Sollte der Anhänger XY eine Zuladung von genau 1500kg (laut Fahrzeugschein) haben und ihr stellt ein PKW oder ein Gegenstand drauf, dessen Eingengewicht durch Fahrzeugpapiere oder einem Typenschild /Plakette mit genau 1500kg bescheinigt wird, ihr es dann aufladet und in eine Kontrolle kommt, bei der sich durch das Wiegen heraus stellt das Beides in Kombination zusammen auf einmal dann 2340 kg schwer ist, so könnt ihr nicht belangt werden
Schöne Rechnung, und deine Hoffnung in allen Ehren, aber bei der Rechnung ist die ganze Fuhre zu 17% überladen, das sieht und spürt man auch.
Da schützt die "Unwissenheit" definitiv nicht vor Strafe.
Im übrigen gehe ich bei Eduard sowieso davon aus das es sich bei dem leergewicht um die Plattform handelt.
Sonst wüsste ich nicht wie mein Multitransporter auf das Leergewicht in den Papieren kommen soll.
Gruß aus Wernigerode, benni
PS. Bei so einem Hobby wäre es mir zu anstrengend immer alles spitz auf Knopf zu rechnen.