Hallo
ZitatAlso die Beleuchtung ist so gut es geht mit meinem Tüv Prüfer abgesprochen(wobei der das ziemlich locker nahm).
das ist ja schön wenn dein TÜVtler das so locker sieht, die Frage ist ob es die
bei einer Kontrolle genauso sehen, oder der TÜVtler bei der nächsten HU
ZitatAber davon abgesehen halte ich alle Maße ein.
das glaubst Du
ZitatBei mir ist der äußerste Punkt 28cm von der Außenkante entfernt.
tja nur leider hast Du da falsch gemessen, aber das hast ja mittlerweile gemerkt, und das mit der Heckklappe nichts geht hat man dir ja auch schon gesagt
es bleibt also nur die Lösung mit den "Ohren" seitlich vom Kasten, oder Lampen wie die Aspöck mit Dreieck in der Leuchte, so wie es die meisten Anhänger haben
ZitatEs steht nur geschrieben, sie sollten oberhalb oder seitlich angebraucht werden und nur indirekt das Kennzeichen beleuchten. Das licht darf nicht so stark sein das der rückwärtige Verkehr geblendet oder gestört wird.
das ist der allgemeine Gesetzestext, zusätzlich ist aber noch die Anbauanleitung des Herstellers zu beachten, ansonsten ist die ABE nämlich ungültig
und in dieser Anbauanleitung ist genau vorgeschrieben in welchem Abstand zum Kennzeichen und ob von oben oder seitlich, eine oder zwei Leuchten usw
ich wette deine sind SO nicht zulässig
ZitatUmrissleuchte/Begrenzungsleuchte:
Streitfrage, ich hatte meinen Prüfer daraufhin extra gefragt und er meinte das ist eine Streitfrage, genau wie bei den Wohnmobilen, Wohnwagen und LKW Anhänger.
das ist keine Streitfrage, sondern ganz klar geregelt, ich hab aber keine Lust das jetzt auch nochmal alles zu erklären, bei welchem Bauerntüv warst den da eigentlich das der so gar keine Ahnung hat?
ich empfehle Dir mal STVZO §49a bis §53 genau durch zu lesen, dann wirst sehen das an deiner Beleuchtung vieles nicht passt
Gruß Mani