Beiträge von Gerhard2

    Hi,


    das Siebdruckmuster wurde zur Verbesserung der Rutschfestigkeit aufgebracht. Wer möchte bekommt die Platten auch ohne dieses Muster. Im Baustoffbereich werden solche Platten in preiswerter Qualität häufig verwendet. Ich würde mir aber weder wegen Schmutz noch wegen einer Verletzungsgefahr Sorgen machen.


    Gruß
    Gerhard

    Hi,


    die Schnittkanten mehrmals mit einem Lack streichen. Meine Erfahrung ist, dass beim ersten Anstrich ein leicht verdünnter Lack so richtig ins Holz einzieht. Die 2., evtl. 3. Schicht dichtet dann sehr gut.


    Gruß
    Gerhard

    Hi,


    die Buchsen kann man auswechseln.
    Wenn man nicht mehr rückwärts fahren kann, hebt die Rückfahrautomatik die Bremsbacken nicht mehr von der Trommel ab. Kann es sein, dass durch eine längere Standzeit irgendetwas angegammelt ist (in der Bremstrommel)? Mein erster Versuch wäre, erst ein paar mal vor- und zurückfahren. Hilft das nicht, muss man die Trommel runter machen.


    Gruß
    Gerhard

    Hi,


    natürlich ist jeder Anhänger mit Bremse sicherer als einer ohne. Spürbar wird das wenn man mit hoher Geschwindigkeit eine Gefahrenbremsung macht. Allerdings läßt der Gesetzgeber Anhänger ohne Bremse auch zu, wenn die vorgeschriebene Verzögerung auch so erreicht werden kann.
    Dennoch glaube ich, dass Ihr keine Probleme mit einem ungebremsten Anhänger haben werdet, wenn das Auto/Womo nicht zu klein ist.


    Eine Bremsanlage an einem Pkw-Anhänger ist kein Hexenwerk. Wenn es also tatsächlich mal vorkommen sollte, dass etwas an der Bremse hakt, ist es normalerweise nicht so schwierig zu beheben.


    Gruß
    Gerhard

    Hi,




    Heutenachmittag ein Punktfundament für die neue Unterstand (für Anhänger und Trekker) gegossen. Morgen mache ich die Letzte.
    Am Wochenende habe ich mit der Motorsäge Kantholzer 13x13x3mtr für die Ständer und 15x17x3,5mtr fur die Pfetten geschnitten.


    Gruß, Victor


    Wie sieht die Säge aus?
    :confused:
    :biggrins:
    ;)


    :duck+renn: Gerhard

    Hi,


    auch wenn der 200er aufgrund des hohen Preises etwas seltener auf unseren Straßen zu sehen ist, würde ich ihn dennoch nicht als Exot bezeichnen. Wenn der Preis o.k. ist und Du gerade nicht so sehr sparen musst...
    KAUFEN!
    :dafuer:!


    Gruß
    Gerhard


    P.S.: Den 200er gibt es auch als Afrika-Version. :guckstduhier: bei Toyota Gibraltar.

    ...
    ich weiß nicht wie es Euch geht, aber ich habe bei Lesen der letzten Beiträge mich gefragt, welche abstruse Blüten diese Sonntagsfahrverbotsgeschichte in Deutschland hervorgebracht hat. Mit der ursprünglichen Intension hat das, meiner Meinung nach, nicht mehr so viel zu tun.
    Was würde wohl der Mandarin Kao-tai aus Herbert Rosendorfers "Biefe in die chinesische Vergangenheit" dazu sagen?


    Gruß
    Gerhard

    Hi,


    die Möglichkeiten einen gefederten und gedämpften Längenausgleich über die Kupplung zu gewährleisten sind leider bei einem Geländewagen etwas begrenzt, da die Kupplung nicht nach hinten (eigentlich vorne) durch eine Bohrung im Rahmen gehen kann. Daher bleibt nur so etwas wie z.B. die Rockinger RO240/253. Der Längenausgleich erfolgt über zwei zylindrische Gummis, die federn und gleichzeitig dämpfen. Dies wäre beim 200er LC in Verbindung z.B. mit dem Westfalia-Kupplungsbock möglich. Rockinger bietet nahezu jedes mögliche Lochbild als Sonderanfertigung an.
    Zusätzlich würde ich empfehlen, die Vorspannung der Gummis weicher einzustellen, vom Werk ist das sehr streng, was wohl auch dem D-Wert von 40 kN anzulasten ist. Wenn gewünscht, kann man die Federung der Kupplung auch noch weiter optimieren durch eine leichte Änderung der Form der Gummis. Vom Hersteller werden allerdings keine anderen Gummis angeboten. Möchte man noch einen Schritt weiter gehen, wäre es theoretisch auch noch möglich den Federweg zu vergrößern.


    Grundsätzlich ist es so, dass diese Maßnahme zwar das gegenläufige Einfedern von Zugfahrzeug und Anhänger nicht "unspürbar" macht, die unangenehmen Spitzenlasten an der Anhängerkupplung sind jedoch kompensiert. Das Zerren an der Kupplung wird nicht mehr als sehr störend emfpunden.
    Möchte man weitere Verbesserungen würde ich dann am Anhänger weitere Veränderungen vornehmen.


    Gruß
    Gerhard

    Hi,


    sehr bedauerlich, wenn die Exekutive Steuergesetz und Straßenverkehrsgesetz durcheinander bringt. Aber ohne rechtliche Grundlage ist z.B. eine Untersagung der Weiterfahrt auf sehr dünnem Eis. Man könnte das auch nicht nur als Sache für die der Dienstherr (also das Bundesland) für seinen Beamten gerade steht betrachten, sondern auch als Nötigung.


    Zitat

    aber wer redet vom kleinen 2.2L diesel???


    3,2 wobei ich eh keinen deutschen bestellen würde, wenn dann was mit v6 oder v8 benziner also F-Serie und den gibt es hier ja nun nicht direkt...


    Ich sehe schon, Du MAGST Autos.


    ;) Gerhard

    Hi,


    ist das Fahrzeug als Pkw zugelassen, greift das Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen definitiv nicht. Das gleiche gilt für die Versicherung, es ist der Pkw-Tarif, der normalerweise günstiger ist.
    Bei der Kfz-Steuer sieht die Sache wieder ganz anders aus, aber das sollte bei einem 2,2 l Euro5 Diesel nicht das Thema sein. Oder?


    Gruß
    Gerhard

    Hi,


    ich persönlich würde auf die 100 km/h verzichten: Wenn man die 3500 kg nicht mehr hat, braucht man sie sicher laufend. Ich selbst fahre nie besonders weit auf der Deutschen Autobahn mit Anhänger. Außerdem muss man alle 6 Jahre wirklich neue Reifen kaufen. Und ich habe es schon x-mal bedauert mir einen 3 t und keinen 3,5 t -Kipper gekauft zu haben. Das bischen Steuer finde ich ist nicht wirklich ein Argument.


    Gruß
    Gerhard