Ich habe da auch ein Seil. 350 Kg können keinen PKW nachhaltig gefährden. Hier wird im Störfall der Anhänger immernoch händelbar bleiben , bis zum Nothalt , und sich nicht selbstständig machen .
Beiträge von HP-Trailer
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2,5 - 2,7 zGg. offen, 2,50 Breite 4,00m - Ladelänge. Passen für T4 Bus. Tandem demzufolge, wenns geht ohne Rampen, zum Kippen. Winde ( auch manuell)
Tieflader besser als Hochlader.
1,9 - 2,0 T Nutzlast. -
Gesucht wird ein Autotransportanhänger mit 2,5 - 2,7 t zGg. Gebraucht + bezahlbar. Auch defekt kommt in Frage. Bitte alles anbieten.
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Ja, ist ein 2140 Sedan. 1978 Bj , 1500 ccm - ich vergas zu antworten.
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Fahrten nach ( A ) + ( I ) hat der kleine glatt überstanden. Auch dazu einige bilder noch :
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Habe hier noch 2 Bilder gefunden.
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Hallo,
schöner Aufbau des kleinen. Aber wenn ich die Verteilerdose des Hängers sehe ...
Das kann man(n) wirklich ordentlicher und proffessioneller lösen. Für eine Notreparatur ne Lüsterklenne und Isolierband kann ja mal durchgehen. Aber fürs fertige Produkt ??? Was hat eigentlich der Grün/Gelbe an einem Anhänger verloren?Thomas
Nun, ich freue mich immer gern, wenn jemand versucht genau hinzuschauen.
Sicher ist es auch ungewöhnlich, an einem kleinen Anhänger wie diesem, solch eine Ausrüstung zu erschaffen. Viele,verstehen oft den Sinn und Zweck schwer und man kann auf den Bildern ggf. nicht alles so genau erkennen, dass es für eine professionelle, ordentliche Wertung ausreicht. Dafür bitte ich um Nachsicht.Zum Sachverhalt:
Es sind keine Lüsterklemmen im "aktiven Dienst". Die auf dem Bild zu sehenden Klemmen dienen der Lagerung von nicht genutzten Leitern. Hier ist die Bezeichnung "Park-klemme" verwendungsbeschreibend.
Das Vorhandensein eines grün/gelb - Leiters in der KFZ - Technik ist ggf. ungewöhnlich, jedoch nicht unzulässig. Diese Farbkombination wird bei einigen Herstellern auch verwendet um die zahlreichen Stromkreise zu kennzeichnen.Allerdings ist dies meist gelb/grün, was dem Betrachter selten auffält. Ich denke , Sie sprechen hier die allgemeine Zuordnung dieser Farbgebung dem PE - Leiter in der ET an. Dieser ist genau festgelegt und darf in diesem Verwendungsbereich nie anders belegt/genutzt werden. So z.B. wird dies in der DIN/VDE 0100 geregelt. Wir beachten bitte den Geltungsbereich dieser oder ähnlicher Vorschriften.
Leider muss ich Ihnen bezüglich der Verwendungen von Reihen-klemmen Recht geben wenn selbst in KFZ-Werkstätten werden diese immer wieder schnell und lieblos in KFZ ohne die Verwendung von Aderendhülsen im "aktiven Dienst" verbaut. Diese unprofessionellen Arbeiten werden meist nicht vom Kunden erkannt , und wenn doch , durch den Status einer gewerbetreibenden Werkstatt begründet.
Auch sind elektr.Verbindungen die für den FZ-Bau konstruiert wurden nicht automatisch perfekt, wenn durch Unwissenheit u./o. fehlendes Interesse diese falsch ausgeführt werden, keine Frage.Ein grundsätzliches Verbot dieser Verbindungstechnik gibt es im KFZ-Bereich nicht.
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Für die Beleuchtung.
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Hier mit ZFZ :
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Ja, ich weis schon wie man das sehen kann, nur , wie Du auch sagst, wird das in der Praxis vernünftig gehändelt und das ist entscheidend.
