Beiträge von Der Glonntaler

    Jens bekommt doch kein Visum für Bayern :weglach:



    ich bin von 81 - 86 dreimal die Woche durch Weilheim mitm LKW gefahren, und der riesen Baum im Hintergrund rechts kam mir bekannt vor


    und auch die Häuser ein bisschen


    ich hab ein sogenanntes fotographisches Gedächtnis, (solls angeblich geben) alles was ich sehe, kann ich mir ewig lang merken


    Zahlen gehen auch gut, nur mit Namen hab ich Probleme, ich kenne so viele Leute und weiß trotzdem oft ihren Namen nicht :kratz:

    Pimay, Du gehst mir langsam aufn Sack, ist das Absicht das du mir ständig die Worte verdrehst? oder was soll die Scheisse


    ich sagte

    SDAH steht fast immer drin, hat aber nichts zu sagen was die Steuer betrifft

    darauf hin kommst du damit

    Dann solltest du dir besser mal das KraftStG und § 8 Bemessungsgrundlage Absatz 2 Satz 2 durchlesen.

    anscheinend bist du selbst zu blöd zum lesen


    im Gesetz steht ganz klar


    das verkehrsrechtlich zulässige Gesamtgewicht bei Sattelanhängern um die Aufliegelast und bei Starrdeichselanhängern einschließlich Zentralachsanhängern um die Stützlast zu vermindern ist.



    das einzige womit ich Unrecht hatte, es muß die Achslast nicht mehr niedriger sein als das zGG, dass ist mit den neuen Fahrzeugpapieren weg gefallen


    früher gab es kein Feld Stützlast, bzw das Feld Stützlast wurde ausschließlich bei Sattelanhängern ausgefüllt, (kann man sogar auf den alten Scheinen hinten nachlesen) seit sich das ganze Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 nennt, gibts auch ein Stützlastfeld für alle Anhängerarten



    früher gab es die die Unterscheidung starrdeichsel oder zentralachsanhänger


    bei einem war Achslast geich zgg, beim andern zGG - Stützlast = Achslast, und diese wurde für die berechnung der Steuer genommen


    dann musste aber die Stützlast bei Achse 1 eingetragen sein und in Achse zwei die Achslast


    genau aus diesem Grund gibt es auch ungebremste 850 kg Anhänger, die hatten 750 kg Achslast und 100 Stützlast (solche Oldies hatten wir hier schon)



    davon hast Du aber anscheinend keine Ahnung, du kennst anscheinend nur die aktuellen Sachen

    Wenn SDAH nicht in den Papieren eingetragen wurde, müssten diese erst geändert werden. Erst dann wird der Typ "Starrdeichselanhänger" aktenkundig.

    wie auch am Schein von Steffen zu sehen ist, steht nicht in jedem Schein SDAH drin, außerdem ist das mittlerweile egal wie ich bereits sagte


    und wie es im Gesetz steht,

    bei Starrdeichselanhängern einschließlich Zentralachsanhängern



    wenn Du also weiterhin denkst du mußt hier den Schlaumeier spielen, dann nur zu,


    ich weiß auch nicht immer alles, (z.B. das Stützlast jetzt immer abgezogen wird, egal ob Achslast gleich dem zgg ist)


    aber ich lerne auch gerne dazu, nur wenn du meinst du mußt mich oder auch andere verbessern, dann mach das gefälligst mit den richtigen Zitaten und den richtigen Antworten und nicht so nen Müll schreiben wie oben, auf Gesetzestexte hinweisen die du selbst nicht verstehst und falsch zitierst und wieder gibst


    Gruß Mani

    SDAH steht fast immer drin, hat aber nichts zu sagen was die Steuer betrifft


    es muß die Stützlast eingetragen sein und die Achslast muß um die Stützlast niedriger sein als das zGG




    bei den alten Scheinen steht manchmal unter Achse 1 und Achse 2 was drin


    bei den neuen Scheinen unter Stützlast und Achslast


    SDAH allein bringt garnichts, woher soll der Finanzdöddel wissen was Du Stützlast hast, wenn sie nicht extra eingetragen ist


    und selbst dann muß eben die Achslast um die Stützlast verringert sein, ansonsten zahlt man fürs zGG

    Hallo


    na das ist doch mal ne gute Nachricht, ich habs ja schon immer gesagt nur die wenigsten habens geglaubt



    zur Federung, ich hab auch nur so um die 8 cm, mit den alten Achsen waren es sogar nur 5 und das hat immer gereicht


    willst du ihn als 2 Achser bauen?, dann schaffst eh niemals 100% überlast, weil eh 1800er Achsen brauchst


    ich würde ihn aber immer als Dreiachser bauen, hast nen kürzeren Radstand, er läuft dadurch noch weniger in die Kurve rein


    und du hast mehr Reserven, drei mal 1300 kg kommst normal nie an die 100% Last hin, außer du hast was total hecklastiges


    und bei 6m läuft er weniger weit in die Kurve rein als ein 4 m Tandem



    dein Rahmen mußt aber anders bauen, der Drehkranz muß stabil unter und überbaut werden, dort dürfen keinerlei Verwindungskräfte auftreten


    der Rahmen darüber und der Fahrschemel müßen das vom Drehkranz abhalten


    hier mal wie ich das damals gemacht hab


    dreh.jpg


    Orange, der eigentliche Rahmen

    Violet, massiver U-Stahl Viereck der Drehkranz aufnimmt

    rot, auch U Profil für Fahrschemel


    Gruß Mani

    In den Beschreibungen, die bei ähnlich bebilderten Kameras zu finden war, war immer nur von NTSC die Rede. Eine PAL-Version konnte ich nicht finden.

    wie wärs mal wieder alles zu lesen? immer diese Spekulationen nur weil die Leute zu faul sind alle Beiträge zu lesen


    es interessieren keine ähnlichen Cameras, es interessiert nur die, die er gekauft hat

    So hier ist mal ein Link von dem Sche.ß.

    und da steht drin

    Supports PAL Video system