Beiträge von Der Glonntaler

    Zitat

    Mich nervt das auch tierisch. An "guten" Zeiten dröhnen die Dinger hier morgens um 8 bis abends 19 Uhr :rolleyes:



    man kanns auch übertreiben, wo wohnst Du den, in ner Kleingartenanlage?


    also ich brauche bei mir 30 min zum Rasen mähen


    wenn ich das hochrechne auf die von dir zitierten 11 Std dann wären das 22 Gärten in meiner Größe


    und das täglich, wo bitte wohnst Du das Du so viele Nachbarn hast das da ununterbrochen Rasen gemäht wird


    das ist absolut unwahrscheinlich



    so nen Nachbarn hatte ich auch mal, regte sich auf weil ich um 17 Uhr noch Rasen gemäht hab


    wenns am Wochenende regnet, bleibt nur unter der Woche Abends mal die Zeit das zu machen


    und da es bis 20 Uhr erlaubt ist bei uns, hab ich ab dem Zeitpunkt grundsätzlich erst um 19:30 angefangen


    so war ich pünktlich um 20 Uhr fertig


    der Nachbar ist dann bald weg gezogen, solche Nachbarn mag ich


    aus der Stadt aufs Land ziehen und dann meckern, aber nicht mit mir :biggrins:

    Hallo


    das es da so Unterschiede gibt ist mir zwar neu, aber bestimmt auch nicht überall


    hier in München am Fußballstadion stehen auch immer viele Wohnmobile, aber auch viele Wohnwagen



    sollte doch egal sein ob ich mitm Wohnmobil oder Wohnwagen irgendwo übernachte


    wobei ich da nichtmal stehen wollte wenn ich Geld dafür bekomme


    aber jeder wie ers mag



    dann wünsch ich dir mal Gute Reise


    Gruß Mani

    Zitat

    Reingefeiert bis um 3, um 8 ging der Wecker, aufräumen, um kurz vor 11 stand die Verwandtschaft auf der Matte....


    :biggrins: :biggrins: :biggrins: :biggrins: :biggrins: :biggrins: :biggrins: :biggrins: :biggrins: :biggrins: :biggrins: :biggrins: :biggrins: :biggrins:


    das bleibt mir zum Glück erspart, mein Geburtstag weiß fast niemand, lästige Besuche bleiben mir erspart


    und keiner beschwert sich das ich SEINEN Geburtstag vergessen hab, weil se mir ja auch ned gratulieren

    Du hast es auch noch nicht kapiert oder?


    dein erstes Beispiel stimmt


    aber das nicht


    Zitat

    Alle anderen Bedingungen für 100 erfüllt, außer Lastenanhänger mit Dämpfern und Bremse, zGG 1500kg, Anhängelast Zugfahrzeug 1350kg, tatsächl. Gesamtgewicht 1250kg.
    --> Wird bei Kontrolle rausgefischt und zur Kasse gebeten, weil Papiere nicht in Ordnung sind.
    --> Bestrafung wegen Nichteinhaltung geltenden Rechts, die aber keine Auswirkung auf die Verkehrssicherheit hat.
    Und der Depp ist im Kieswerk noch über die Waage gefahren, weil er seinen Anhänger nicht überladen wollte.


    erstens ist das zu pauschal, zweitens könnte es völlig legal sein, dazu müsste man aber noch das ZGG des Autos kennen und die FS Klassen


    weil bei B dürfen ZGG anhänger und ZGG Auto 3,5t nicht übersteigen, hat der Fahrer aber BE oder Klasse 3 ist das egal


    dann zählt nur das die tatsächliche Anhängelast die zulässige nicht übersteigt

    Hallo Steffen


    bis 8% darfst dann 1500 anhängen, hat aber nix mit Tempo 100 zu tun





    so ich hab mir nun nochmal ALLE Links angeschaut, das was der TÜV Nord schreibt ist einfach sagen wir mal, unglücklich formuliert


    der TÜV nord schreibt in der Broschüre


    Zitat

    Alle gebremsten Anhänger, die nicht Wohnwagen sind, müssen darüber hinaus noch weitere Bedingungen erfüllen:

    • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
    • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen


    was hat das genau zu sagen?, ganz einfach, das was ich schon zweimal erklärt habe


