Hallo Wissensträger, ich habe heute einen Verkaufsanhänger gekauft. Dummerweise kann ich kein Typenschild am Rahmen finden und habe jetzt die Befürchtung das der Hänger nur bis 25 kmh gezogen werden darf. Wo kann ich in der Zulassungsbescheinigung Teil1 oder 2 Angaben dazu finden? Auch im TÜV-bericht finde ich keine Angaben.
Vielen Dank im Voraus
SDAH Verkaufsfahrzeug - mit wieviel kmh darf ich ziehen
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KFZ-Schein alt = Feld 6
KFZ-Schein neu = Feld TDort stehen die stehen die Höchstgeschwindigkeiten (PKW/KRAD) sollte beim Anhänger doch auch so sein, oder? Habe meinen gerade nicht zur Hand.
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nö, in den entsprechenden Felden sind keine Angaben " - " !
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Wenn dort nichts steht sollte in der ABE die zulässige Höchstgeschwindigkeit vermerkt sein. Bei meinem Anhänger steht bei "T" auch nur ein "-". Somit gelten die Bestimungen der §§ 3 und 18 der StVO.
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Und die ABE liegt beim Hersteller,oder? Sollte demzufolge beim Hersteller zu erfragen sein,oder?
Bekomme ich von denen auch ein neues Typenschild mit IDENT.-nummer oder muss ich da zum TÜV/DEKRA?
Herzlichen Dank für die Beteiligung. -
Hallo,
wenn Du Zulassungsbescheinigung Teil1 und 2 hast, hast du auch ein normales Kennzeichen.
Ich meine Du kannst 80Km/h fahren wie mit jedem anderen Anhänger auch.
Ein neues Typenschild bekommst Du in jeden Anhänger Shop also auch hier.
gruß
MiZe -
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eine sehr erfreuliche Antwort. Herzlichen Dank
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jupp, vielen Dank, empfehlenswertes Forum. viele grüße
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