hmm, ich sag jetzt besser nix ![]()
Beiträge von Der Glonntaler
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Das machen hier aber alle so

deswegen heißt das Land ja Ir.......

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da wirst Pech haben, solange es den Hersteller noch gibt, sagt jeder Prüfer, Herstellerfreigabe
die einzige Chance hast, wenn nen 2,6t hast und der baugleich ist und du mit beiden hinfährst
ansonsten seh ich schwarz, kein TÜVtler wird sagen Ja das geht, und dann passiert was und dann sagt der Hersteller, wir haben doch gesagt das geht nicht, dann ist der TÜVtler der Dumme, das Risiko geht keiner ein, zu Recht
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Wie kann man nur sein Produkt mit "Unsinn" bezeichnen?
der Inhaber heißt Unsinn, ist hier ein verbreiteter Name, gibt hier auch zwei Sanitärläden mit dem Namen usw
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die Daten in Brief und Schein haben nichts mit dem Baujahr zu tun, nur Erstzulassung ist dort vermerkt
das echte Baujahr steht nur im COC
anhand der Fin kann man noch das Jahr rauslesen, wenn man weiß welcher Buchstabe welches Jahr bedeutet, aber mehr nicht
Man erkennt nur, wann der Brief vom Hersteller ausgestellt wurde -
auch das ist nicht zu erkennen, es gibt nur ein Datumsfeld zu K, das ist das Datum wann die EG zulassung erteilt wurde oder die ABE, das kann auch 4 oder 5 Jahre alt sein, wenn das Fahrzeug unverändert gebaut wird seitdem
das andere Datum ist, wann der Brief erstellt wurde, kann aber bereits vor der Produktion des Fahrzeugs gewesen sein, aber auch genauso gut erst Jahre danach
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Hi Rüdiger
deine Lebensgeschichte hast uns ja damals schon teilweise erzählt, wobei die letzten 10 Jahre bestimmt einiges dazu gekommen ist
Vorstellungsecke gibts in der Rezeption, und ratschen kannst im Stammtisch in diversen Threads
Gruß Mani
P.S. bleibst länger? dann bau ich dir dein grünen Smilie wieder ein
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Beim Hänger spielt das überhaupt keine Roll, denn die müssen nur tagen und abrollen.
naja das ist nicht ganz richtig
tragen tun breitere auch leichter, und wenn sie weniger walken rollen sie leichter
und außerdem müssen sie auch bremsen, da sind die breiteren auch im Vorteil
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gibts schon irgendwo das Bild
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solange die Holzhütte wie ein Wohnwagen genutz wird, also zugelassen ist, auf Rädern steht und man da nicht dauerhaft wohnt, ist das auch nur ein Wohnwagen, Baugenehmigung braucht man erst wenn das Ding offizieller Wohnsitz ist und fest auf Bauland steht, aufm Campingplatz braucht man auch keine Baugenehmigung
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Bremse richtig einstellen, dann klappts auch rückwärts
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wollte ich auch schon - da hat mich der hiesige TÜV mächtig ausgebremst... forderte ein Stahlgerippe
und lehnte Massivholz im Außenbereich prinzipiell abso ein Unsinn was der TÜVtler da verzapft
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Wohnwagen z.B. benötigen eine Umrißbeleuchtung (laut TÜV'ler mittlerweile bei Wohnwagen ab 2,00 Meter Breite Pflicht, 2019 war es erst ab 2,30Meter Pflicht)
auch Unsinn, die Beleuchtungsvorschriften sind für alle gleich, egal ob Möbelkoffer oder Wohnklo
das der Unsinn erzählt merkt man schon an der Aussage mit 2m dieses Maß hat es nie gegeben, 2,10 oder 1,80 gibts, aber keine 2m in den Vorschriften
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15x60 wär doch auch ein feines Maß für ein Fischgrätenmuster?
hab ich bei einer Tochter im Bad auch so gemacht
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nimm den längeren
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. Heute die Bajonett 5-pol männlein Stecker an die LED Earpoints gepinnt
Habs doch geschrieben, mit Verteilerdose
kannst dich mal entscheiden?
was jetzt Stecker oder Dose?
wenn an deinen Lampen 5 pol Stecker sind wird niemals beides leuchten
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für NSL und Rüfa brauchst aber 6 Pins
außer du hast was neues erfunden
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Ich wollte noch ein paar änderungen machen, und die sollen mich beraten
na ob das klappt?
Die Mängelkarte würde ich einfach so zurückschicken, gibt ja nix zu bemängeln, einfach drauf schreiben,
Mal §44 StVZO lesen
Starrdeichselanhänger......
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Ja, aber erstens ist es so schwach rot, daß es gemischt dann nicht auffällt
Zweitens, kommt das ins Benzin nicht in Diesel
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Eventuell bekommst nur ein coc und gar kein Brief, dann wird der Brief erst erstellt, dann us der TÜV eh egal