    Wohnwagen dürfen nur das 0,8 oder 1,0 fache vom Leergewicht des Autos haben, damit sind sie immer leichter als das zgg vom Auto


    und an einem normalen Auto darf man maximal das 1,0 Fache zgg anhängen, wenn der Fahrzeughersteller nichts niedrigeres vorschreibt


    um beim Caddy zu bleiben, der hat 2180 zgg und 1461 leer, der Hersteller erlaubt aber nur 1400 bzw 1500 bis 8% Steigung


    er bleibt also deutlich unter der 1,0 Regel für PKW die vom Gesetzgeber kommen



    nimmt man nun einen normalen Anhänger dann wäre da die Formel mit 1,1 bzw 1,2 zu nehmen


    also 1461 x 1,1 = 1607kg, der Wert übersteigt aber die maximale Anhängelast von 1400 bzw 1500 kg, und ist somit nicht geeignet


    außerdem muß man in so einem Fall andersrum rechnen, wenn ich den 1400 kg Anhänger habe, dann muß ich schauen was das Auto wiegen muß


    also 1400 : 1,1 = 1272, also dürfte der Caddy den mit 100 ziehen


    ein 1500 kg Anhänger bei faktor 1,2 geht auch noch, da der Caddy mehr als die dann geforderten 1250 kg wiegt



    dein Posting #82 ist also auch völlig falsch, du schreibst da von einem fiktiven 1450 kg Anhänger rechnest aber auf 1753 kg hoch


    leider hab ich dir das auch noch als richtig bestätigt, weil du das alles so verworren schreibst, du darfst den Lastananhänger genauso ziehen wie den Wohnwagen



    und das steht ja auch beim TÜV Nord


    Zitat
    • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs nicht übersteigen
    • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen



    und genauso ist es auch beim TÜV Süd erklärt, nur das es dort in normalem Deutsch steht, so wie ich es bereits in dem farbigen Beitrag gemacht habe


    der TÜV Süd erklärt es ganz einfach und verständlich, leider benutzen die auch das Wort Wohnwagen, ist aber auch ok, weil der Gesetzgeber macht es ja genauso


    Zitat

    Besondere Werte gelten für Wohnanhänger. Sind sie –wie üblich – mit einer eigenen Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern ausgestattet, ist ihr zulässiges Gesamtgewicht auf das 0,8-fache (80 Prozent) des Zugwagen-Leergewichts limitiert. Bei einer Zusatzausstattung mit Stabilisatoren darf es jedoch das 1,0-fache sein, also 100 Prozent des Zugwagen-Leergewichts. Natürlich ist auch hier auf die höchstzulässige Anhängelast des ziehenden Kfz zu achten.


    also auch hier, der Caddy hat zwar 1461 leer, darf aber nur 1400 bzw 1500 bis 8% anhängen


    genauso steht es auch bei der Dekra


    Zitat

    Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers muss kleiner oder höchstens gleich der zulässigen Anhängelast sein und darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.


    und zu guter letzt auch bei der GTÜ


    die haben die beste Beschreibung, :super: weil die unterscheiden einfach nach Faktor:super:, nicht ob Wohnwagen oder nicht, kommt zwar rechnerisch aufs gleiche raus, aber verwirrt eben nicht


    Zitat

    Einhaltung der Massenverhältnisse von maximaler Gesamtmasse Anhänger / Leergewicht Zugfahrzeug.
    Formel: Zulässige Masse des Anhängers ≤ X • Leermasse des Zugfahrzeugs
    Bei dem Faktor X = 1,1 und 1,2 gilt zusätzlich:
    — Zulässige Gesamtmasse Anhänger ≤ zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug und
    — Zulässige Gesamtmasse Anhänger ≤ zulässige Anhängelast Zugfahrzeug


    ganz 100% richtig ist das auch nicht, genau genommen müsste es heißen


    Bei dem Faktor X =1,0 X = 1,1 und 1,2 gilt zusätzlich:



    den der Caddy ist ja das beste Beispiel das auch bei Faktor 1,0 die Anhängelast schon um 61 kg überschritten sein kann, wobei man da wieder die Stützlast beachten müsste, wenn die beim Caddy 70kg ist, passt es ja wieder, wenn man die Stützlast dem Auto zurechnet, wie es neuerdings nach ECE gemacht wird


    meist ist aber die Anhängelast etwas höher als das Leergewicht, ist ja auch beim Caddy bis 8% so, und deshalb nur der Hinweis auf Faktor 1,1 und 1,2


    also hat die GTÜ und alle andern alles richtig erklärt, nur jeder mit nem andern Text



