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Ähm, ich hatte gestern schon gesagt das das nicht geht
Ähm...kann es sein, das du dich an dem Wort "Auflasten" störst?????
Dann tut es mir leid mich da "falsch" ausgedrückt zu haben.
Aber ich meinte nicht das Leergewicht erhöhen.
Das geht aber alleine schon aus 1700Kg bei 8% hervor, das damit die Anhängelast gemeint ist.
Vor allem weil ich im nächsten Beitrag von mir auch folgendes geschrieben habe:
Zitat
Beim Golf müsstest du die Anhängelast auf 1700Kg bei 8% eintragen lassen, dann geht das mit dem Faktor 1,1 auch beim Golf.
(allerdings nur bis 8%).
Das hab ich dir aber auch per PN erklärt.Komischerweise hat es da gepasst.
Dann halt "erhöhen"
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man kann die zulässige Anhängelast erhöhen lassen, oder das zul Gesamtgewicht, aber das Leergewicht kann man nicht einfach so erhöhen lassen
Du benutzt genauso für beides nur ein Wort. Also bleib bitte Fair!!
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wenn der Anhänger mit 1500 kg zulässigem Gesamtgewicht die Zulassungsbestimmungen für 100 km/H erfüllt, dann steht im Fahrzeugschein vom Hänger folgender Satz:
Gemäss 3. Änderungsverordnung zur 9 Ausnahmeverordnung zur STVO. Tempo 100 km/h in Kombination wenn Zugfahrzeug mit Antiblockierverhinderer und Leermasse mindestens 1363 kg, oder wenn Zugfahrzeug mit zusätzlichen fahrdynamischem Stabilitätssystem für Anhängerbetrieb dann Leermasse mindestens 1250 kg
Das dass Leergewicht entsprechend ist bestreitet keiner, auch ich nicht...woher hast du das?????? Nur wegen dem Wort "Auflasten"????
Das was du BLAU geschrieben hast ist die Umkehrrechnung von meiner PN ganz unten letzter Absatz "Zum Leergewicht vom Golf"
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....und bis 8% darf er ja eh schon 1700 kg ziehen
Und wie kommst du darauf????
Wenn das nicht in Fahrzeugschein /Brief drin steht darf er das eben nicht.
Und das dies eingetragen ist bezweifle ich erstmal bei der Aussage im ersten Beitrag:
Zitat
Wir beabsichtigen später einen Golf Variant 77KW TDI zu Kaufen, der ein Leergewicht von 1452KG und eine Anhängelast laut VW-Seite für 12% 1400Kg bzw. bei 8% 1700Kg hat.
Ich denke das dann beim Golf im Fahrzeugschein unter (O.1) die Anhängelast auf 1400KG beschränkt ist.
Da muss man wohl erst den Brief/Schein sehen ob bei den Bemerkungen steht "1700Kg bei 8%"
Bei unserem Skoda stand auch nur 1000Kg Anhängelast drin
ich musste:
-Ein TÜV - Gutachten von Skoda anfordern
-mein Skoda musste laut Gutachten bestimmte Voraussetzungen erfüllen
-dieses Gutachten musste ich bei der Zulassungsstelle vorweisen
-Ich hab sogar einen neuen "Fahrzeugbrief" bekommen
-Es wurde im "Fahrzeugschein" 1200Kg bei 8% eingetragen
Erst damit darf ich 1200Kg ziehen (allerdings nur bis 8%), vorher nicht.
Wenns bei ihm schon drinnen steht, hat er glück gehabt (beim Skoda ---auch aus dem VW Konzern--- war es nicht so),
Denn Skoda besteht auf die originale Anhängerkupplung!! Ohne die gibt es keine Eintragung.
Vielleicht sind da VW Fahrer besser gestellt.
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... jetzt muß ich nur noch klären ob die 100er Zulassung dann trotzdem gilt oder ob er, doch nur 80 fahren darf, da er bei 12% ja nur 1400 kg Anhängelast hat
Ja klär das mal!
Noch eines in eigener Sache:
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hab ich das komplett gelöscht, da waren zu viele Fehler drin
sorry, aber mußte sein
Gruß Mani
Klär das bitte auch noch mal, darum hatte ich dich auch schon in meiner PN gebeten.
Mein ursprünglicher Beitrag (Rot angestrichen warum der Beitrag gelöscht wurde):
Es fehlen Allerdings zwei kleine Absätze (konnten nicht wieder hergestellt werden)
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- Das Gesamtzuggewicht ist auf de facto 7000Kg beschränkt bei BE (3500Kg Zugfahrzeug u. 3500Kg Anhänger)
- solltest du deinen Anhänger mit 100Km/h Eintragung kaufen und das auch nutzen wollen, denke dran:
"In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs."----->>>>>>> Das gilt aber nur um bei einer 100Km/h Zulassung um auch 100Km/h fahren zu dürfen!!!!
