Beiträge von Der Glonntaler

    Hallo

    Ich möchte einen Kastenanhänger anschaffen und finde keinen richtigen Weg.

    kann ich verstehen, weil du vermutlich einen Kofferanhänger suchst, kein Kasten, Kasten ist offen

    Ich fahre einen Volvo XC60

    schön, wers mag, aber ok, also hast so um die 2,4t zul Anhängelast, hast auch den richtigen Führerschein dazu?

    Standhöhe des Anhängers von 185cm wäre gut.

    was meinst du damit? das der Anhänger insgesamt 185 hoch ist, oder eine STEHhöhe innen von 185 cm ?

    Gebremst und 100er Zulassung natürlich.

    bei der Gewichtsklasse sollte das klappen

    Innenlänge gerne über 2 Meter und Breite gerne über 1,50 Meter

    220 x 160 ? schöner Würfel wird das, also was willst du wirklich?, Standartmaße sind anders

    Einachser oder Zweiachser?

    bei dem Gewicht bestimmt 2 Achser,

    Plywood? Sandwich?

    Sandwich ist leichter und isoliert besser, aber gibts selten

    Lichtdurchlässiges Dach? Was ist mit den Temperaturen im Sommer?

    macht hell, die werden wieder warm, hoffe ich

    Zurrleisten?

    sind nie verkehrt

    Ich bin aktuell etwas überfordert.

    ja wir auch

    Danke für eure Hilfe...

    Bitte gern geschehen, ich fürchte das wird ne mindestens fünf seitige Kaufberatung :biggrins:

    eigentlich hat Alex Recht, zu was so riesige Ösen wenns die kleinen Bügel auch tun


    aber da Zurrpunkte ja auch offiziell welche sein sollen, würde ich doch lieber die Bügel von ganz oben nehmen


    wenn man die am Rand einsetzt gehen sie unten durch den Winkel und sind locker stabil genug für jegliche Ladung und sind auch kaum im Weg, das dürfte die beste Lösung sein, 3 oder 4 Stück pro Seite sind nicht verkehrt

    ich würde erstmal richtig messen, auf die Frage von Jonas hast mit 5,3 cm geantwortet


    das ist aber nur das Holz das frei liegt oder?


    du müsstest vom Rahmen an Außenkante messen und dann Bordwandstärke abziehen, dann siehst wo effektiv mit der Mulde hinkommst und dann siehst ob die Mulde überhaupt bis zum Rahmen geht und ob sie dann dort zu hoch ist oder nicht, die schwarzen Linien die du oben in deim Bild eingezeichnet hast stimmen meiner Meinung nach nicht, die gehören weiter nach innen


    und den kleinen Winkel der Außen stört den kannst einfach mit ner Stichsäge aussägen, da meckert auch der TÜV nicht, den Rahmen vom Fahrzeug würde ich nicht verändern, die zwei Löcher für die Zurrösen sind ja kein Problem, die waren eh schon da :biggrins:


    und außerdem gibts diese Mulden auch noch flacher, mußt mal schaun, die gibts statt mit rundem Bügel mit nem flachen die bauen dann nicht so tief

    zurr2.jpg

    wenn es regnet holt man halt keine Möbel, dann wartet man ein oder zwei Tage


    außerdem tuts da auch ne Baumarktplane für die zweimal im Jahr wo die vielleicht brauchst, wenn überhaupt


    wenn es ganz gut machen willst nimmst zwei, auf die eine stellst die Ware drauf und schlägst sie hoch, und die andere oben drüber, das ist dann dicht

    Hallo


    also die Dinger die dir Jens gezeigt hat reichen natürlich von der Kraft locker aus, aber sie stehen halt hoch, das stört dann immer, wenn was hast was so groß ist das es dort drauf steht


    ich würde sagen das die erst genannten passen


    wenn ich schau wo die Schrauben in der Bodenplatte oben sind, und dann beim Bild unten ist die Platte der Öse ja nur knapp überm Rahmen und da die Ösen ja nur hinten 20 mm tief sind und vorne nur ungefähr 9 oder 10 mm sollte das genau passen, mußt halt mal genau messen


    zurröse4.jpg


    eingebaut dürfte das dann so aussehen


    zurröse5.jpg



    P.S. Du bist der erst der zweite der ne Frau hat die Ihm nen Anhänger schenkt, normal wollen die Frauen immer Anhänger geschenkt haben, meist an goldenen Kettchen, und manche müssen sogar betteln das sie sich nen Anhänger kaufen dürfen

    richtig, laut STVZO darf sie ausgehen muß es aber nicht, nur wenn sie ausgeht muß sie allein wieder angehen


    so isses korrekt


    zufrieden?