    ist das Zugfahrzeug ein Geländewagen, dann klappts auch mit dem 1,2 faktor, weil Geländewagen das 1,5 fache ihres zgg anhängen dürfen und dadurch auch eine viel höhere eingetragene Anhängelast haben, selbst wenn sie genauso schwer wie ein vergleichbarer PKW sind der eben nur maximal das 1,0 fache anhängen darf



    auf jeden Fall steht in allen Broschüren das gleiche und nichts anderes steht auch im Gesetz



    ich hoffe auch Xiszone hat es nun kapiert das der Caddy einen Wohnwagen mit zgg 1450 kg zwar ziehen darf, aber nur bis 8%, weil unbeschränkt darf er nur 1400 kg ziehen, bei 80 und bei 100 km/h


    einen Lastenanhänger darf er auch bis 1500 kg anhängen, aber nur bis 8% Steigung, ansonsten nur 1400 kg
    will er 100 fahren darf er das mit einen normalen Anhänger auch, aber nicht nach dem 1,2 Faktor, weil damit die zul Anhängelast überschritten wird, der maximale Faktor liegt beim Caddy bei 1,0266 1461 x 1,0266 = 1500 kg ( gerundet)



    und dann ist wie bereits gesagt das ganze noch FS abhängig


    weil Caddy zgg 2180 +zgg 1500 Anhänger = 3680 kg, also 180 kg zu viel für B, soweit ich mich erinnere hast Du nur B


    wenn Du nur B hast ist bei 1320 kg zgg Anhänger schluß, egal was der Faktor oder die zul Anhängelast vom Auto sagt oder wie hoch das tatsächliche Gewicht ist


    in deim Fall ist sogar eventuell noch eher Schluß, weil dein Zuggesamtgewicht ja nur 3407 kg sein darf, also wenns Auto voll ist, darf der Anhänger


    nur noch 1227 kg tatsächliches Gewicht haben, selbst wenn er nur 1320 zgg hat


    und eigentlich hast Du es ja schonmal alles richtig verstanden, wenn man diesen Beitrag liest,


    warum du nun auf einmal alles verdrehen willst verstehe ich nicht


    und das angesprochene Beispiel den leeren 3t Anhänger ziehen der leer ja nur 500 kg wiegt geht auch nur wenn Du BE oder Klasse 3 hast, mit deinem B nicht


    Gruß Mani

    Trotzdem oute ich mich als Anhänger der Fraktion, die aa) und bb) nur für c) als gültig ansieht.


    Begründung:
    Die Bedingung würde sonst direkt nach dem Satz "1. das Zugfahrzeug mit einem automatischen Blockierverhinderer ausgestattet und die zulässige Gesamtmassedes Anhängers <= X mal Leermasse des Zugfahrzeugs ist, dabei gelten folgende Bedingungen:" stehen.


    Das "in jedem Fall" interpretiere ich als 'immer dann, wenn "c) für andere Anhänger mit hydraulischen Schwingungsdämpfern:" gilt'


    was du interpretierst und was da steht sind zweierlei


    wenn aa und bb nur für c) gelten würde, dann dürfte ja jeder Smart der nur 450 kg Anhängelast hat auch ruhig nen 750 kg Anhänger hinhängen


    weil wenn aa und bb nur für c) gilt und für b) nicht, dann würde es auch für a) darüber nicht gelten



    aber im Gesetz steht in Kurzform


    1 Faktor 0,3
    2 Faktor 0,8
    3 Faktor 1,1
    und dann steht dahinter


    wobei als Obergrenze in jedem Fall also in Fall 1 in Fall 2 und in Fall 3 der jeweils kleinere Wert der beiden folgenden Bedingungen gilt:


    aa und bb



    das ist doch nicht so schwer zu kapieren



    wenn ich nen Anhänger habe mit 2x 1t Achsen, aber nur ne Deichsel für 1800 kg und ne AE für 1600 kg, dann kriegt der Anhänger auch nur 1600 kg eingetragen, der niedrigste Wert zählt, so ist das ÜBERALL


    wenn die AHK nur 1400 hat, dann darf ich auch nur 1400 anhängen



    wenn man z B bei Achslasten nachliest, da gibts bei Sattelkraftfahrzeugen auch Kombinationen die rechnerisch das ZGG überschreiten, auch da gilt dann eben der niedrigere Wert



