Beiträge von Der Glonntaler

    Hallo


    da deine AE von Knott ist, dürften es die Bremsen auch sein, steht ja außen drauf, sieht man aus 10m Entfernung


    nur welcher Typ genau, da mußt schonmal die Nase unter den Anhänger halten und auf dem Bremsankerblech schauen


    oder auf deiner alten Rechnung, zu 99% ist es die 20-2425/1 muß aber nicht


    und Bremstrommeln gibts auch verschiedene, normale oder Kompaktlager, (erkennbar am Deckel) 4 oder 5 Loch


    und da meine Glaskugel kaputt ist, kann ich leider nicht nachschaun


    Gruß Mani


    Achso, ja, das die Gummis rausschauen ist normal

    Hallo


    meist sind die Platten von hinten rein geschoben, also muß hinten die Abschlußleiste weg


    im schlimmsten Fall müssen alle Bordwände runter


    Aluplatte drauf legen bringt nicht viel, damit die was trägt muß sie dick sein und dann wird sie schwer


    außerdem gammelt es unten drunter dann noch schlimmer


    Gruß Mani

    Sorry Uwe, aber da liegst DU falsch


    Zitat

    Allgemeine Auskünfte eines Finanzamtes: Grundsätzlich keine Bindungswirkung
    Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.07.2007, Az. 12 K 8345/06B


    Es kommt durchaus regelmäßig vor, dass der Sachbearbeiter im Rahmen eines solchen Gesprächs zur Rechtslage Stellung nimmt. Ist die Auskunft nicht zutreffend, hat sich der Steuerzahler hierauf jedoch verlassen und kommt es später aus diesem Grund zu einer höheren Steuerfestsetzung stellt sich regelmäßig die Frage nach der Bindungswirkung einer solchen allgemeinen Auskunft.
    Grundsätzlich sind allgemeine Auskünfte einer Finanzbehörde nicht bindend


    es kommt vor das sie Dir deine Fragen beantworten, teilweise müssen sie auch, aber in der Regel schicken sie Dich weiter, besonders wenn Existenzgründer kommen die keine Ahnung haben, wie gesagt dafür gibts Steuerberater


    hier noch der Text dazu vom FA


    Zitat
    • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Finanzamtes stehen den Bürgerinnen und Bürgern unseres Amtsbezirks für Auskünfte in steuerlichen Angelegenheiten - soweit sie erteilt werden dürfen - gerne zur Verfügung.
      Die Beratung über den bestmöglichen Weg, zu einem bestimmten, bei der Behörde zu erreichenden Ziel und die Aufklärung über die gesetzlichen Mittel ist aber den beratenden Berufen (Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte usw.) vorbehalten, insbesondere, wenn es um die künftige Gestaltung eines Sachverhalts geht.


    Gruß Mani

    Wenn ich das hier so lese, merke ich das Ihr alle nicht Selbständig seid


    mal nur ein paar Punkte


    Zitat

    Es gibt beim Finanzamt ganz sicher irgendwelche Durchführungsverordnungen, die genau regeln, wieviel Gewinn erzielt werden darf, bevor es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.
    Ich würde also als erstes dort fragen


    es ist egal wieviel Gewinn oder Verlust Du erstmal erzielst, sobald Du etwas herstellst oder verkaufst und ein Gewerbe hast, wird eine Gewinnerzielungsabsicht angenommen, mit allen Folgen daraus (Umsatzsteuervoranmeldung, usw)


    beim Finanzamt fragen, kannst Dir sparen, die dürfen keine Beratung machen, dafür gibts Steuerberater



    Zitat

    Wenn jemand einen Anhänger selbst baut und dieser später von einem amtlich anerkannten Sachverständigen begutachtet wird und letztlich den Fahrzeugbrief bekommt, hat der Sachverständige ja bereits bestätigt, daß der Anhänger zum Zeitpunkt der Begutachtung den geltenden Vorschriften der StVZO bzw. FZV entspricht - das sollte also kein Problem darstellen.


