Beiträge von fraetz

    Da möchte ich mich doch den Genesungswünschen anschließen.


    Wie sage ich immer: Rauchen ist doof ;)


    Mache mit der Stange das, was der Zoll auch macht. Ab auf dem Kompost.

    Für so nichtig halte ich den Vertrag nicht. Eigentümer und Halter müssen nicht zwingend die selbe Person sein. Aus dem Kaufvertrag geht nur hervor, dass der Verkäufer der alleinige Eigentümer war und das scheint mir unstrittig. Dann eher wäre hier der Weg über die Meldebehörden der richtige.
    Selbst wenn die Dame aus HH ins Ausland verzogen ist und bei der Abmeldung ihre dortige neue Adresse angegeben hat, ist das im Melderegister nachvollziehbar. Nur danach verlieren sich die Spuren.
    An eine Sterbeurkunde von einem "wild fremden" Menschen zu kommen wird da wohl eher das größere Problem sein.
    Das Straßenverkehrsamt, in dem du den Anhänger anmelden möchtest kann dir doch bestimmt sagen, wer als letzter Halter eingetragen ist. Damit hast du doch schon mal einen Anfang.

    Die 100 km/h Regelung hat mit dem Eintrag des Anhängergewichtes in deinem Zulassungsschein in dem Fall nichts zu tun.


    Zitat von Tanko

    Aber nun mein Problem: Was bedeutet dann die Eintragung 1.700 kg bis 10% Steigung?


    Das heißt, dass Du bis zu zu einer Steigung von 10% ein tatsächliches Anhängergewicht von 1.700 kg anhängen kannst. Ist die Steigung der Straße höher, ist für deinen Zug hier Schluß und du musst dir eine andere Strecke suchen.


    Upps, Gerhard war schneller :augenreib:

    Meiner Meinung nach ist das eine 2-Faden Glühlampe 12V 5/21W. Die sollte es in jedem Baumarkt oder Ersatzteilladen oder Tanke geben. Auch Auto Teile Unfug hat so etwas.


    Upps: sorry, nicht richtig gelesen. Bei den Zweifadenlampen sitzen die Noppen nicht auf gleicher Höhe.


    So, wie du die Lampe beschreibst, kann ich dir nicht helfen. Frage doch mal hier nach, was sie verbaut haben. Die müssten das doch wissen.

    Die Größe der Räder dürfte etwa denen einer Schubkarre entsprechen. Auswuchten wirst du wohl knicken könne, da die kleinen Räder nicht auf die Maschine passen. Zumindest ging es mir so mit den Rädern meines ehemaligen HP 400 die wohl die selbe Größe hatten. Reifen wechseln kannst du selbst machen. Der Reifenfritze, bei dem ich das "Lehrgeld" gelassen hatte, hat die Reifen auch nur mit dem Montiereisen gewechselt. Es könnte sein, dass auf der Reifenflanke ein farbiger punkt sitzt. Wenn ich mich richtig erinnere, soll der beim Zusammenbau sich wohl in der selben Höhe wie das Ventil befinden.

    Hallo


    Aber das mit nicht eintragen gilt nur wenn die AHK ein E4 prüfzeichen hat. Bei meine alten Schätzchen muss ich das immer machen lassen, da gibt es das E4 Zeichen nicht und neuen AHKs schon gar nicht. Dafür brauche ich mich nicht mit der Nebelschlussleuchten Problematik beim der Steckdose rum plagen. Das betrifft nur Kfz ab 1994 :D


    Gruß



    Das ist so nicht ganz richtig. Anhängerkupplungen müssen dann nicht eingetragen werden, wenn das KFZ und die Anhängerkupplung eine europäische Typengenehmigung besitzen. Dieses wir durch das ECE-Prüfzeichen "E" am Typenschild des KFZ und der Anhängezugvorrichtung signalisiert. Die Nummer hinter dem "E" zeigt nur, in welchem Land der EU die Typengenehmigung erteilt wurde. Die "4" steht hier für die Niederlande. Somit heißt E4, dass die Typengenehmigung in den Niederlanden erteilt wurde.

    Zitat von PatrickBX:

    Laut Fahrzeugbrief habe ich ein Leergewicht von 1037kg - 1075kg zu erwaren.
    Also muss ich das Gewicht Quasi Halbieren.


    Wenn überhaupt, wirst Du das Fahrzeug halbieren. Das Gewicht halbierst du nicht, da die schweren Komponenten wie Motor, Getriebe, diverse Pumpen in dem Teil verbleiben, was ja dann nicht mehr ins Gewicht fällt.
    Wenn du nochmals in den Fz.-Brief schaust, wird du das schon bei der Betrachtung der Achslasten feststellen.

    Die Einschränkung mit der Geschwindigkeit von 80km/h haste nur zwischen 16 und 18! ;)



    Das interessiert jedoch die Versicherung nicht. Wenn die Kiste auf 80 km/h gedrosselt ist, wirst du an der Haftpflichtversicherung verarmen.
    Für die Versicherung ist nur wichtig, wie das Krad zugelassen wurde.

    Leider wollen TÜV und Rennleitung die Bezeichnung auf den Reifen sehen, die auch in den Papieren stehen ; ...... meistens jedenfalls
    da können die tatsächlichen Dimensionen noch so gleich sein.

    Manfred



    Da hast du wohl Recht. Um das Eintragen der neuen Reifenbezeichnung wir man wohl nicht herum kommen. In dieser Größenordnung wird wohl eher das Problem sein, einen Reifen mit dem notwendigen Lastindex zu finden. Je nach dem, was der Anhänger für ein zgG. und wieviel Achsen er hat.

    Mit dieser Begründung ist die direkte Fahrt zur nächst gelegenen Werkstatt möglich.
    Solltest Du aber zur Werkstatt deines Vertrauens fahren wollen und dabei handelt es sich nicht um die nächst Gelegene, dann wird es eng.
    Ein ähnliches Szenario wäre, wenn du deinen Anhänger nur im Ausland betrieben hast, in dem es keine Pflicht zur HU gibt. Dann musst du nach dem Grenzübertritt zum nächst gelegenen Prüfer.