Beiträge von Gerhard2

    Hi,


    auch wenn der 200er aufgrund des hohen Preises etwas seltener auf unseren Straßen zu sehen ist, würde ich ihn dennoch nicht als Exot bezeichnen. Wenn der Preis o.k. ist und Du gerade nicht so sehr sparen musst...
    KAUFEN!
    :dafuer:!


    Gruß
    Gerhard


    P.S.: Den 200er gibt es auch als Afrika-Version. :guckstduhier: bei Toyota Gibraltar.

    ...
    ich weiß nicht wie es Euch geht, aber ich habe bei Lesen der letzten Beiträge mich gefragt, welche abstruse Blüten diese Sonntagsfahrverbotsgeschichte in Deutschland hervorgebracht hat. Mit der ursprünglichen Intension hat das, meiner Meinung nach, nicht mehr so viel zu tun.
    Was würde wohl der Mandarin Kao-tai aus Herbert Rosendorfers "Biefe in die chinesische Vergangenheit" dazu sagen?


    Gruß
    Gerhard

    Hi,


    die Möglichkeiten einen gefederten und gedämpften Längenausgleich über die Kupplung zu gewährleisten sind leider bei einem Geländewagen etwas begrenzt, da die Kupplung nicht nach hinten (eigentlich vorne) durch eine Bohrung im Rahmen gehen kann. Daher bleibt nur so etwas wie z.B. die Rockinger RO240/253. Der Längenausgleich erfolgt über zwei zylindrische Gummis, die federn und gleichzeitig dämpfen. Dies wäre beim 200er LC in Verbindung z.B. mit dem Westfalia-Kupplungsbock möglich. Rockinger bietet nahezu jedes mögliche Lochbild als Sonderanfertigung an.
    Zusätzlich würde ich empfehlen, die Vorspannung der Gummis weicher einzustellen, vom Werk ist das sehr streng, was wohl auch dem D-Wert von 40 kN anzulasten ist. Wenn gewünscht, kann man die Federung der Kupplung auch noch weiter optimieren durch eine leichte Änderung der Form der Gummis. Vom Hersteller werden allerdings keine anderen Gummis angeboten. Möchte man noch einen Schritt weiter gehen, wäre es theoretisch auch noch möglich den Federweg zu vergrößern.


    Grundsätzlich ist es so, dass diese Maßnahme zwar das gegenläufige Einfedern von Zugfahrzeug und Anhänger nicht "unspürbar" macht, die unangenehmen Spitzenlasten an der Anhängerkupplung sind jedoch kompensiert. Das Zerren an der Kupplung wird nicht mehr als sehr störend emfpunden.
    Möchte man weitere Verbesserungen würde ich dann am Anhänger weitere Veränderungen vornehmen.


    Gruß
    Gerhard

    Hi,


    sehr bedauerlich, wenn die Exekutive Steuergesetz und Straßenverkehrsgesetz durcheinander bringt. Aber ohne rechtliche Grundlage ist z.B. eine Untersagung der Weiterfahrt auf sehr dünnem Eis. Man könnte das auch nicht nur als Sache für die der Dienstherr (also das Bundesland) für seinen Beamten gerade steht betrachten, sondern auch als Nötigung.


    Zitat

    aber wer redet vom kleinen 2.2L diesel???


    3,2 wobei ich eh keinen deutschen bestellen würde, wenn dann was mit v6 oder v8 benziner also F-Serie und den gibt es hier ja nun nicht direkt...


    Ich sehe schon, Du MAGST Autos.


    ;) Gerhard

    Hi,


    ist das Fahrzeug als Pkw zugelassen, greift das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen definitiv nicht. Das gleiche gilt für die Versicherung, es ist der Pkw-Tarif, der normalerweise günstiger ist.
    Bei der Kfz-Steuer sieht die Sache wieder ganz anders aus, aber das sollte bei einem 2,2 l Euro5 Diesel nicht das Thema sein. Oder?


    Gruß
    Gerhard

    Hi,


    ich persönlich würde auf die 100 km/h verzichten: Wenn man die 3500 kg nicht mehr hat, braucht man sie sicher laufend. Ich selbst fahre nie besonders weit auf der Deutschen Autobahn mit Anhänger. Außerdem muss man alle 6 Jahre wirklich neue Reifen kaufen. Und ich habe es schon x-mal bedauert mir einen 3 t und keinen 3,5 t -Kipper gekauft zu haben. Das bischen Steuer finde ich ist nicht wirklich ein Argument.


    Gruß
    Gerhard

    Salut Roman,


    wenn der Anhänger "normal" eingesetzt wird, wird es nicht so schwierig, dann bist Du gut mit den alten Vorschlägen aufgehoben. Die Frage ist aber weiterhin, möchtest Du auch am Zugfahrzeug etwas machen? Der Aufwand ist zwar etwas größer, aber wenn Du mal einen anderen Anhänger fährst ist es vielleicht nicht dumm.


    Gruß
    Gerhard

    Hi,


    bei den älteren Lkws sind oft 1500 kg o.ä. zulässig gewesen (Bestandsschutz). Theoretisch geht es hinter Zgm bis 3000 kg ohne Bremse. Beim Auto ist aber bei 750 kg Schluss, wie der Mani schon geschrieben hat.


    Gruß
    Gerhard

    Hi,


    auf jeden Fall das richtige Fett mit dem richtigen Grundöl und der richtigen Verseifung nehmen. Bei den gewöhlichen Universalfetten währt die Freude am Fahren möglicherweise nicht mehr so lange. ;)
    Die korrekte Menge, denke ich, läßt sich mit "viel" taxieren. Wenn alles in Ordnung ist, kann die Bremse gar nicht mit Fett benetzt werden, da Dichtringe dazwischen sein sollten.


    Gruß
    Gerhard