Sachstand Drehschemel

  • Seiner Auffassung nach, scheitert es nichtmal an der 21er Abnahme, sondern an §13 EG-FGV.

    Die EG-FGV wäre da verbindlich.

    ist sie eben nicht


    verbindlich ist sie nur wenn Du ein COC haben willst, oder mehrere gleiche Fahrzeuge zulassen willst,


    für rein nationale Zulassungen und Einzelfahrzeuge ist immer noch der 21er gültig



    Zitat
    1. Vollgutachten gemäß § 21 StVZO

    Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden.

    Quelle TÜV Süd

  • Nochmal vielen Dank für Deinen Beistand.

    Aber jeder Prüfer zog sich darauf zurück, dass §21 eben nur noch in den von Dir zitierten Fällen (wieder Zulassung etc.) greift. Bei NEUzulassungen aber §13 EG-FGV greift.


    Zitat

    Ein Antrag nach § 13 EG-FGV ist zu stellen, wenn es sich um die erstmalige Zulassung eines Neufahrzeuges der Klassen M (u. a. PKW, Wohnmobile), N (u. a. LKW, Sattelzugmaschinen) und O (Anhänger) handelt.

    In allen anderen Fällen ist ein Antrag nach § 21 StVZO zu stellen.

    Quelle: https://www.marburg-biedenkopf…n-betriebserlaubnisse.php


    Ich bin ja Deiner Meinung. Aber darauf beriefen sich bisher sämtliche Prüfer.

    Wie gesagt, 2 gute Männer haben schon gesagt: "Bringen Sie uns ein aktuelles Gutachten und die Zulassung von so einem Drehschemel, dann ziehen wir das mit Ihnen durch"

    War schon drafu und dran, die zuständige Behörde in Marburg anzuruen. Allerdings möchte ich dort keine schlafenden Hunde wecken.

  • Ausschlaggebend ist doch ganz einfach dieser Satz


    § 21 Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge

    (1) Gehört ein Fahrzeug nicht zu einem genehmigten Typ, so hat der Verfügungsberechtigte die Betriebserlaubnis bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu beantragen. Mit dem Antrag auf Erteilung der Betriebserlaubnis ist der nach Landesrecht zuständigen Behörde das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr vorzulegen. Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erforderlich ist



    § 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

    (1) Die Betriebserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung, den zu ihrer Ausführung erlassenen Anweisungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und den Vorschriften der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (ABl. L 370 vom 31.12.1985, S. 8), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 1266/2009 (ABl. L 339 vom 22.12.2009, S. 3) geändert worden ist, entspricht. Die Betriebserlaubnis ist ferner zu erteilen, wenn das Fahrzeug anstelle der Vorschriften dieser Verordnung die Einzelrichtlinien in ihrer jeweils geltenden Fassung erfüllt, die1.in Anhang IV der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie) (ABl. L 263 vom 9.10.2007, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 371/2010 (ABl. L 110 vom 1.5.2010, S. 1) geändert worden ist



    und im aktuellen 19er sind die Drehschemel nicht verboten





    eigentlich ist es ja nicht mein Job das Internet nach den betreffenden Gesetzen zu durchsuchen, das müsste eigentlich der TÜV machen


    zb steht hier


    Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge



    1. (8)

      Es ist wichtig, die Einzelgenehmigung von Fahrzeugen zu ermöglichen, um das Mehrstufen-Genehmigungsverfahren genügend flexibel zu halten. Bis zum Erlass harmonisierter gemeinschaftlicher Vorschriften sollte es den Mitgliedstaaten jedoch weiterhin gestattet sein, Einzelgenehmigungen nach ihren nationalen Bestimmungen zu erteilen.

    2. (9)

      Bis zur Anwendung des gemeinschaftlichen Typgenehmigungsverfahrens für Fahrzeuge anderer Klassen als M1 sollte es den Mitgliedstaaten gestattet sein, weiterhin nationale Typgenehmigungen zu erteilen, und entsprechende Übergangsbestimmungen sollten festgelegt werden.



    UND DIESE ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN ERLAUBEN ES EBEN IMMER NOCH NACHM 21er ABZUNEHMEN


    das muß sich der TÜVTLER nur einfach mal raussuchen

  • dann gibts noch den kompletten Text der EU


    da steht drin




    (1) Die Mitgliedstaaten können ein bestimmtes Fahrzeug oder ein Fahrzeug, das eine Einzelausführung darstellt, von einer oder mehreren Bestimmungen dieser Richtlinie oder eines oder mehrerer der in Anhang IV oder Anhang XI aufgeführten Rechtsakte ausnehmen, sofern sie entsprechende alternative Anforderungen festlegen.



    die Alternative ist der §21 in Deutschland, auch in Hessen, in Österreich oder Polen ist es ein anderer, die haben ja ihre eigenen Gesetze


    das und viel mehr steht alles hier

    https://eur-lex.europa.eu/lega…=CELEX:32007L0046&from=DE


    im


    KAPITEL X EINZELGENEHMIGUNGEN Artikel 24 Einzelgenehmigungen



  • Hallo,

    in Hessen gehen hier bei Abnahmen und allen anderen was mit TÜV zu tun hat die Uhren anders.

