Beiträge von Der Glonntaler

    Seid ihr jetzt langsam alle verrückt?



    Zitat

    Man darf beim Wohnanhänger aber 100 fahren wenn das zGG des Anhängers höher ist als die zul. Anhängelast (wenn alle übrigen Bedingungen erfüllt sind). Siehe Gesetzestext.


    Das ist genauso ein Blödsinn wie das Beispiel darunter mitm Caddy
    Wenn der nur 1400 kg Anhängelast hat dann darf der Anhänger auch ned 1450 haben


    Der niedrigste Wert zählt, schon vergessen???



    Wenn hier weiterhin so viel Blödsinn verzapft wird muss ich leider mal bisschen löschen


    Gruß Mani

    Zitat

    NEIN


    Sein Fahrzeug hat eine zulässige Anhängelast von 1200 KG


    Da gibt es keinen Anhänger oder Wohnwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 1201 KG, mit dem man 100 fahren darf ... mit keinem Faktor.


    Zitat

    Das "oder" macht deine Aussage auch wieder falsch! Bei WoWa's gibts diese komische Anhängelast-Bestimmung nicht! Das gilt nur für "alle anderen" Anhänger!



    Kinders das ist doch ganz einfach



    wenn der PKW 1200 kg ziehen darf, dann darf er 1200 kg ziehen, ob das ein Wohnklo oder ein Kipper ist, ist schnurzegal


    und diese komische Anhängelast Bestimmung muß man nur verstehen



    das ist nämlich auch ganz einfach, der TÜV hat es nur beschissen erklärt


    Zitat

    Der TÜV Nord hat das genau so ausgelegt:


    "Alle gebremsten Anhänger, die nicht Wohnwagen sind, müssen darüber hinaus noch weitere Bedingungen erfüllen:


    -Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
    -Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
    "


    warum schreiben die so nen Mist? ganz einfach


    ein PKW darf eh nur das 1 fache anhängen, somit sind Wohnwagen immer legal, da sie mit 0,8 sogar leichter sind und mit der 1,0 Regel max genauso schwer wie das Auto



    beim normalen Anhänger haben wir aber Faktor 1,1 oder 1,2 und somit sind die Anhänger dann zu schwer, wenn man vom Anhänger her rechnet, hängt man aber ein Auto davor das die Bedingungen zum Geländewagen erfüllt, dann ist mir das was der TÜV da schreibt schnurz, weil ich das 1,5 fache anhängen darf, und daher komm ich auch bei Faktor 1,2 niemals an meine Grenzen



    der Text vom TÜV betrifft also nur normale PKW, Amarok, Patrol, Pajero usw denen ist das egal



    hoffe nun ist das endlich geklärt


    Gruß Mani

    wo hast das mit >9m gelesen?


    habs gefunden, is aber wieder was anderes, da steht BLINKLEUCHTEN


    Blinkleuchten sind keine Seitenmarkierungsleuchten


    bei den Seitenmarkierungsleuchten überall steht nur was von <6m


    ab 6 m müssen sie es haben ab ende 2017, alle darunter dürfen



    zur Blinkfrequenz hab ich nur gefunden, das sie Syncron zu den hintern blinken müssen


    ob sie somit also aus sein dürfen wenn die hintern an sind steht da nichts, nur syncron





    Andi, wegen der Hupe, hast da ne normale Hupe eingebaut? ist doch viel zu laut und umständlich


    es gibt doch diese Piepser, die werden einfach ins Licht mit eingesetzt


    Birne raus, Piepser rein, Birne wieder rein

    da muß ich wiedersprechen


    Zitat

    Zum Beispiel die oberen Positionslampen / Umrissleuchten am Fahrerhaus gab es früher nicht.


    die gabs schon immer


    http://www.foto-galerie.net/da…/bilder/OLDI_man735_6.jpg
    http://only-carz.com/data_imag…an-19280/man-19280-02.jpg



    das mit dem blinkenden Seitenleuchten finde ich auch gut, was leider in dem Link nicht steht wie die blinken müssen


    immer im gleichtakt mit dem hinteren Blinker, oder dürfen die auch dagegen blinken wenns Licht an ist



    früher haben viele immer die Spurhalteleuchten an Blinker mit angeschlossen, direkt an Blinker und Licht


    ohne Licht blinkts mitm Blinker, mit Licht gehts dann aus, das würde mir auch gefallen und ist ja leicht anzuschliessen


    einfach statt Masse auf Blinker



    Gruß Mani

    Hallo


    Zitat

    Wenn man ihn von Hand rückwärts schiebt und er kommt mit den Rädern wo gegen, kippt er ja dann um die Achse, hebt dann vorne ab, kurzzeitig.


    das stimmt, aber beim fahren durch die Masseträgheit ist das nicht zu spüren,


    schieb in doppelt so schnell über die Kante, dann spürst es auch schon weniger


    man fährt ja nicht mit 50 Sachen nen Randstein hoch, und normale Bodenwellen oder Schlaglöcher


    haben dadurch keine spürbare Auswirkung auf die Stützlast


    Gruß Mani

    nur darf man es nicht so machen wie ein ganz schlauer mal vor einigen Jahren


    der hatte Nitro oder Bremsenreiniger dazu gegeben, wollte halt das alles fettfrei ist


    leider ist die Maschine explodiert und das Haus hatte keine Wand mehr


    aber die Teile waren sauber die noch gefunden wurden :biggrins:

    das ist beladen nicht anders, nur spürt man es da manchmal nicht so,


    mehr Masse bedeutet trägeres ansprechverhalten,


    wenns aber dumm läuft wirds beladen noch viel schlimmer


    da machen dann auch Radstand, Deichsellänge usw viel aus



    wenn ich auf ner alten Betonpiste fahr die aus lauter so krummen Platten besteht, und der Abstand passt, das Auto und Anhänger immer gleichzeitig in der Senke sind, laufen sie recht ruhig, ist das Auto aber unten, der Anhänger oben, wirds grausam

    Hallo


    ein Einachser hat keine Einflüße auf die Stützlast beim durchfahren von Senken oder Erhebungen


    deshalb läuft der eben viel ruhiger unabhängig jetzt mal von harten oder weichen Achsen


    ein Tandem drückt und zieht an der AHK vom Auto durch die Stützlastveränderung, deshalb ist der viel besser zu spüren




    Tandem Bodenwelle.JPG



    und umso härter die Achsen sind, umso kleiner die Reifen, und umso größer der Achsabstand, umso ruppiger wird das Fahrverhalten


    Gruß Mani