Beiträge von Larac4

    [h=3]

    Zitat

    so stehts im Gesetz



    Ja es steht im Gesetz genau das was drinnen steht.


    KRAFTFAHRZEUGE bis zGm 3500 KG (Anhänger sind per Definition keine Kraftfahrzeuge)


    Klasse B[/h] Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg* und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

    Prinzipiell hat er ja wegen der Bauart schon recht.


    Aber genau deswegen darf ja auch keiner nen PKW zum Anhänger umbauen und einfach damit rumfahren.


    Deswegen fährt man ja auch mit dem "Teil" zum TÜV/DEKRA. Die machen dann schon aus einem Bauartbedingten Kfz einen Anhänger, da ja die wesentlichen Merkmale von diesem Bauarttyp weggefallen sind und erkennbar ein Anhänger draus geworden ist (wie FIDO das ja schon geschrieben hat).


    :)


    Wie bei Eunuchen, da hat sich von der Bauart auch was geändert!

    Zitat

    Wir gestalten gerade unseren Garten um und da fällt halt immer was an, Betonkies, Zement, Randsteine etc ihr kennt das ja.


    Ich wollte mal fragen die Preise vom Baumarkt hören sich gut an.



    Betonkies und ungebremster Anhänger gehen nicht zusammen.


    Das liegt gleich an mehreren Faktoren:


    - Zugfahrzeug kann seltenst ungebremst 750 kg ziehen und was sind max. 600 Kg in Betonkies....nichts!!!!
    - Überladen steht an der Tagesordnung (1m³ = ca. 1800-1900 Kg), vor allem, da die Lader selten genau laden (hatte schon 1,8to statt 1to drauf)
    - neuere Anhänger (gerade die für 200-400 €) haben kaum/keine Sicherheitstoleranz bei dem Ladegewicht
    - bei hohem Ladegewicht empfiehlt es sich einfach einen gebremsten Anhänger zu nehmen (allein schon wegen dem Bremsweg)
    - günstige Anhänger haben meist kleine Räder drauf (macht das alles auch nicht besser)
    - Die Tarife wegen Überschreitung der Zuladung/Anhängelast sind auch nicht ohne (gerade wenn Gefährdung/Vorsatz dazu kommt)




    Tarife für Überladung:
    [TABLE='align: center']

    [tr]


    [TD='align: center']mehr als 20%[/TD]
    [TD='align: center']95€[/TD]
    [TD='align: center']3Punkte[/TD]
    [TD='align: center'][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='align: center']mehr als 25%[/TD]
    [TD='align: center']140€[/TD]
    [TD='align: center']3Punkte[/TD]
    [TD='align: center'][/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD='align: center']mehr als 30%[/TD]
    [TD='align: center']235€[/TD]
    [TD='align: center']3Punkte[/TD]
    [TD='align: center']http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/tab_03.php
    [/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]


    Da ist man bei max. 600Kg Zuladung schnell dabei (gerade bei Sachen wie Sand, Erde, Beton, Kies, Bauschutt,...)...falls überhaupt so viel wegen der Anhängelast draufgeladen werden darf.


    Ich will dahingehend auch keine Diskussion lostreten (ist meine Meinung), aber das sollte man bedenken. Man ist nicht allein auf der Straße.
    Ich weiß...einem persönlich passiert natürlich nie sowas, aber hinterher ist man immer schlauer!!

    Die dazugehörige Rechtsvorschrift:


    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_41.php



    Vielleicht ists ja ein Sattelauflieger oder Drehschemelanhänger :biggrins:

    Mit Humbaur - Eigenbau bin ich aus eigener Erfahrung vorsichtig geworden.
    Ich glaube inzwischen, das Humbaur weniger Teile selber baut als angenommen.


    Auch die Achsen (wo ja Humbaur) drauf steht werden nicht von Humbaur selber hergestellt, sondern zugekauft und sind WAP Achsen http://www.waptech.de/.
    Zumindest bei meinem HA 132513 ist das so.


    Wenn die Konsole von Traktorland die Selbe ist wie am Humbaur wird es sie wohl auch so geben, halt von irgendeinem Hersteller..

