erhält folgende Fassung:„2.10. Technisch zulässige Masse je Achsgruppe: .


    und noch weiter unten wird erklärt was das (i) bedeutet, nämlich


    Zitat

    Bei Anhängern oder Sattelanhängern sowie bei Fahrzeugen, die mit einem Anhänger oder Sattelanhänger verbunden sind, die eine
    bedeutende Stützlast auf die Anhängevorrichtung oder die Sattelkupplung übertragen, ist diese Last, dividiert durch die Erdbeschleu*nigung, in der technisch zulässigen Höchstmasse enthalten.


    wichtig ist das Wort "bedeutende" also nicht diese Spielzeugstützlast von 50 kg die die meisten PKW haben, sondern ne richtige Stützlast im Tonnen Bereich, und die ist dann auch in den Fahrzeugpapieren eingetragen, und wird wie ichs oben erklärt hab beim Sattel dazu, bzw abgezogen


    aber nicht bei unseren popligen PKW Anhängern


    Gruß Mani

    Hallo Rudi


    4 m Länge ist nichts besonderes, 2-3t Nutzlast auch nicht, das geht noch mit nem 3,5t zgg Anhänger


    die Frage ist, wie groß sind die Einzelteile, oder könnte man die Hütte auch in einem Stück transportieren


    etwas mehr Details wären da hilfreich am besten auch ein paar Bilder


    Gruß Mani


    (P.S. kennst du den Wurli, für den hab ich auch mal was geplant)

    Alex, noch ein Tipp


    jede Unebenheit, auch kleinste Löcher, laufen durch die Farbe nicht zu sondern die Ränder werden noch höher


    die Kunst beim lackieren liegt darin, einen perfekten Untergrund vor zu bereiten und dann mit möglichst wenig Lack eine deckende Schicht zu erreichen


    erst so mit 2 mm Lackstärke schaffst es das der Lack glatt verläuft und Unebenheiten ausgleicht, nur ist so ein Auto halt kein waagrechtes Brett, deshalb geht nur ganz dünn, ansonsten hast Läufer drinn


    deshalb hilft nur schleifen, schleifen, schleifen, bis zum Kotzen.gif


    glaub mir, ich hasse das auch, lieber zerlege ich nen Motor und Getriebe als das ich ein Rostloch ausbessere, ich drück mich schon seid 2 Jahren die Rostflecken am Wagen meiner Chefin aus zu bessern, nur langsam kann man bei den ersten durch schauen


    Bleche einschweißen ist noch ok, aber alles was danach kommt hasse ich


    achja, diese Elektrospritzen sind Müll, da kannst auch bei deiner Rolle bleiben

    Zitat

    aber wie willst du sonnst so einen Achschenkel wieder zurück verbiegen


    jedenfalls nicht mit nem 4kg Hämmerchen, auch ein 10 kg wird da nichts ausrichten



    ich würde den Hänger einspannen, dann ein entsprechendes Werkzeug mit genug Hebelweg ansetzen und dann gib ihm


    mit dem normalem Heimwerker Werkzeug wird das natürlich nix

    hab mal bisschen Tante Google gequält


    bei der HUK gibts nur Haftpflicht mit 150 SB Teilkasko 15,69 + 11,02 = 26,71


    bei der VHV kostet das gleiche 88,31 + 30,67 = 118,98 (ein kleiner Unterschied :()
    wobei es die Kasko nur gibt wenn das Auto auch dort ist


    Vollkasko kostet wieder die 88,31 für die Haftpflicht und stolze 147.88 für die Vollkasko mit 300SB zusammen also 236,19


    das rechnet sich, für die VS :biggrins:




    Interessant ist aber was ich noch gefunden habe, im allgemeinen denkt ja jeder der Anhänger ist immer über das Zugfahrzeug versichert


    das war einmal


    Zitat

    Nach der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes im Jahr 2002 benötigt jeder Anhänger eine eigene Versicherung. Vor der Änderung waren Anhänger automatisch über die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeuges versichert. Jedoch bestand der Versicherungsschutz nur im laufenden Straßenverkehr. Wurde der Anhänger nicht bewegt, war die Schadenabwicklung schwierig, teilweise sogar unmöglich, denn es gab keinen Versicherungszwang für Anhänger im ruhenden Verkehr. Mittlerweile wurde dies geändert und ein Anhänger ist auch im ruhenden Verkehr durch die Anhänger Versicherung versichert. Gesetzlich vorgeschrieben ist mindestens ein Haftpflichtschutz


    Ich denke mal für ne Kasko VS dürfte die HUK oder die Kravag die mir da auch noch einfällt die beste Adresse sein


    Gruß Mani

    Dazu passt aber diese Aussage nicht


    Zitat

    im betätigten Zustand ist das Rad fest und im gelösten Zustand dreht das Rad wieder ca. 2 cm und blockiert dann. Lasse ich das Rad los, dreht es sich selbstständig wieder die 2 cm zurück.


