beim Sattel ist eine durchgehende Bremsanlage Pflicht, ob Luft, elektrisch oder hydraulisch ist egal, solange sie die Verzögerungswerte hat und abstufbar ist
ne Sedelmeier Achse ist kein Anhänger sondern eine Abschlepphilfe, benötigt aber FS Klasse 2, ob der BE da heute auch gilt kann ich nicht sagen
früher war jedenfalls der 2er Pflicht dafür und irgendwann wurden die Dinger ganz verboten
ein paar Einzelne fahren aber komischerweise immer noch rum
und zu den Autos, der zwischen das Bremspedal geklemmte Luftzylinder der das bremsen übernimmt, ist bei uns niemals zulassungsfähig
da kriegt vermutlich jeder TÜVtler nen Schreikrampf wenn mit sowas daher kommst, zu Recht
und wie gesagt, es gelten ja nicht nur die einzelnen § , sondern zu jedem gibts noch unzählige zusätzliche Bedingungen
und in diesen ist auch geregelt das man ein Anhänger jederzeit rückwärts rangiert werden kann, da das aber mit ner Lenkung die nur durch Nachlauf gelenkt wird nicht funktioniert, ist das niemals zulassungsfähig
hier mal ein Beispiel einer LKW Nachlaufachse, diese wird zum Rückwärtsfahren auch gesperrt, weil sie sonst genau in die falsche Richtung lenkt beim Rückwärts fahren, und genau so ist es beim Auto, wenn man das einfach so anhängt, ein paar Meter ganz gerade zurück geht, aber in einer Kurve oder bei leichtestem unterschied der Straße, würde das Auto sofort voll einschlagen und ist somit nicht kontrollierbar
warum es die Holländer oder Engländer zulassen ist mir auch ein Rätsel
aber wenn schon auflaufgebremste DS in der EU nicht mehr zulassungsfähig sind, dann wirds mit den Autos auch bald vorbei sein
Gruß Mani