ZitatLaut Wikipedia-Anhänger kann man mit einer Führerscheinklasse BE das Leergewicht des Zugfahrzeuges überschreiten, aber nicht die Gesamtmasse des Zugfahrzeuges und die nicht die im Fahrzeugschein angegebene maximale Anhängelast.
Das dürfte m.M.n. nicht richtig sein. Lediglich die Gesamtmasse ds Zugfahrzeugs sowie des Anhängers darf nicht höher als 3500Kg sein.
Hier mal zwei Links zum Fahrlehrerverband:
http://www.fahrlehrerverband-b…ehrerscheinklassen.htm#BE
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_pkw.htm
ZitatKlasse B:
Beinhaltet M,S,L
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).
ZitatKlasse BE:
nur mit Klasse B
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Du darfst jeden Anhänger dranhängen, sofern die Abmessungen, Achsenanzahl stimmen und das tatsächliche Gewicht (leer oder beladen, volkommen egal) die Anhängelast nicht überschreitet.