    Aber macht was ihr wollt, die :police: werdens euch schon vorrechnen bei ner Kontrolle


    nur das da die Rechnung bares.gif kostet



    Gruß Mani

    Ich war bisher felsenfest der Meinung wie Mani, dass die Beschränkung auf die zulässige Anhängelast bei allen Arten von Anhängern gilt als Obergrenze


    so ist es auch, ein Wohnwagen ist auch nur ein Anhänger, mit dem Unterschied das er bei der 100er zulassung nur 0,8 als Faktor hat


    das liegt aber daran, weil die meisten zu blöd zum beladen sind, da werden die Schränke von vorne bis hinten vollgestopft und das Gewicht auf die gesamte Länge verteilt, statt es über der Achse zu packen und erst am Ziel in die Schränke zu räumen, deshalb wird mehr Leergewicht beim Zugfahrzeug verlangt bei 100 km/h, da hat der Gesetzgeber mal ausnahmsweise richtig reagiert, zum Leidwesen derer die ihn richtig beladen



    Du hast es doch sonst immer mit "nur das Gesetz zählt". Dann zitiere doch bitte mal ganz konkret den Gesetzestext und erkläre anhand des Wortlauts warum das so sein sollte. Bis jetzt hab ich von dir hier noch keine Erklärung dazu gelesen warum die Lesart falsch sein sollte außer "ISSO".


    das Gesetz ist doch eindeutig, ist das so schwer zu verstehen?


    ein Wohnwagen mit festem Aufbau ist ein ganz normaler Anhänger, mit dem festen Aufbau ist eben die Aludose gemeint


    es gibt ja auch Faltanhänger, diese sind auch Wohnwagen laut Zulassung, aber haben kein festen Aufbau und da zählt dann 1.1 als Faktor, weil se klein und kurz sind


    also nochmal den Gesetzestext (Schwarz der offizielle Text, bunt meine Erklärung dazu)


    1. das Zugfahrzeug mit einem automatischen Blockierverhinderer ausgestattet und die zulässige Gesamtmassedes Anhängers <= X mal Leermasse des Zugfahrzeugs ist, dabei gelten folgende Bedingungen:


    auf Deutsch, die Karre muß ABS haben und das zul Gesamtgewicht des Anhängers muß kleiner oder gleich mal X Leergewicht Auto sein, X ist dann entweder Faktor 0,3 0,8 oder 1,1, oder auch 1,0 oder 1,2 mit Antischlingerkupplung oder elektrischem Firlefanz im Auto


    oder man rechnet andersrum, dann muß es heißen, das Zugfahrzeug muß mindestens oder mehr Leergewicht haben als das Gesamtgewicht des Anhängers geteilt durch den Faktor, also z.B. 750kg : 0,3 =2500 kg


    mit diesen beiden Rechnungen, kann man für jedes Auto ausrechnen wie schwer der Anhänger maximal sein darf um 100 zu fahren
    bzw wie schwer das Auto sein muß um einen vorhandenen Anhänger mit 100 zu ziehen


    dabei dürfen zulässige Anhängelasten die der Hersteller vorgibt nicht überschritten werden, außerdem sind die Führerscheinrechtlichen Regeln zu beachten, bei Klasse 3 geht mehr wie bei Klasse B oder BE, weil bei den neuen Klassen die zulässigen Gewichte zählen, während beim alten 3er oft nur die tatsächlichen Gewichte eingehalten werden müssen


    a) für alle Anhänger ohne Bremse und für Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulischeSchwingungsdämpfer: X = 0,3;


    also die typische 750 kg Baumarktkiste oder jeder andere ohne Stoßdämpfer gilt 750 geteilt durch 0,3 ist 2500, SO schwer muß das Zugfahrzeug leer sein, und es muß auch mindestens 750 anhängen dürfen


    hat der 1000 kg Anhänger zwar ne Bremse aber keine Dämpfer gilt 1000:0,3, dann muß das Auto schon 3,3t haben


    b) für Wohnanhänger mit starrem Aufbau und hydraulischen Schwingungsdämpfern: X = 0,8;
    1300kg wohnklo : 0,8 = 1625 kg was das Auto LEER wiegen muß


    c) für andere Anhänger mit hydraulischen Schwingungsdämpfern: X = 1,1,
    also der normale 2t Anhänger 2000 : 1,1 = 1818 kg mindestens leer das Auto


    wobei als Obergrenze in jedem Fall der jeweils kleinere Wert der beiden folgenden Bedingungen gilt:
    und jetzt die Obergrenzen beachten die gelten natürlich für a) b) und c) deshalb steht da IN JEDEM FALL