    Danke werd ich auf jeden Fall machen.
    Wenn ich drann denke, seit ungefähr der gleichen Zeit habe ich im Anhänger einen 3mm Gummiboden drinnen (als Schutz), der hat extrem viel bisher mitgemacht und schaut dafür noch super aus (war ned mal teuer).
    Ich glaube Humbaur verwendet minderwertige Gummimischungen.
    Klar wird der Balg regelmäßig verformt, aber irgendie erscheint mir die Haltbarkeit nicht sehr lang. Werd die anderen Gummiteile mal checken und allen eine Pflege zukommen lassen.


    Talkum oder Hirschtalg (wäre eher für Talkum)??

    Mal in eigener Sache.


    Ich hab mir ja 2011 einen Humbaur HA 132513 gekauft.
    Bisher hat der Humbaur seinem Ruf nicht alle Ehre gemacht, aber Schwamm drüber.


    Nun ist mir aber bereits vor einigen Monaten aufgefallen, das der Gummibalg der Auflaufeinrichtung nach nur knapp über einem Jahr rissig sit.
    Ist das nach so kurzer Zeit normal?


    Dazu muss ich sagen, der Anhänger steht über Winter in einer trockenen Scheune, ansonsten im Freien. Allerdings ist die Kupplung, Auflaufeinrichtung, Stecker und Handbremse mit einer dafür vorgesehen Abdeckung geschützt....immer.


    Der TÜV wird das nächstes Jahr sicherlich bemängeln.

    Lässt sich bei dem nicht die Heckklappe auch seitlich öffnen?


    Das ist sicherlich mit unter auch ein Schwachpunkt.


    Vielleicht waren die Scharniere auch nicht richtig verriegelt, vielleicht war zusätzlich das Pferd auch nicht nur ein bischen "rumpelig" sondern ist mit seinen mind. 450-600Kg bockig gewesen?
    Ist die Heckklappe gerade auf der Straße/Pflaster/Wiese aufgelegen, oder hat sie da Spielraum gehabt?
    Das alles ist kein Vorwurf in deine Richtung, aber als Außenstehender "unbeteiligter" tut man sich (gerade auch ohne Bilder) schwer mit der Beurteilung ob das Fahrzeug an sich eine schlechte Qualität hat oder doch mehrer Faktoren unglücklich aufeinander getroffen sind.


    Fakt ist, deine Heckklappe ist verzogen.
    Ich würde angesichts des geringen Alters (unter einem halben Jahr hast du Gewährleistung ohne Beweislastumkehrung) zum Händler fahren und das reklamieren.
    Er wird ihm schwer fallen das auszuschlagen.


    Aber ich würde mir gleichzeitig überlegen, was man selber dafür tun kann, das sowas nicht nochmal passiert, denn irgendwann ist der Anhänger aus der Garantie/Gewährleistung.


    Im Netz selber haben die Cheval ein sehr gemischten Eindruck hinterlassen, aber auch z.B. bei Humbaur ist nicht alles Gold was glänzt.

    Anssems, Koch und Alutrail dürften sich aber nicht all zu viel nehmen, was Qualität angeht.


    Ich würde dann eher schauen, wer Ausstattungsmäßig und preislich mir mehr am nächsten kommt.


    Zusätzlich würde ich mir auch überlegen, was ich an Ausstattung überhaupt brauche


    -Stütze hinten
    -Bordwand vorne zum öffnen
    -Leitergestell
    .....


    Du schreibst folgendes:


    Zitat

    Der Hänger soll für Feuerholz, ab und an Bauschutt (Altbau) + Material


    Zitat

    Der Hänger sollte max. 230cm Innenlänge haben und ein Tieflader sein. (Max. 1000kg Anhänger wegen führerschein..)


    Führst aber nur 750Kg Anhänger auf.


    Für Feuerholz und Bauschutt kann das sehr eng werden. Da bist du sehr schnell überladen.
    Zusätzlich sind 750Kg Anhänger ungebremst. Hast du ein Zugfahrzeug, was 750Kg ungebremst ziehen kann?
    Viele können nur 450Kg, wo dann eine Zuladung von ca. 300Kg übrigbleibt.


    Auch die Innenänge ist bei deinen ausgesuchten Anhängern nur 205 bzw 213 cm (gibts da Platzprobleme beim abstellen?), auch das kann knapp werden, wenn man Baumaterial fahren will, genauso wie die Innenbreite.


