Ich meine das so hier, so kenne ich das . Wäre nur bei der Winde am weißen Anhänger nicht möglich , oder ?
Beiträge von HP-Trailer
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Guten Morgen an ALLE. Kann mir jemand sagen, ob diese Seilwinde hier richtigrum montiert ist ? Normal kenne ich das , das die Kurbel nach vorn zeigt. Das würde bei dieser Winde ja nicht gehen. Müssen die beiden Stangen der Winde am Seilausgang sein oder auf der anderen Seite ?
Gibt es ggf. verschiedene Winden mit versch. Kurbelausgängen ?
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ALKO - Achsen mit Gummiklotzfederung - unterliegen diese einem Verschleiß ? Wie kontrolliert man die Funktionstüchtigkeit von solchen Achsen ?
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Biete 2 x Doppelschutzblech für Tandemachse , breite Ausführung , verzinkt, gebraucht aber in Form.
1 x rechts / 1 x linksHier Bilder von den Blechen :
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Sehe ich, das ist weiße Farbe. Hat der überall , außer die Stellflächen.
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Ist aber nicht sicherheitsrelevant, denke ich. Oder ? Ich meine jetzt die Kippvorichtung, die darf ich ja auch schweißen lassen.
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Nochmal zur Sache : Die V - Deichsel gibt es im Ernstfall einzeln ? Ist der Preis denn moderat ? Ich habe festgestellt, das dieser breiter in der Gesamtbreite ist alls die heutigen Neuen. Auch ist die Ladehöhe tiefer als heute üblich. 490 Kg Gesamtgewicht erscheinen mir auch von Vorteil , heutzutage ca 40 Kg mehr ( alles Brenderup 18 ) .
Macht man da was falsch ?
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Welche stelle meinst Du genau ?
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Dachte ich auch aber : Rechts sind nur die 2 x genutzten und bei anderen , gleichen Brenderup 18 sind links auch nur 2 x .
Nich dass da ein Lehrling die Strebe wechseln sollte und falsch gebohrt hat .
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Hier die Zuggabel
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Habe PN gesendet, bitte melden, danke.
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Kann ich Dir mal die Bilder zukommen lassen ? PN / Mail ?
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Die sind 10 cm auseinander. Könnte ein Bild senden , ggf. ist das sogar normal ?
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Sind 2 Löcher , ca M 8 , in der Zuggabel Tüvrelevant ?
Sieht aus als wurde eine Halterung versetzt. Kann original sein, weis aber keiner.???
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Guten Abend an ALLE !
Brauche mal fachliche Hilfe.
Was kann man für einen Autotransporter BRENDERUP 2,5t zGg, Baujahr 1991, anlegen ?
mechanisch ( Kurbel) kippbar,
+ Seilwinde ,
verzinkt
Bremsen + Seile sind neu
Alle Reifen i.O.
Elektrik i.O. -
So, hier mal die Maßnahme an meinem HP - 350 . 350 Kg zGg bitte ich zu bedenken, nicht 486,7 t
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Ich mache mal Bilder , wie ich das bei meinem gemacht habe . Allerdings wusste ich vor 1 Jahr nichtmal das es in ( CH ) und ( NL ) vorgeschrieben sei. Ich kam aus logischer Erkenntnis drauf. Das meinte ich auch oben , nicht alles was der Gesetzgeber glaubt zu bedenken ist auch alles. Demnach bin ich ja schon froh , dass in ( D ) dieses Seil noch nicht explizied verboten wurde. Mal sehn, die EU schafft das ggf.
Nun besteht jedoch immer noch die Möglichkeit , wenn ein Beamter , frisch aus der Schule kommend, das nicht kennt und verstehen will, da Sanktionen ausspricht. Bin ich mir sicher. Hier sollte man dann verbindlich auftreten und kommunizieren .
Ähnlich wie die Frage der ÖSENPFLICHT bei Starren AHK hier mal aufkam. Da wurden tatsächlich 3 Punkte + 50 Euronen angesagt weil ein Beamter den Unterschied zwischen Abnehmbar + Starr nicht kannte. In ( D ) wohlgemerkt. Er hatte dem Anschein nach zu lange in den (NL) geweilt, dort ist diese Öse vorgeschrieben. Hier handelte es sich um ein, in ( D ) , zugelassenen KFZ mit einer , in ( D ) ,gültigen ABE. Unglaublich was sich manche gefallen lassen , muss ich da mal anmerken.
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So meine ich das eingangs auch. Wir müssen immernoch, bei allen Varianten bedenken, dass ein "Einfahren " oder " Auffahren " in / auf das ZF wohl eher händelbar ist als ( jetzt spitze ich mal zu ) das unkontrolierte reinfahren in eine Fußgängergruppe. Und beim 350 HP sehe ich kein Beeinflussungspotenzial des ZF . Ich habe da ein 8 mm V2A Seil dran , welches direckt im Ramen des HP , hinter der Achse , mehrfach greift. Da is nix mit abhängen und wegrollen.
Gegen vorsätzliches Aufdiehängerkugellegen von Unbedarften hilft das Anschliesen mit einem Bügelschloß oder ALKO - Saefe odg. im verbundenen Zustand. -
... auch reperaturbedürftig, wenn der Preis stimmt.
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Nenn wirs doch bitte zusätzliche Sicherung gegen unkontrolliertes Selbständigmachen im Störfall. Ein Abreisseil hat die Aufgabe beim gebremsten AH die Betriebsbremse zwangszuaktivieren. Ein Sicherungsseil würde das unkontrollierte Bewegen des AH verhindern. Das Eine hat mit dem Anderen nix zu tun, sag ich mal. So kann man grundsätzlich auch an einem gebremsten , mit Abreisseil ausgestatteten AH , zusätzlich ein Sicherungsseil anbringen. Für diese durchaus schlüssigen Gedanken interessiert sich der Gesetzgeber nicht, da er nicht soweit denkt.
Ob man nun einen 2t Anhänger zusätzlich mit einem Sicherungsseil zwangsverbindet sollte man als Erwachsener Mensch selber entscheiden. Hier müsste man überlegen, wann und wann nicht. Zahlreiche Situationen würden dafür sprechen, aber auch ebensoviele dagegen. Bei einem 350 Kg oder auch 750 Kg AH sollte man keine Bedenken haben, wenn nicht grade ein Smard das ZF ist. Fakt: Das ZF muß vom Eigengewicht und von der Kraft her die Hosen an haben, dann klappt es auch im Notlauf ohne Kugel .
Der Gesetzgeber hat dies nicht geregelt, brauch er auch nicht, wir sind mündige Fahrzeuglenker denke ich mal.