Hi,
Hallo,
...
Ich möchte im Winter ebenfalls anfangen einen Schemelanhänger zu bauen und bin nach der Internetrecherche auf dieses Forum hier gestoßen.
Mich interessiert vor allem wie man die Berechnungen anstellt um das Gesamtgewicht eingetragen zu bekommen. Und wie läuft das überhaupt ab mit dem Tüv? Hier wurde ja desöfteren im groben gesagt "einfach bauen und hinfahren". Aber muss ich doch sicherlich Nachweise bringen können wie Bremskraft, Gesamtgewicht bei dem Rahmen usw?!
Ich würde mich freuen wenn ich mal ne kleine Zusammenfassung bekomme mit was für Unterlagen man alles beim Tüv vorstellig werden muss. 
Gruß
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Für die Bremse braucht man den Nachweis, dass sie eben ausreichend bremst, sowie dass sie regelungstechnisch stabil ist. Diese Geschichte gibt´s vom Hersteller beim Kauf von Achsen und Auflaufeinrichtung gratis dazu. Achtung: Beim Drehschemel gelten etwas andere Spielregeln, also beim Kauf vorher sagen!
Um die Festigkeit des Rahmens nachzuweisen gibt es verschiedene Ansätze. Das Wichtige dabei ist, dass man selbst weiß, dass er hält, da man im Falle eines Falles evtl. haftet. Eine Berechnungsvorschrift zur Abnahme gibt es nicht. Je leichter man baut, umso wichtiger ist aber eine Nachrechnung oder Versuche.
Bei TÜV müssen z.B. auch Herstellereinbauvorschriften vorgelegt werden, soweit nicht vor Ort. Bspl.: Die Zugöse bei Pffti: Vorwärmtemp. und Schweißbereich. Oder Bohrmuster beim Drehkranz.
Bevor man mit dem Bau beginnt sollte man mit dem TÜV Rücksprache halten. Auch wenn dort eigentlich nur Nummern, Gutachten, Radabdeckungen usw. überprüft werden.
Gruß
Gerhard