    Wir werden es hoffentlich bald erfahren woran es liegt

    weil du da einen der ältesten Beiträge ausgegraben hast, da war das Forum halt noch anders aufgebaut


    aber zu was brauchst die Bilder, die Kontakte sind alle beschriftet


    also bei 7 pol ist beim Stecker auf der Kontaktseite oben die Nr1, dann gehts rechts rum mit 2, 3 usw weiter, in der mitte ist 7


    bei der Dose ist es halt genau andersrum



    bei 13pol sind die 4 in der Mitte 1-4 und der drüber dann 5, auch wieder rechts im kreis rum



    Gruß Mani

    Hallo


    klar hat die AE so einen Dämpfer drinn, sonst würde es ihn ja nicht geben, und da die im Laufe der Zeit immer schlapper werden kommt es dann zu den starken Stößen


    ein bisschen kann auch die Einstellung der [definition='1','3'][/definition] schuld sein, wenn das Spiel im Gestänge zu groß ist, kann es auch etwas rucken, aber in der Regel ist es der Dämpfer


    das auswechseln ist kein großes Problem wenn Du eh Schrauber erfahrung hast


    Anleitung dazu findest hier im Forum, einfach nach Knott und Dämpfer suchen, sind vom Aufbau her so ziemlich alle gleich


    eventuell vorher mal schaun ob die Zugstange auch Höhenspiel hat, dann kannst die Buchsen gleich mit tauschen



    Gruß Mani

    hab mir das vom TÜV mal rausgesucht, allerdings mußt das alles lesen



    in Verbindung mit den Absätzen davor und danach liest sich das wie


    "ein paar kg drüber macht nix, weil man braucht ja auch etwas Stützlast"


    aber das ist keine offizielle Angabe, weils die nicht gibt und in dem Fall wäre es ja nur 16 kg die man dann drüber wäre, wenn man die 4% Regel für die Stützlast nimmt



    wie schon öfters gesagt, die Stützlast ist bei Sattelanhängern, oder Zentralachsanhängern wichtig, bei solchen Fahrzeugen ist sie auch in die Papiere eingetragen, sonst nicht, aber da ist der Hauptgrund auch wegen der KFZ-Steuer


    Beispiel:

    Sattelzugmaschine ZGG 16 t der Auflieger dazu darf nochmal 24t haben = 40t


    so ein Auflieger hat aber meist so um die 32 t ZGG 8t Stützlast, 24t auf denn 3 Achsen, man zahlt aber nur für die 24 t abzüglich Eigengewicht die Steuer (Steuer ja nur nach Nutzlast)


    eine Sattelzugmaschine hat keine Nutzlast, mangels Ladefläche, aber sie hat ne zulässige Stützlast, auf die Sattelplatte, diese Last wird zur Steuerberechnung verwendet
    man zahlt also für die 8 t Stützlast Steuer die ja eigentlich der Auflieger geladen hat, und irgendwie ist daraus die Geschichte entstanden das die Stützlast dem Zugfahrzeug aufgeschlagen wird, daweil ist da nur die Steuer gemeint


    Gruß Mani

    Zitat

    Ich kenne es nur so wie hier unten im Beispiel drei.


    Ich wusste schon vorher wo Du diesen Mist her hast, wird immer mal wieder als Quelle genannt


    aber das ist keine rechtliche Seite, wenn Du das im Gesetzestext findest, dann glaube ich dir, wirst Du aber nicht finden


    die Stützlast ist keine rechtliche Größe, da sie von viel zu vielen Faktoren abhängig ist


    Hersteller Kugelkopfkupplung, Hersteller Deichsel, Hersteller Anhänger, Hersteller AHK am Auto, Fahrzeughersteller selbst, zusätzlich Gesetzgeber was die Mindeststützlast beträgt, somit haben wir SECHS verschiedene Hersteller bzw Angaben, und keine ist allein verbindlich


    deshalb, ist es Blödsinn das die Stützlast dazu gerechnet werden kann, maximale Anhängelast ist das was der Hänger wiegt, egal wieviel davon auf die Achse und die Stützlast entfällt



    das Märchen was die Firma Kuhnert da verbreitet stammt noch aus der Zeit als es viele ungebremste mit 750 kg gab, 700 Achse, 50 kg Stützlast, die als Zentralachser zugelassen waren, hat aber nix mit der tatsächlichen Anhängelast zu tun


    Gruß Mani