Beiträge von Der Glonntaler

    Zitat

    Anstelle der vorgeschriebenen Blinkleuchten für gelbes Licht sind an Fahrzeugen mit Erstzulassung bis zum 1.4.1974 auch Winker mit gelbem Blinklicht oder Pendelwinker zulässig, wenn die Fahrzeuglänge nicht mehr als 4,0 m und die Fahrzeugbreite nicht mehr als 1,6 m beträgt

    nie im leben wiegt der 1600kg leer. Ich habe 3 T4 in verschiedenen Ausstattungsvarianten und weiß daher von was ich rede.



    wie meinst den das? mehr oder weniger?


    Nackte Autos ohne Alles vielleicht, also nur die Blechkiste und selbst da zweifel ich dran


    ich hab mal gegockelt da findet man


    Zitat

    Wie schwer ist Euer T4 wirklich?

    die Antworten darunter beginnen bei

    eingetragen 1650kg


    gewicht vorderachse: 1200kg

    gewicht hinterachse: 720kg

    gesamt: 1920kg


    die meisten liegen deutlich über 2t ein paar mit nackten Autos um die 1800 kg

    tja, weil eben jedes Gesetz was anderes sagt


    es gibt sogar irgendwo nen Text, weil es gibt ja zur StVO und FZV und StVZO immer noch jede Menge Anhänge, da steht was drin wegen nicht vorhandenen Blinkern oder wenn se kaputt sind, weiß es leider nicht mehr genau


    sinngemäss steht da, wenn keine Blinker vorhanden sind, oder defekt oder wars beim abschleppen wenn Elektrik kaputt ist, jedenfalls gibts da irgendwo nen Passus da steht das man dann durch Handzeichen sein Abbiegen anzeigen muß


    weil ich mir noch dachte, aha und wie mach ich das wenn ich allein bin beim rechts abbiegen? aufm Beifahrersitz krabbeln oder darf ich dann nur mit Beifahrer fahren/abschleppen, wie gesagt weiß nimmer genau um was es da ging, nur eben das man Handzeichen geben muß, steht eben in irgend so nem Anhang drin


    wir bräuchten mal nen Verkehrsrichter hier, aber da kann ja auch jeder urteilen wie er will

    Stellt euch mal vor, es gäbe ein europäisches Land, in dem Fahrzeuge ohne Blinker zugelassen werden.

    Diese Fahrzeuge dürften dann auch in Deutschland rumfahren, obwohl sie hier nicht zulässig wären

    genau so ist es, sie dürfen hier rum fahren weil laut Gesetz andere zulassungs und Ausrüstungsvorschriften anzuerkennen sind, solange sie hier zu Besuch sind, bleiben sie dauerhaft hier, müssen sie Blinker nachrüsten

    den Schalter darfst aber nicht dauerhaft anlassen, also zb einschalten, einsteigen und dann losfahren sobald die Brücke unten ist, die Magnetspulen werden gut warm und kann dann auch mal durchbrennen, die sind nicht für Dauerbetrieb geeignet

    Ja klar 08/15, so schlau bin ich auch.

    Die Hersteller schlafen nicht und wenn du ganz spezielle brauchst, dann zahlst du.

    6 euro für 190 verschiedene


    so Dinger kauft man halt im Zubehör oder sonstigen Fachhandel, aber niemals beim Markenautohändler


    anderseits, wenn man die richtig rauszieht halten die auch lang, meist gehen die kaputt weil man an den falschen Stellen zieht, kann passieren, weil man ja meist nicht genau weiß wo die sitzen, und dann isses manchmal zu spät

    Also so nen Sackkarren als Arbeitsplattform zum hochheben gibts ja, aber ich würde das anders machen


    Schneeschild gibts ja bestimmt für dein Fahrzeug, an diese Befestigungspunkte ne Art Gabelbaum wie beim Stapler


    aber von der Funktion wie beim Radlader, d.h. du hast nen Arm der weiter oben an dem Gabelbaum befestigt ist und wenn er nach unten hängt ist er dicht überm Boden und dicht am Fahrzeug, ideal also um damit durchs Gelände zu fahren


    zum laden ziehst den Arm per Seilwinde hoch, dadurch schwenkt er auch nach vorne, dann kommst auch an die andere Seite vom Anhänger hin, so kannst alles von einer Seite ab/laden, und 50 kg sollte er locker trotzdem schaffen


    das wäre etwas was dir selber bauen kannst und kein großen Aufwand braucht,


    so ein Raupenteil ist zwar auch schön, aber das mußt erstmal transportieren können und 8000 € find ich persönlich viel zu teuer

    Hallo und willkommen auch von mir


    war ja schon ein hitziger Start hier :biggrins:

    Und mal sehen ob du die Ehre deiner Zunft noch retten kannst ;)

    Theoretisch muß er alles wissen.

    ja er ist gut, nur mitm alten 3er da fehlt ein klein bisschen Hintergrundwissen, aber das war ja fast noch vor seiner Zeit, aber der Ansatz mitm §43 war schonmal gut gedacht als letzter Ausweg , nur das ganze noch von Haus aus richtig erklären is manchmal nicht so einfach



    Ich muß das nicht und brauch auch keine Fahrerkarte.

    Schaustellerfahrzeug oder?

    wie ein Fahrzeug ausgerüstet sein muß steht immer in der StVZO


    wir verlangen ja von den Franzosen auch nicht das sie die gelben Scheinwerfer ausbauen weil sie bei uns nicht erlaubt sind, somit kann die Fahrzeugaustattung (STVZO) nicht gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen


    aber mir ist es mittlerweile egal was hier geglaubt wird, weil man kann ja noch so viele Beispiele bringen, es wird alles zerredet