    das hat garnichts zu sagen, Du kannst ja auch was herstellen was nicht vom TÜV abgenommen wird, nur weils der TÜV anschaut wird das nicht legal




    Zitat

    Daher sind die Steuerbescheide in den ersten Jahren auch stets vorläufig


    ein Steuerbescheid ist IMMER vorläufig, so lange bis die Einspruchsfrist abgelaufen ist


    geändert werden kann er nur durch eine spätere Außenprüfung, also wenn der Steuerprüfer kommt und genau sucht bis er was findet




    Alex hat das halt auch alles ein bisschen falsch angefangen, er hat die Anhänger gebaut und dann gleich Werbung gemacht, und sich dann erst drum gekümmert ob und was das FA will usw


    und bei uns kommt halt noch dazu, das man für manche Sachen den Meister braucht, auch wen Itzelbitzel auf seim Esel nach D reitet und dann ne KFZ-Werkstatt aufmachen kann, wir dürfen das nicht so einfach


    Gruß Mani

    Jepp der blaue Zettel vom Landratsamt mit der BY Nummer drauf der kostet bei mir auch 200 irgendwas für 5 Jahre


    aber für die Genehmigungsurkunde von der Industrie und Handelskammer die man ja zu erst braucht, hab ich glaub ich nix gezahlt


    und für meine graue Handwerkskarte auch ned, oder es waren nur wenige DM damals, so das ichs vergessen hab

    hm dieser §8 gefällt mir, besonders Absatz 2


    Zitat

    Die Ausnahmebewilligung kann unter Auflagen oder Bedingungen oder befristet erteilt und auf einen wesentlichen Teil der Tätigkeiten beschränkt werden, die zu einem in der Anlage A zu diesem Gesetz aufgeführten Gewerbe gehören; in diesem Fall genügt der Nachweis der hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten.


    in Anlage A steht Karosserie und Fahrzeugbauer


    wenn sie das auf Anhänger beschränken, wärs doch ok, ich will ja keine Autos bauen oder reparieren


    ob die beiden


    15062010109.jpgCanadier9.jpg


    als Nachweis für meine Fähigkeiten gelten?


    ich glaub ich muß mich da mal schlau machen,


    Alex, ich denke wir haben da Chancen

    Hi Alex


    Was soll da 2000 € kosten?


    Ich hab weder für die Handwerkskarte noch für meine Güterfernverkehrs Genehmigung was bezahlt, und falls doch dann wars so wenig das ich mich nicht mehr dran erinnern kann



    Die Rente würde ich auch nicht aufgeben, aber das Gewerbe kann ja auch auf Nadine oder eins deiner Kinder laufen



    Gruß Mani

    Hallo


    diese Aussage


    Zitat

    Von Start zu Ziel beträgt die größe regel strecke ca. 65km und dann wieder zum Start also ~ 130km bis wieder an Ladensäule, Oft aber auch nur 15km hin, 5min warten 15km Zurück.


    passt aber mit 100 000 km / Jahr nicht zusammen


    das sind im Schnitt 400 km am Tag, die schafft kein Elektrokarrn, vor allem wenn er kaum Zeit hat an der Steckdose zu hängen, wenn er im 3 Schicht betrieb läuft


    ich würde beim bewährten bleiben, ganz einfach, in dem Fall nur Diesel


    Gas taugt nix, zu viel Ausfälle, zumindest die zwei Golf die ich kenne zicken ständig rum


