das Gesetz stammt noch aus der Zeit, als PKW noch einfache PKW waren, mit maximal 1500kg oder wenns ganz gut ging 1,8-2t Anhängelast, und dementsprechend waren die Anhänger, über 2t war dann schon was besonderes
und ganz so schlimm wie sich das liest ist es ja auch nicht, das zählt ja nur in reinen Wohngebieten und da in solchen wiederum jeder meist seine eigene Einfahrt hat, dann stellt man ihn halt dort hin, es geht ja nur darum das nicht die Straßen zugeparkt werden
und sobald es in der Straße irgendwelche Gewerbe gibt ist das eh meist Mischgebiet, dann isses eh egal