so und zu Dir nochmal
Zitat
Ich suche jetzt schon seit Tagen nach genauen Richtlinien. Weiss denn jemand wo ich im Netz was ausführliches finde
die Links zum FS und 100er Regel hast du doch schon lang, das sind die gesetzlichen Texte, genauer und ausführlicher bekommst es eh nur hier mit Rechenbespielen
Zitat
Ich denke mein Problem ist, dass ich den Hänger eigentlich als Arbeitsmaschine mit leergewicht = zul. gesamtgewicht zulassen wollte.
Warum, das bringt doch nichts, außer das dir ein paar Euro Steuer sparst
KFZ Steuer geht nach Nutzlast, wenn also nur zb 100 kg Nutzlast hast zahlst halt weniger als für 1000 kg, aber du verbaust dir damit auch alles andere
mal den Grill abnehmen und ne Palette Zement beim Baumarkt holen ist genau genommen dann Steuerhinterziehung und wird richtig teuer wenn se dich erwischen
Also besser ganz normal zulassen und gut is
Zitat
Vielleicht ist es am Ende Sinnvoll ihr nochmal umzumelden wenn das Leergewicht bekannt ist, dann könnte ich ihn wohl mit beiden Fahrzeugen ziehen wenn das tatsächliche Gewicht unter 1500kg ist.
das Leergewicht ist egal, wenn mußt das Gesamtgewicht bei 1500 liegen um ihn mit FZG 2 ziehen zu können, ob der Leer 500, 1000 oder 1499,9 kg wiegt is egal
nur 1501 darf er nicht wiegen
Zitat
Meint ihr wenn ich beim TÜV frage, wissen die auch über die Zulassung von Anhängern bescheid?
in der Regel schon, aber auch da gibts TÜVtler die keine Ahnung haben, das erleben wir hier oft genug das Leute kommen,
"der TÜV hat gesagt" und das war völliger Blödsinn, besser bleibst bei uns oder liest im Internet in den echten Gesetzen nach, auch in Autoforen wird viel Mist geschrieben, was Anhänger angeht bist hier meist bestens aufgehoben
Gruß Mani