Wenn die Rennleitung was zu fragen hat kann man denen das ja erklären mit ungestempelt und TÜV und Paragrafen etc
die erklären dir dann Kostenpflichtig das du gerade Urkundenfälschung begehst und Fahren ohne Zulassung und ohne Versicherungsschutz begehst
Oh Mann, vielleicht erstmal denken bevor man sowas schreibt
auf der Seite der Zulassung steht
Das Kurzzeitkennzeichen dient der Überführung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges innerhalb von Deutschland.
Erforderliche Unterlagen:
- Original Personalausweis oder
Original Reisepass mit Meldebescheinigung (*1) - Nachweis der Betriebserlaubnis/Einzelgenehmigung (*2)
z. B. durch Vorlage der
- Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief oder
- Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein oder
- ausländischen Fahrzeugdokumenten oder
- Betriebserlaubnis bei zulassungsfreien Fahrzeugen oder
- Übereinstimmungsbescheinigung / COC - Gültige Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung (Original-Bescheinigung)(*2)
- Versicherungsbestätigung (eVB)
wichtig ist diese kleine 2 oben, da heißt es weiter
*2 Sollten Sie das Kurzzeitkennzeichen zur Erlangung der Betriebserlaubnis oder der Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung benötigen, dürfen Sie das Kurzzeitkennzeichen nur im Landkreis Dachau oder einem angrenzenden Landkreis ausschließlich für diesen Zweck verwenden.
Also alle die sagen es gibt kein Kurzzeitkennzeichen ohne HU, liegen falsch