Ich denke damit können wir leben. TÜV+Polizei+DEKRA hatten bei Kontrollen nix auszusetzen und so kann man davon aus gehen, das keine Gefahr vom Fahrzeug ausgeht. Im Gegenteil, es wurde sich schon lobend geäußert , über die sichere Bedeutungsausstattung meiner FZe. -
aber was nicht erlaubt ist, sind die Umrissleuchten, die darf man erst ab 1,80 haben, das wirst ned ganz zusammen bringen, aber interessiert meist niemanden
Gruß Mani
An Anhängern darf am hinteren Ende der beiden Längsseiten je eine nach vorn wirkende Leuchte für weißes Licht (Spurhalteleuchte) angebracht sein.Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen Schlussleuchten ausgerüstet sein.
Hier wurde die Nutzung zusammengelegt, damit Zulässigkeit erreicht.
Heckansicht :
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Für alle die sich für Seitenmarkierung interessieren und unsicher sind, ob sie diese verwenden dürfen , möchte ich folgendes anmerken :
Nach § 51a Abs. 4 StVZO - seitliche Kenntlichmachung - sind an den Längsseiten von Fahrzeugen retroreflektierende, gelbe, waagerechte Streifen, die unterbrochen sein können, zulässig. § 53 Abs. 10 Nr. 3 StVZO ist anzuwenden.
In einer Anmerkung dazu heißt es, dass Fahrzeuge, für die eine seitliche Kenntlichmachung vorgeschrieben ist, die retroreflektierende gelbe Seitenstreifen nur zusätzlich zu den Rückstrahlern (gelb,Seitenstrahler) angebracht werden dürfen. An anderen Fahrzeugen sind die retroreflektierenden gelben Seitenstreifen auch ohne das Vorhandensein der der seitlichen Kennzeichnung nach § 51a Abs. 1 StVZO zulässig.
Nach § 53a Abs. 10 Nr. 3 StVZO ist die Kennzeichnung von schweren und langen Fahrzeugen - ausgenommen PKW - mit einer Länge von mehr als 6,00 m mit Konturenmarkierungen aus weißen oder gelben retroreflektierenden Materialien, die der ECE - Reglung 104 entsprechen, zulässig.
Daraus folgt, dass retroreflektierende gelbe waagerechte Streifen grundsätzlich auch an Fahrzeugen angebracht sein dürfen, für die sie nicht vorgeschrieben sind bzw. die kürzer als 6,00 m sind,auch an PKW. Sie müssen der ECE-Regelung 104 entsprechen und nach dieser Regelung genehmigt sein.
So einfach ist das. Wer möchte kann diese anbringen und fertig.
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Scheint allgemein nicht bekannt zu sein :
Seitenmarkierungsstreifen , auch unterbrochen, in gelb , kann an jedem KFZ + FZ angebracht werden.
Ist eindeutig geregelt, wird manchmal nicht verstanden.
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Ist eine Hammer - Montage, das Bild. Allso da schnall ich ab, sowas könnte ich hier nicht erstellen. Habe schon Probleme beim anmelden.
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War schon Arbeit , keine Frage. Aber ich finde es hat sich gelohnt. Passt jetzt direckter zum Zugfahrzeug.
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Wir haben uns einen HP - 350 zugelegt, der von der Substanz her i.O. war. Um in an unsere Zugfahrzeuge optisch + technisch anzupassen, wurde dieser neu aufgebaut.
Hier die Bilder im Verlauf der Arbeiten : -
Ich versuche mal den Aufbau im entsp. Thema kurz zu zeigen. Mal sehen ob das geht.
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Hatte ich geschrieben. Ist der Anhänger im 1. Beitrag. Nur eben mal mit dem Lappen drüber gegangen, sag ich mal. 1986
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Bin mal mit dem Lappen drüber gegangen. Jetzt sieht er so aus :