    aa) zulässige Gesamtmasse Anhänger <= zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug,
    zul Gesamtgewicht vom Anhänger muß weniger oder darf maximal gleich hoch sein wie vom Zugfahrzeug


    das hab ich weiter oben schon mal erklärt, PKW dürfen nur das 1,0 fache anhängen, meist sogar weniger
    Geländewagen dürfen das 1,5 fache anhängen


    bb) zulässige Gesamtmasse Anhänger <= zulässige Anhängelast;


    und dann muß das Gesamtgewicht vom Anhänger kleiner oder maximal gleich groß sein wie die zulässige Anhängelast




    so und nun nochmal den Caddy als Beispiel


    VW Caddy besser als a Opel
    Leergewicht: 1461kg Fliegengewicht
    ZgG: 2180kg da hab ich mehr Leergewicht
    Anhängelast gebremst: 1400kg genau 1400 kg und kein KG mehr, egal ob du mit 80 oder 100 fahren willst
    Anhängelast ungebremst: 730kg auch da das gleiche
    ESP mit Anhängerunterstützung erhöht den Faktor beim Wohnklo auf 1,0 oder bei anderen auf 1,2




    Folgenden fiktiven Wohnwagen darf ich laut Gesetz mit 100kmh ziehen: NEIN da Du nur 1400 kg zul Anhängelast hast
    ZgG: 1450kg
    Effektives Gewicht(gewogen) : 1400kg in dem Fall darfst Du ihn anhängen, aber nur mit 80 und nicht mit B allein
    weil 2180 kg Auto und 1450 kg Anhänger sind ÜBER 3,5t, mit B96, BE und Klasse 3 erlaubt
    Starrer Aufbau und Schwingungsdämpfer
    Begründung: Wegen des Anhänger ESP ist hier Faktor 1,0 anzusetzen. 1461*1,0=1461 wodurch wiederum zgG Anhänger<=Leergewicht KFZ*Faktor ist. Faktor 1,0 ist richtig, aber du kannst ihn nicht voll ausnützen, weil eben nur 1400 kg zul Anhängelast hast
    und deshalb geht es NICHT


    Folgenden fiktiven Frachtanhänger darf ich nicht mit 100kmh ziehen: Richtig, der ist erst recht viel zu schwer, es gilt das gleiche wie oben nur eben mit Faktor 1,2, den aber ebenfalls nicht ausnutzen kannst
    ZgG: 1450kg
    Effektives Gewicht(gewogen) : 1400kg
    Schwingungsdämpfer
    Begründung: Wegen des Anhänger ESP ist hier Faktor 1,2 anzusetzen. 1461*1,2=1753 wodurch wiederum zgG Anhänger<=Leergewicht KFZ*Faktor ist, in §1 1. C BB ist wiederum festgelegt, dass für nicht Wohnwagen das zgG des Anhängers maximal so hoch sein darf wie die Anhängelast des Fahrzeugs. 1450>1400 wodurch der Anhänger nicht mit 100kmh gezogen werden darf.



    Beide Anhänger haben exakt die gleichen Daten, werden vom Gesetz jedoch unterschiedlich betrachtet.


    werden sie eben nicht, weil aa und bb eben für jeden darüber beschriebenen Fall Gültigkeit hat




    Isch habe fertig




    ne doch noch nicht ganz


    Wieso wird die Anhängelast ausgehebelt?
    Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf doch über die Anhängelast hinaus gehen, solange das konkret angehängte weniger ist. Zum Beispiel ein leerer 2to Plattformanhänger. Wenn der effektiv zum Beispiel 500kg wiegt, darf ich den doch legal mit nem Kleinwagen (Anhängelast gebremst 1000kg) ziehen.


    nur wenn Du den richtigen Führerschein dafür hast, Ja, siehe oben


    außerdem gilt das schon bei 80, das hat mit dem 100er Thema nichts zu tun



    Gibt es eigentlich eine Stelle, von der man zu diesem Thema eine verlässliche und rechtswirksame Erklärung bekommen kann? Sowohl Polizei als auch TÜV widersprechen sich ja oft selbst.


    klar gibts die, einfach lesen, aber bitte immer nur offizielle Seiten wie Juris


    also bei Gesetze im Internet

    oder Seiten der einzelnen Länder



    den Blödsinn der in Wiki, ADAC oder sonstwo steht ist nicht rechtssicher, genauso wie mein geschreibsel


    aber bis jetzt hab ich das Gesetzeswirrwar immer ganz gut verstanden


    Gruß Mani