Hallo und willkommen im Forum
so ganz stimmt deine Rechnung nicht
Sprit vom Auto ist bei fahrbereitem Gewicht schon dabei
ein Fahrer mit 75 kg ebenfalls, allein fährt der Opel ja kaum, außer bergab 
die Stützlast mußt zwar abziehen, darfst aber wieder 55 kg dazu rechnen, weil ja unten im Text steht
+55 kg bei Anhänger Betrieb
nun kommt das Problem, das angegebene Leergewicht stimmt in der Regel NICHT
das ist immer das Gewicht vom nackten Auto, ohne irgendein Extra, um so besser ausgestattet umso schwerer
also Auto Volltanken, alles reinpacken was drin sein muß, (Verbandskasten usw) oder was immer drin hast (Werkzeug)
und dann auf die Waage, dann hast das tatsächliche Gewicht und weißt was wirklich zuladen darfst
zu deim FS, wer sagt das Du nur 750 kg anhängen darfst?
dein Auto darf gebremst 1250 bzw bis 10% Steigung sogar 1500 kg anhängen
und da dein Auto auch nur 1845 kg wiegen darf sind das zusammen maximal 3345 und somit mit B erlaubt
Zitat
Klasse B
Kraftwagen bis 3,5 t zGM
- Mitführen von Anhängern:
- Alle Anhänger bis 750 kg zGM
- Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt
ein gebremster Anhänger wäre also wie fast immer der bessere Kauf gewesen wenn man etwas Nutzlast haben will, gerade beim Hausbau
und zur Stützlast, das hast richtig verstanden (75kg) und auch gewogen
Gruß Mani