    kann mich an dein Thread noch erinnern, da gings dann auch um Fahrradträger, weil da müssen sie ausgehen

    und das Auto kann aber nicht unterscheiden ob Anhänger oder Fahrradträger

    Hallo


    tiefergelegt und gebrochene Feder geht mit keinem Anhänger den ich kenne, da wirst immer Probleme haben


    doch, einer fällt mir ein, aber der ist fast unbezahlbar


    der hier ist am Anfang schön flach, dafür wird er dann noch steiler , kannst ja mal den Hersteller fragen was der kostet



    ich würde was wie den nehmen den eh schon nutzt, gibts auch ganz ähnlich von Temared und anderen


    am niedrigsten kommst mit nem mindestens 5m langem kippbaren mit Rampen, flacher gehts eigentlich nicht


    also sowas in der Art und durch den Lochblechboden kannst auch optimal sichern


    Gruß Mani

    Einer dieser "Schlaumeier" hat seinerzeit festgestellt, dass die zusätzlichen Rückfahrscheinwerfer kein E Zeichen haben X/ ....


    Worauf der "richtige" TÜV Prüfer sagte, dass es sich um Arbeitsscheinwerfer handelt und diese kein E Zeichen bräuchten ;) ....

    das ist falsch, auch Arbeitsscheinwerfer brauchen ein Prüfzeichen, die einzige Beleuchtung die keins braucht ist Innenbeleuchtung und (zumindest früher wars so) zusätzliche Rückfahrscheinwerfer, (die LKW hatten schon vor 30 Jahren einfach Nebelscheinwerfer am Anhänger, wäre sonst auch nicht erlaubt gewesen)

    heutzutage gibts aber zusätzliche mit e Prüfzeichen, also sind die Nebler eigentlich auch nimmer erlaubt

    Bezüglich der nächsten Hauptuntersuchung sagte Er mir, dass wenn Er den Rückwärtsgang einlegt, diese Leuchten auf gar keinen Fall an gehen sollten...

    is richtig, weil


    Zitat

    STVZO
    Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden

    deswegen hab ich mein Rückfahrscheinwerfer letztens auch wieder unterm Anhänger an die Achse geschraubt, so wird niemand geblendet

    Die nächste Hauptuntersuchung wurde wo anders durchgeführt...


    Und einen Schalter habe ich bis heute nicht verbaut ;)....

    wie immer, Glück gehabt, auch dort gibt es viel Unwissende oder einfach Großzügige, darauf kannst dich aber beim nächsten mal nicht berufen wenn der nächste die Plakette verweigert oder die :police: dir nen Zettel schreiben, weil sie sich geblendet gefühlt haben


    das Gesetz sagt halt was anderes

    Ich würde das einfach als Arbeitsscheinwerfer deklarieren.

    Dazu einen hat Mann dann einen Umschalter der nur zum Rangieren auf Privatem Gelände gedacht ist.

    ist aber auch nicht rechtlich erlaubt


    die originalen im Rücklicht müssen IMMER funktionieren, ob du die andern dann dazu schaltest als zusätzliche oder nur als Arbeitsleuchten ist egal, solange die Orignalen funktionieren


    eine ODER Schaltung ist nicht erlaubt, weil du ja das Umschalten nach verlassen des Privatgrund vergessen kannst



    das ist wie bei der Nebelschlusleuchte, die muß bei Anhängerbetrieb aus gehen und muß beim Abstecken selbsständig wieder umschalten, ein manueller Schalter ist nicht erlaubt


    in D muß leider immer alles Narrensicher und geregelt sein

    machmal denke ich ich rede mit ner Wand


    nur weil dein TÜVtler es nicht genau nimmt ist es noch lang nicht rechtens


    Zitat

    Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein

    so stehts in der STVZO


    und wenn jetzt noch einer so nen Müll behauptet wird er gelöscht :cursing:


    lest die Gesetzes Texte und behauptet nicht immer irgendwas was nicht stimmt