    In Marburg Biedenkopf sitzt eine zentrale Prüfstelle für alles was ausser der Norm ist. Diese Zulassungsstelle die alle "Sondergutachten Z.B Oldtimer, Jungtimer, Einzelabnahmen etc. nach Abnahme durch die Prüforganisation nochmals gegenprüft und auch Gutachten oder eben erteilte Genehmigungen

    rückgänig macht und den Prüfern die die Gutachten erstellt haben richtig Ärger machen.

    Ein guter Freund von mir sammelt Oldtimer der Marke Citrön und läßt seine Fahrzeuge erst in NRW herrichten, dort auch die Gutachten erstellen und zulassen.

    Danach meldet er seinen Oldtimer nur noch um, er wohnt in der Nähe von Marburg und wir haben schon des öfteren Kopfschüttelnd bei Ihn im Büro gesessen und über die geschimpft.

    Versuch es doch mal links rheinisch oder in der entgegen gesetzten Richtung Weiss-Blaue Landesgrenze ob Dir dort ein Prüfer das Teil abnimmt, dort dann über einen Bekannten der dort wohnt zulassen und zum Schluß nur noch ummelden.

    Vielleicht geht es so herum?

    Pkw Anhänger WMeyer 2031 Bj 1999 Tandem 2000 Kg seit 2013

  • Ich war schon linksrheinisch beim TÜV.

    Die Marburger wollen am Liebsten gar nichts zulassen, was nicht mit COC Papier kommt. Deshalb gibt es ja auch in Hessen so gut wie keine Spezialfahrzeugbauer mehr. Die kriegen hier auch Alles klein mit ihrer Bürokratie.


    Wenn ich nicht bald zu einem Ergebnis komme, wird es halt ein 0815 Tandem und fertig. Dann bauen wir eben nichts Schönes, Raffiniertes mit Schnick Schnack. Arschlecken...

  • Die Konstruktion von Knott weiss auch nicht, wie und wo das noch geht, aber sie wissen, dass es noch einige Hersteller gibt, die definitv neue Drehschemel mit Einzelabnahme losschicken.

  • Moin!

    Da wir jetzt endlich entsprechende Rückmeldung vom TÜV haben, dass nach wie vor neue Drehschemel zugelassen werden und wir auch endlich einen Prüfer haben, der sich auskennt, haben wir mal ein Bisschen angefangen zu konstruieren.


    Wie viel Luft lasst ihr zum Einfedern? Das ist mein erstes Fahrzeug mit Gummifederachsen. Komme eigentlich aus dem NFZ Bereich (über 12t) und habe da wenig Erfahrungswerte. Knott sagt unter Volllast 52mm und unter doppelter Volllast 80-90mm. Dann müssten 110mm doch dicke reichen, wenn noch ein Kotflügel reingefummelt wird, oder?


    Anbei mal ein erster Entwurf. ist aber noch nicht die Endversion...



    Drehschemel_page1_image1.jpg

    Vorderwagen_page1_image1.jpg

  • Hallo


    na das ist doch mal ne gute Nachricht, ich habs ja schon immer gesagt nur die wenigsten habens geglaubt



    zur Federung, ich hab auch nur so um die 8 cm, mit den alten Achsen waren es sogar nur 5 und das hat immer gereicht


    willst du ihn als 2 Achser bauen?, dann schaffst eh niemals 100% überlast, weil eh 1800er Achsen brauchst


    ich würde ihn aber immer als Dreiachser bauen, hast nen kürzeren Radstand, er läuft dadurch noch weniger in die Kurve rein


    und du hast mehr Reserven, drei mal 1300 kg kommst normal nie an die 100% Last hin, außer du hast was total hecklastiges


    und bei 6m läuft er weniger weit in die Kurve rein als ein 4 m Tandem



    dein Rahmen mußt aber anders bauen, der Drehkranz muß stabil unter und überbaut werden, dort dürfen keinerlei Verwindungskräfte auftreten


    der Rahmen darüber und der Fahrschemel müßen das vom Drehkranz abhalten


    hier mal wie ich das damals gemacht hab


    dreh.jpg


    Orange, der eigentliche Rahmen

    Violet, massiver U-Stahl Viereck der Drehkranz aufnimmt

    rot, auch U Profil für Fahrschemel


    Gruß Mani

  • Na wenn jetzt Planung und Bau losgehen ,wird es spannend. :vielglueck:

  • Ich weiss noch nicht genau, wie das genau geht - der 5. Prüfer hat schmunzelnd gesagt: "Klar kann ich sowas abnehmen - die sind doch nicht verboten"

  • Habe den Drehschemel nochmal etwas geändert. Hat mir so auch nicht gefallen.

    Ich tüftel zur Zeit noch ein Wenig. Es gibt ja immer 1000 Möglichkeiten etwas umzusetzen.

    In der Regel konstruieren wir die Rahmen für die Unterwagen aus IPE oder IPB Profilen. Wäre allerdings beim 3-Tonner etwas überdimensioniert. ^^

  • Bekommt der auch Stoßdämpfer?

    Seat Alhambra 2.0TDI EZ: 08/2019

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    Schätzle&Co Delkofen PA6, 600kg EZ: 11/1970

    Heinemann HP400, EZ: 1973
    Dethleffs C-Trend 505FSK, EZ 2015


    "Anhänger sind Herdentiere, eine alleinhaltung ist Anhängerquälerei!"