Hallo Eniac,
hast du mal ein Bild vom Typenschild bzw. von der ganzen Achse?
Ich hab da noch was.
Grüße
Peter20220802_101446.jpg
Hallo Eniac,
hast du mal ein Bild vom Typenschild bzw. von der ganzen Achse?
Ich hab da noch was.
Grüße
Peter20220802_101446.jpg
Hallo,
ich hätte da einen Anhänger im Angebot:
Bei Interesse bitte PN.
Grüße
Peter
Hallo,
hier kommen die Bilder.
Die "Gewindestange" läuft hinten "frei".
Vorne am Umlenkhebel muss das "Langloch" frei laufen.
Grüße
Peter
Hallo,
ich könnte Bilder von einem Original machen.
Leider kann ich das Problem nicht erkennen.
Grüße
Peter
Hallo Andreas,
du könntest eine Verstelldeichsel nehmen.
Natürlich gebraucht. Neu sind die nicht zu bezahlen.
Grüße
Peter
Hallo Christian,
kennst du das auch schon?
Vielleicht kann dir da wer helfen.
Gruß
Peter
Hallo,
unter diesem Link gibt es u. A. auch einen Prospekt mit Daten
-> https://bestattungsanhaenger.h…ekte-und-preislisten.html
Danach hat der ungebremste nur 600 kg.
Grüße
Peter
Sehr schön, aber wo bekommen wir jetzt den Kaffee?
Guten Morgen,
interessanter Fall für Juristen.
Zunächst was zum Hintergrund:
Nach besagtem Prinzip ist hier zu prüfen, ob ein Vertrag, der auch mündlich vor dem Tod des Erblassers geschlossen worden sein kann, vorliegt und was dort inhaltlich geregelt wurde.
Ist der Kaufpreis bezahlt worden?
Und letztlich entscheidend ist, ob der Anhänger übergeben werden muss.
Gruß
Peter
Hallo lieber Kaffeespezialist,
kühner Plan.
Ich vermute, du hast diese Bremszuordnungsberechnung nicht.
Wenn nur diese Berechnung fehlt, wird dir hier sicherlich geholfen -> https://nico.info/kontakt.html
Oder gibt es noch weitere Mängel, die die Vollabnahme erschweren?
Gruß
Peter
Hallo Tobias,
sowas?
Gruß
Peter
Hallo,
ich hätte da noch ein Bundeswehraggregat wie in #21 beschrieben.
Bei Interesse bitte melden.
Gruß
Peter
Hallo,
bei mir sehen die so aus. Also auch nicht 100 % identisch.
Gruß
Peter
Hallo,
hier der Link zu einer Explosionszeichnung:
MOTOR-TALK - Europas größte Auto- und Motor-Community!
Es fehlt das Teil 2!
Das könnte man aber selbst mit einem Winkel lösen.
Mach bitte ein Bild mit zurückgezogenem Faltenbalg von oben und von der Seite.
Gruß
Peter
.... dann wird der Anwalt sicherlich die passende Zulassung des Anhängers in die Wege geleitet haben. 😊☺
Ja, es gibt auch Pferdeanhänger mit grünem Kennzeichen, die nicht nur ein Kennzeichen tragen sondern im normalen Zulassungsverfahren angemeldet sind. Deren Steuerbefreiung ergibt sich aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit des Halters. Damit darf man auch Futter transportieren. Aber keine Sportpferde ohne landwirtschaftlichen "Hintergrund".
Darf man denn in einem Pferdeanhänger, mit grünem Kennzeichen, Futter transportieren welches auch auf der Verpackung als Pferdefutter deklariert ist? De Transport geschieht ja im Rahmen der Pferdehaltung.
Hallo,
zur Klärung muss vorher festgestellt werden, ob es sich um einen Ackergaul oder ein Sportferd handelt.
Oder juristisch gefragt:
Ist der Anhänger für den Einsatz zu Sportzwecken gekennzeichnet oder hat er eine Zulassung mit Steuerbefreiung.
Gruß
Peter
Hallo,
zum Ansehen gibt es hier was:
http://www.oldiecaravan.de/Hersteller_A_-_Z/Westfalia/Anhanger/anhanger.html
Gruß
Peter
Ich würde sagen, dass Bild täuscht. Die Felgen lassen sich problemlos auf die Nabe ziehen, Was ist mit Urologe gemeint?
Hallo,
Kadett B Felgen passen einwandfrei auf Naben von Westfalia. Wenn nicht, ist irgendetwas verpfuscht!
Viele Grüße
Peter
Hallo,
die 40 mm stehen auch bei der neuen Ersatzzugstange.
Prüfkugeln gibt es hier:
Gruß
Peter