Ohne 100Km/h ist immer das tatsächliche Gewicht entscheidend.
Das bedeutet, wenn du beide Zugfahrzeuge (Golf und Touran) mit 100Km/h als Zugfahrzeug nutzen möchtest (gilt nur auf BAB´s und Kraftfahrstr. innerhalb der BRD) musst du entweder den Anhänger auf 1400Kg Ablasten lassen (kleinste zulässige Anhängelast von beiden Zugfahrzeugen = Golf) oder (bessere Variante) du lässt zumindest den Golf auflasten (1700Kg bei 8%)
Meine PN (als Erklärung):
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Zum Gesamtgewicht bei BE:
§42 (1)§42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen
Satz2: Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_42.php
Zu 100Km/h:
Dacht ich mit dem Umrechnungsfaktor und hätte bei mir auch 1,1 ermittelt, was bei meinem Skoda super mit dem 1300Kg Anhänger hingekommen wäre.
Damals habt ihr mich dann aber anders aufgeklärt.
http://www.anhaenger24.de/forum/show...ghlight=larac4
Und das stimmt auch so mit dem Satz (auch wenn du mit deinem genauso recht hast).
Als Erstes mal ein Link wo ich den Satz (zugegeben) rauskopiert habe.
http://www.harbeck.de/bestimmungen/1...h-regelung.htm
Ich hab sogar mal die " dritte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 21.10.2005" rausgesucht
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW...XBCBGI0565.pdf
Meiner Ansicht nach steht das mit der Satz.....
"In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs."
......Im §1 Nr. 1 a) aa) auch so drinnen (siehe Link).
Aber es kann durchaus sein, dass ich das falsch aufgefasst habe.
Zum Leergewicht vom Golf:
Du schreibst ja selber:
"die zulässige Anhängermasse darf nicht größer sein als die zulässige Leermasse des Zugfahrzeugs mal den umrechnungsfaktor (0,3 , 1,0, 1,1, ,1,2)"
Der Anhänger hat ja gebremst und mit Stoßdämpfern den Faktor 1,1 (da auch kein Wohnwagen).
Gebremst klar weils sein muss, Stoßdämpfer notwendig für 100Km/h (unterstell ich mal).
Also Leergewicht 1475 x 1,1 = 1622Kg, aber da spricht die Anhängelast dagegen, diese ist ja momentan nur 1400Kg.
Wenn er also diese bei 8% mit 1700Kg eingetragen bekommt passt das auch mit dem Golf mit einem 1500Kg Anhänger......
Oder hab ich da irgendwas falsch verstanden????
Sollten in den jetzigen Ausführungen noch grobe Fehler sein, darfst du vorbeikommen und mir ne Watschn geben....ich sag dir aber nicht wo ich wohne.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
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Hier der "verbesserte" Vorschlag meines Beitrags als PN (habe leider bisher keine Antwort bekommen)
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Ich mach dir jetzt einen Vorschlag:
(ergänzte oder geänderte Passagen farbig)
- Das Gesamtzuggewicht bei BE ist für PKW de facto auf auf 7000Kg beschränkt (3500Kg Zugfahrzeug u. 3500Kg Anhänger siehe oben §42)
- solltest du deinen Anhänger mit 100Km/h Eintragung kaufen und das auch nutzen wollen, denke dran:
In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse, Leergewicht (*) und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs.----->>>>>>> Das gilt aber nur um bei einer 100Km/h Zulassung um auch 100Km/h fahren zu dürfen!!!!
Ohne 100Km/h ist immer das tatsächliche Gewicht entscheidend.
Das bedeutet, wenn du beide Zugfahrzeuge (Golf und Touran) mit 100Km/h als Zugfahrzeug nutzen möchtest (gilt nur auf BAB´s und Kraftfahrstr. innerhalb der BRD) musst du entweder den Anhänger auf 1400Kg Ablasten lassen (kleinste zulässige Anhängelast von beiden Zugfahrzeugen = Golf) oder (bessere Variante) du lässt zumindest den Golf auflasten (1700Kg bei 8%)
(*) Ist das Leergewicht vom PKW zu gering, kann unter bestimmten Umständen (abhängig vom Anhänger) durch eine Faktorberechnung dennoch der Anhänger schwerer sein. Hierzu ein Link.
http://www.harbeck.de/bestimmungen/100-km-h-regelung.htm
Du siehst, bei mir wird der Text eher länger. Also passt das so oder hättest du Verbesserungsvorschläge???
Ehrlich gesagt weiß ich nicht was ich weglassen könnte.
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Ich habe nichts zu verheimlichen, diese Diskussion hätte auch gerne öffentlich und nicht per PN stattfinden können.
Die PN´s von Mani veröffentliche ich natürlich nicht.
Ich hoffe ich bekomme wegen dem Beitrag weder eine Rüge noch das ich gesperrt werde, ich bin mir keiner Schuld bewusst.