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ja, ja, das Lesen von Gesetzen ist nicht so einfach.
fraetz
Da geb ich dir recht, deswegen solltest du einfach nochmal den §11 GÜKG durchlesen.
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(1) Das Bundesamt erledigt Verwaltungsaufgaben des Bundes auf dem Gebiet des Verkehrs, die ihm durch dieses Gesetz, durch andere Bundesgesetze oder auf Grund dieser Gesetze zugewiesen sind.
(2) Das Bundesamt hat darüber zu wachen, daß
1. in- und ausländische Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs und alle anderen am Beförderungsvertrag Beteiligten die Pflichten erfüllen, die ihnen nach diesem Gesetz und den hierauf beruhenden Rechtsvorschriften obliegen,
2. die Bestimmungen über den Werkverkehr eingehalten werden,
3. die Rechtsvorschriften über
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Punkt 3 bezieht sich weder auf den Werksverkehr noch auf den Güterkraftverkehr.
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Jedes Gesetz hat einen Geltungsbereich, für das es gilt. So ist im § 1 geregelt, was unter dem Begriff Güterverkehr zu verstehen ist.
Auch da hast du recht. Nur steht im §1 der Geltungsbereich des GÜKG nicht drinnen, denn der §1 befasst sich ausschliesslich mit Begriffsbestimmungen, die für den §11 Punkt 1und 2 Absatz 2 auch wichtig sind.
Der Geltungsbereich eines Gesetzes hat auch nichts mit den Aufgabenbereichen oder Befugnissen zu tun. Geltungsbereiche von Gesetzen sind auf den örtlichen Bereich abgestellt (z.B. innerhalb der BRD, EU,...).
Jedes Gesetz hat auch auch einen Geltungsbereich. Diesere Geltungsbereich ist aber nicht im Gesetz angegeben, sondern ergibt sich aus dem Hohheitsgebiet des Gesetzgebers.
Außer der Geltungsbereich wäre eingeschränkt, dann muss er auch angegeben werden.
Der Abschnit 4 des GÜKG befasst sich auschliesslich mit dem Bundesamt für Güterverkehr (=BAG). Im Abschnitt 4 befindet sich auch der §11 (=Aufgaben vom BAG).
Wenn, dann würde ich noch am ehesten den Einwand gelten lassen, wenn er mit dem §12 GÜKG begründet wird, denn dort stehen die Befugnisse drinnen.
So zumindest sehe ich das. Auch da das BAG nicht immer zweifelsfrei vorm Anhalten bestimmen kann ob gewerblich oder privat, würden sie ja beim Anhalten von Privatfahrzeugen jedesmal gegen das Gesetz verstoßen.
Leider geht bei der Münchner BAG-Stelle keiner ans Telefon, sonst wüssten wir mehr.
So...ich habe den BAG erreicht (Dienststelle München). Mir wurde bestätigt, dass auch private Fahrzeuge kontrolliert werden dürfen.
Dort natürlich nur solche Bereiche wie eben Ladungssicherung.
Die Ladungssicherung muss auch wie im Gesetz (und wie auch bei den Gewerblichen) erfolgen. Auch da gibt es keine Vorteile.