Hallo
tu tust jetzt 2 Tage rum und weißt immer noch nichts !
warum rufst Du nicht einfach bei den zuständigen Stellen an?
alles andere hat kein Wert, was willst Du dem Sherrif sagen bei ner Kontrolle?
"Im Forum haben sie gesagt das geht so"
Vergiss es, Du bist ÖSTERREICHER, also brauchst ein Kennzeichen aus ÖSTERREICH
Du bekommst hier keins, weil Du kein DEUTSCHER bist und auch nicht hier wohnst
und ein Zollkennzeichen schonmal garnicht, das ist zur AUSFUHR gedacht, in deinem Fall ist es aber ne Einfuhr
und genau genommen willst Du damit nur spazieren fahren
Zitat
Soll ein zulassungspflichtiges nicht zugelassenes Kraftfahrzeug oder ein zulassungsfreies und kennzeichenpflichtiges Kraftfahrzeug, dem kein Kennzeichen zugeteilt ist, mit eigener Triebkraft oder ein Anhänger hinter einem Kraftfahrzeug dauerhaft in einen anderen Staat verbracht werden, sind die Vorschriften............................
und Kennzeichen zum spazieren fahren gibts nicht, bzw gibts schon, aber das ist dann ne ganz normale Zulassung
auch Kurzzeit geht nicht
Zitat
Sie müssen den Antrag bei der Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes, des Betriebssitzes oder Ortes der beteiligten Niederlassung stellen
damit sind wir wieder oben
also entweder besorgt der Händler dir ein Kurzzeitkkennzeichen, damit kannst dann nach Österreich fahren, oder er schickt dir die Papiere, Du lässt ihn bei Dir zu und holst ihn dann ab
Schluß Ende, was anderes gibts nicht
hier noch etwas, was der ADAC dazu schreibt
Zitat
Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen seit 1979 mitÖsterreich und seit 1.1.1994 mit Italien und seit kurzem auch mit Dänemark. Probleme in der Praxis:
Im Hinblick auf Italien verfolgte die dortige Polizei seit Anfang 2004 zunehmend Fahrer von Fahrzeugen, die dort mit deutschen Kurzzeitkennzeichen unterwegs sind. Die Fahrzeugführer wurden mit hohen Geldbußen (in der Regel 1000 Euro) bestraft; außerdem wurden die betreffenden Fahrzeuge sichergestellt.
Auf Ersuchen des ADAC hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBW) beim italienischen Innenministerium interveniert und dieses dringlich aufgefordert, die zwischenstaatliche Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Überführungskennzeichen einzuhalten.
Das italienische Verkehrsministerium hat daraufhin ausdrücklich klargestellt, dass auch die deutschen Kurzzeitkennzeichen unter die besagte Vereinbarung fallen und die zuständigen Behörden angewiesen, von Beanstandungen abzusehen.
Achtung: Unzulässig ist jedoch die Praxis, mit einem roten Kennzeichen aus Deutschland "im Gepäck" anzureisen, das Kennzeichen dann in Italien oder Österreich an einem Kfz/Anhänger anzubringen und das Kfz/Anhänger nach Deutschland zu verbringen. Dies stellt eine unzulässige Fernzulassung dar und hat hohe Strafen bis hin zur Beschlagnahme des Kfz/Anhängers zur Folge. In Italien wurde dieses Verbot Anfang 2013 gesetzlich verankert.
In einigen weiteren Nachbarländern wird das rote Kennzeichen / Kurzzeitkennzeichen erfahrungsgemäß toleriert, bzw. nicht beanstandet. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis besteht. In Belgien und Luxemburggab es in der Vergangenheit Fälle, in denen die Einreise mit dem Kurzzeitkennzeichen verweigert wurde.
Der Versicherungsschutz bleibt auch bei Verwendung des Kurzzeitkennzeichens im Ausland bestehen; die Internationale Grüne Versicherungskarte wird jedoch in der Regel nur dann ausgegeben, wenn der Abschluss einer Anschlusspolice (für eine reguläre Zulassung) als sicher gilt.
Alles anzeigen
http://www.adac.de/infotestrat…-kennzeichen/default.aspx
Gruß Mani