    Insgesamt solltest du dir tatsächlich überlegen, ob ein 1000Kg Anhänger mit 230-250 cm Innenlänge und 130-140cm Innenbreite nicht eher deine Bedürfnisse abdeckt.


    Ich gehe davon aus, dass du Inhaber der Führerscheinklasse B (only) bist.
    Dann musst du halt rechnen, welcher Anhänger noch mit deinem (n) zur Verfügung stehenden Zugfahrzeug (en) gefahren werden darf.

    Zitat

    ...aber uns glaubt ja keiner


    Damit kann ich sehr gut leben.
    Ich für meinen Teil hab wieder was dazugelernt (Hab mich ja inzwischen bei der BAG auch selber erkundigt).


    Was andere aus diesen Infos machen ist mir relativ....:police:

    Zitat

    ja, ja, das Lesen von Gesetzen ist nicht so einfach.


    fraetz


    Da geb ich dir recht, deswegen solltest du einfach nochmal den §11 GÜKG durchlesen.



    Punkt 3 bezieht sich weder auf den Werksverkehr noch auf den Güterkraftverkehr.



    Zitat

    Jedes Gesetz hat einen Geltungsbereich, für das es gilt. So ist im § 1 geregelt, was unter dem Begriff Güterverkehr zu verstehen ist.


    Auch da hast du recht. Nur steht im §1 der Geltungsbereich des GÜKG nicht drinnen, denn der §1 befasst sich ausschliesslich mit Begriffsbestimmungen, die für den §11 Punkt 1und 2 Absatz 2 auch wichtig sind.
    Der Geltungsbereich eines Gesetzes hat auch nichts mit den Aufgabenbereichen oder Befugnissen zu tun. Geltungsbereiche von Gesetzen sind auf den örtlichen Bereich abgestellt (z.B. innerhalb der BRD, EU,...).
    Jedes Gesetz hat auch auch einen Geltungsbereich. Diesere Geltungsbereich ist aber nicht im Gesetz angegeben, sondern ergibt sich aus dem Hohheitsgebiet des Gesetzgebers.
    Außer der Geltungsbereich wäre eingeschränkt, dann muss er auch angegeben werden.


    Der Abschnit 4 des GÜKG befasst sich auschliesslich mit dem Bundesamt für Güterverkehr (=BAG). Im Abschnitt 4 befindet sich auch der §11 (=Aufgaben vom BAG).


    Wenn, dann würde ich noch am ehesten den Einwand gelten lassen, wenn er mit dem §12 GÜKG begründet wird, denn dort stehen die Befugnisse drinnen.


    So zumindest sehe ich das. Auch da das BAG nicht immer zweifelsfrei vorm Anhalten bestimmen kann ob gewerblich oder privat, würden sie ja beim Anhalten von Privatfahrzeugen jedesmal gegen das Gesetz verstoßen.


    Leider geht bei der Münchner BAG-Stelle keiner ans Telefon, sonst wüssten wir mehr.




    So...ich habe den BAG erreicht (Dienststelle München). Mir wurde bestätigt, dass auch private Fahrzeuge kontrolliert werden dürfen.
    Dort natürlich nur solche Bereiche wie eben Ladungssicherung.
    Die Ladungssicherung muss auch wie im Gesetz (und wie auch bei den Gewerblichen) erfolgen. Auch da gibt es keine Vorteile.

    Wer sagt denn, dass die Lautsprecher direkt an den Endstufen vom Radio angeschlossen sind und nicht über die Vorverstärkerausgänge (falls das Radio sowas hat) an eine externe Endstufe gehen.


    Ich weis nicht ob jeder Fader auch auf die Vorverstärker Einfluss hat (aber einen Fader sollte selbst das billigste Radio haben).

    Über eventuelle Mehrkosten für dich muss er dich im Vorfeld aufklären.
    Ein Gespräch darüber im vorher wäre sinnvoll.
    Im übrigen zeigt das recht schnelle einlenken deines Händlers zumindest eines....so richtig kann das mit der AHK nicht sein.
    Auch ich würde (zuerst auf jeden Fall freundlich) so eine Anhängerkupplung nicht akzeptieren, da alleine schon bei Absätzen der Anhänger (Beleuchtung) aufsetzen könnte.
    Zusätzlich sehe ich das so wie alle anderen auch, das die Fahreigenschaften sich unbeladen deutlich verschlechtern.