    Gruß Mani

    Hallo zusammen


    also wenn ich mir privat nen Anhänger baue, den anmelde und ne zeitlang fahre und dann irgendwann verkaufe, hat da niemand was dagegen


    egal ob das nun ein normaler Anhänger ist, oder ein umgebautes Auto, man braucht auch kein Gewerbe und keinen Meistertitel dazu



    wenn man das natürlich mehrfach wiederholt, wie Alex es vor hat, bzw die Dinger schon mit dem Vorsatz baut sie später zu verkaufen oder zu vermieten, dann wird da erstmal eine gewerbliche Geschichte daraus


    das wäre im Prinzip auch noch nicht das Problem, man geht zum Landratsamt bzw zuständige Stelle und meldet ein Gewerbe an, darauf folgt automatisch eine Nachricht ans Finanzamt, die Dir dann nen Fragebogen schicken, warum weshalb wieso, wieviel Umsatz ist geplant (wegen eventueller Vorauszahlung, also immer ganz wenig angeben) usw wie gesagt, bisher alles kein Problem, kann ja auch ein Nebengewerbe sein, das man nebenbei zur festen Arbeit macht


    jetzt kommt aber ein Problem auf, Vermietung bzw Handel ist ohne weiteres möglich, dazu braucht man keine besonderen Qualifikationen, der Wille reicht


    anders schauts aber aus, wenn man die Anhänger die man verkauft, auch selbst herstellt, dann fällt das unters Handwerksrecht, wie jeder Beruf der etwas herstellt, und wie wir alle wissen, braucht ein Handwerker in den meisten Berufen einen Meistertitel, oder einen mindestens halbtags angestellten mitarbeitenden Meister oder einen Teilhaber der (zu mindestens glaub 40% reichen) an der Firma beteiligt ist.


    Außnahmen sind wenn die Firma geerbt wurde, dann darf man ein halbes Jahr ohne Meister weiter machen


    die einzige Möglichkeit die man hier in D hat, es gibt bestimmte handwerksähnliche Berufe, die keinen Meistertitel brauchen, da gehört aber das KFZ Gewerbe nicht dazu, diese kann man dann auch ohne Meisterbrief ausüben, man benötigt dafür lediglich eine Handwerkskarte der Handwerkskammer, die bekommt man, wenn man den zuständigen Sachbearbeiter davon überzeugen kann, das man das kann, was man machen will, man muß dort dann angeben was man für handwerkliche Gewerbe ausführen will, diese werden dann dort notiert und man bekommt die Handwerkskarte, mit der man dann bestimmte Tätigkeiten ausführen darf, sollte man aber bei einer Kontrolle erwischt werden, das man etwas macht, was nicht aufgeführt ist, ist man genauso drann


    2004 wurde das ganze etwas vereinfacht, damals sind einige Berufe von der Meisterpflicht befreit worden, z.B. Fliesenleger muß keinen Meister mehr haben


    mehr dazu hier https://www.hwk-muenchen.de/74,0,444.html


    oder bei Tante Google


    Alex, die einzige Möglichkeit die eventuell hast, wenn die Dinger verleihst und zwar nicht an Selbstfahrer, sondern Du bringst sie zu dem Event und sie stehen da nur rum, dann könnte es sein das sie auch selbst herstellen darfst, aber zumindest ne Handwerkskarte brauchst auf alle Fälle dazu und das geht nur mit Gewerbe und allem drum und drann


    oder ne Limited in England oder Spanien, die Ausländischen Firmen brauchen kein Meister
    oder ganz legal, ne Industriefirma gründen, im großen Stil als Industriehersteller brauchst auch kein Meister



    Gruß Mani


    P.S. mein Beileid noch zu deim Kumpel

    Hallo


    ich schätze das war doch vorher schon genauso, oder hast Du die Kotflügel versetzen müssen?


    wenn nicht, und wenn die Schwingen der neuen Achse wirklich etwas kürzer sind als die alten, dann müsste ja das Rad nun nicht mehr mittig im Kotflügel stehen


    in dem Fall würde ich die Achse wirklich ein Stück versetzen,


    mach doch mal Bilder von der Seite und von der Achsaufnahme, dann kann man mehr sagen


    Gruß Mani