der TÜVtler oder Polizei darf ein Fahrzeug Stilllegen wenn das Fahrzeug Verkehrsunsicher ist oder zb kein Versicherungsschutz besteht
aber dazu reichen keine normalen Mängel, da muß es schon sehr weit fehlen
sie können dir die Weiterfahrt untersagen, dann mußt das Fahrzeug abschleppen lassen zur Werkstatt bringen und erst wenn das Fahrzeug wieder neu abgenommen ist und die Mängel beseitig sind darfst wieder damit auf die Straße
die Prüfdienste dürfen ne neue Plakette verweigern bei erheblichen Mängel, aber nicht die alte abkratzen, das dürfen sie nur wenn die Kiste Verkehrsunsicher ist, zb riesige Rostlöcher, oder Tieferlegung in Verbindung mit Breitreifen, Spurplatten und wenn dann noch die Reifen anstehen, wenn also selbst die fahrt zur nächsten Werkstatt eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt
die Polizei darf dir die Zulassungsplakette abkratzen wenn zb keine Versicherung vorliegt und die VS es dem Landratsamt gemeldet hat und das Fahrzeug ausgeschrieben wird zur Stilllegung