das ist erlaubt
schliesslich gilt bei uns auch immer noch die STVZO, und die erlaubt es
hab mal das wichtigste rauskopiert
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__53.html
Die Kennzeichnung von
Fahrzeugen der Klassen O2 mit einer Breite von nicht mehr als 2 100 mm oder mit einer Länge von nicht mehr als 6 000 mm mit weißen oder gelben auffälligen Markierungen an der Seite, mit roten oder gelben auffälligen Markierungen hinten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen, ist zulässig.