    Ich würde ihn auch versuchen lassen, einen beladenen Anhänger anzukuppeln.
    Soll er schauen, wie er das schafft, wenn das Stützrad zu kurz ist.

    Vielleicht hilft ja dieser Auszug aus der BAG Seite weiter


    Zitat

    Ladungssicherung


    Das Bundesamt hat gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe l) GüKG darüber zu wachen, dass die Rechtsvorschriften über die Ladung eingehalten werden. Den Wortlaut finden Sie in § 22 StVO. Einzelheiten über die sachgerechte Sicherung der Ladung können über folgenden Links abgerufen werden:


    http://www.bag.bund.de/DE/Navi…gssicherung.html?nn=12998




    Maßgebend für den Umfang der Überwachungsaufgaben ist also der § 11 GüKG


    http://www.buzer.de/gesetz/4306/a59413.htm


    Meiner Ansicht umfasst das sowohl die Befugniss Unternehmen allgemein zu kontrollieren sowie auch Fahrzeuge von Privatpersonen z.B. in Bezug auf Ladung/Ladungssicherung (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe l GÜKG),
    Gewichte u. Abmessungen (§ 11 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b GüKG), .... zu kontrollieren.
    Denn hier werden nicht explizit nur Unternehmen genannt, sondern es steht die Kontrolle der Einhaltung von den genannten Rechtsvorschriften im Vordergrund.

    Eine Gefährdung muss reell sein, eine "mögliche" Gefährdung zählt da nicht.
    Es muss also bei der ungesicherten Ladung z.B. schon was runtergefallen sein (wie bereits erwähnt), damit die Komponente Gefährdung greifen kann.


    Einerseits stimme ich allen zu, die eine Strafe gerechtfertigt sehen (und kann die Argumente auch nachvollziehen) ... ich seh es genauso.


    Allerdings sind die Umstände etwas dubios die zu der relativ hohen Strafe geführt haben sollen.
    Ich gehe aber mal davon aus, das die Polizisten sehr genau wissen was sie geandet haben.
    Also fehlen vermutlich noch ein paar Infos bzw. man hätte dabei sein müssen um die Situation und die Strafe daraus beurteilen zu können.


    Aber wer sich nicht sicher ist ob die Polizei richtig oder fehlerhaft gearbeitet hat, kann ja den Rechtsweg nehmen. Da wird das dann (typisch Deutsch) geklärt.

    Also ich glaub wir drehen uns im Kreis.


    Ich hoffe es gibt ein "besseres" (=qualitativ hochwertigeres Stützrad) als mein bisher verbautes.
    Vor allem brauch ich sowieso ein etwas längeres (wegen Alukiste = bereits erwähnt).
    Dann kann es ja auch gleich ein "besseres" sein.


    Deswegen sehe ich aber das verbaute Stützrad nicht als nutzlos an. Auch alt ist es nicht (der Anhänger ist ja erst 15 Mon. alt) ;-))


    Ich habe auch nicht vor das Stützrad kaputt zu machen und mir dann erst ein neues zu kaufen (das bisherige soll als Ersatz dienen oder ein Freund bekommt es für seinen 750Kg Anhänger).
    Begründung für ein neues hab ich so oder so. aber ich geb dir recht, vermutlich würde es das auch aushalten.


    Ich geh ja auch davon aus, das auch dass jetzige Stützrad eine Stützlast von 150Kg aushält, da der Anhänger eine so hohe Stützlast hat und das man auch mit dieser Stützlast den Anhänger schieben könnte (nicht durchs Gelände, wir reden übrigens von ca. max. 2-3m Rasen/Erde).
    Dann sollten die max. ausgenutzen 50Kg Stützlast also kein Problem sein.


    Allen Ermahnungen zu trotz, den Anhänger weder als Schubkarre noch als Geländewagen zu benutzen ;-), hat anscheinend leider keiner Erfahrungen zu dem von mir genannten Stützrad oder kann mir ein besseres nennen.
    Dann gehts halt nur mit Versuch und Irrtum...wie meistens im Leben.


    Danke an alle für die Hilfe.