Beiträge von Gerhard2

    Hi,


    4,7x2,1 m2 ist ein Sondermaß. Da wird die Platte etwas teurer. Das 0815-Mittelformat-Maß wird da deutlich preiswerter. Und wenn es der Unterbau erlaubt, ist es auch kein Problem, wenn man einen geteilten Boden hat. Ich fahre auf meinen Anhänger mit vier Platten auch ohne Probleme mit Fahrzeugen die schwerer sind. Der Unterbau muss aber zwingend unter der Fuge einen Träger haben, an dem man beide Platten verschrauben kann.


    Die Qualität der Platten variiert stark. Gute Platten bekommt man normalerweise im Fachhandel für technische Platten.


    Ein Boden aus Alublech mit z.B. 3 mm erfordert einen wesentlich engmaschigeren Unterbau als für Siebdruckplatten. Auch bei 4 mm wird es mit einem Trägerabstand von 600 mm quer ohne mehrere Längsträger nix. Also bleiben Alubodenprofile. Das wäre eine Alternative zu Siebdruckplatten. Das Gewicht ist zwar etwas höher aber nicht übermäßig. Der Preis allerdings ist schon ein anderer... Dafür halten die aber ein Anhängerleben, wenn man ein bischen darauf aufpasst.


    Alternativ kann man Fichtenbretter >30 mm verwenden. Die sind bezahlbar, haben eine gute Festigkeit und sind robust. Allerdings müssen die häufig getauscht werden, wenn sie der Witterung ausgesetzt werden. Früher war das Standard, heute findet man Fichte nicht mehr so oft.


    Und dann wäre da noch die Möglichkeit z.B. Platten mit Wabenstruktur zu verwenden. Die gäbe es auch in den Wunschabmessungen. Der Preis ist interessant und das Gewicht noch geringer als bei Siebdruck. Nur bei einer hohen Punktbelastung sind die nicht so toll.


    Gruß

    Gerhard

    Hi,


    auch wenn bei den Schleppern bis zu 3000 kg ohne Bremse möglich waren (je nach Größe) würde ich das nicht machen. Ob das in A anders war als in D weiß ich nicht... Ich habe selbst einen alten Schlepper der 1400 kg ohne Bremse ziehen dürfte.

    Wenn Du einen ganz gewöhnlichen 4 oder 5 t Einachser dranhängst und beim Bergabfahren etwas mitdenkst, sollte das auch funktionieren.


    Gruß

    Gerhard

    Hi,

    ... mit welchem Gewicht darf die Kupplung belastet werden. ...., aber als die erste Palette auf dem Anhänger stand hatte er ja kurzzeitig eine Stützlast von über 500kg.

    nicht jede AHK an jedem Auto ist gleich, aber bei statisch 500 kg hätte ich überhaupt keinen Schmerz. Bei einem Pickup o.ä. erst recht nicht.


    Gruß

    Gerhard

    Hi,


    wenn die Kosten für die Prüfung keine Rolle spielen und die Technik aus US and A den Vorschriften entsprechen geht das vielleicht. Bei allen hier zugelassen US-trailer die ich bisher gesehen habe, wurden aber die Achsen getauscht. Die Kosten mögen dabei sicher auch eine Rolle gespielt haben...


    Ich kenne die bei dir verbaute Technik zwar nicht, könnte mir aber vorstellen, dass es ursprünglich mal die am weitesten verbreitete US-Bremse war/ist. D.h., dass die Bremskraft einmal ein Elektromagnet erzeugt hat. Im Zugwagen wurde vom Brake-Controller die Stromstärke dafür berechnet. Und genau diese Art der Bremse war eben in D oder in EU nicht zulassungsfähig. Das erste Problem ist schon mal die fehlende Abreißsicherung. Das zweite Problem ist, es ist keine "Durchgehende Bremse", weil die Bremskraft von einem Beschleunigungssensor berechnet wird. Baut man eine EU-Auflaufeinrichtung an, fehlt neben Prüfzeichen und Bremsberechnung nur noch die Rückfahrautomatik in der Bremse.


    Seit wenigen Jahren gibt es bei den Importeuren von fifth-wheelern auch elektrische Bremsen bis 3,5 t Achslast, früher wurden die alle auf Druckluftbremse umgebaut. Wie viel US-Technik da noch drinsteckt weiß ich nicht. Ich denke aber, dass die Umrüstkosten deutlich über denen von drei Knott- oder BPW-Achsen liegen. Und dann wäre da ja noch das Bastel-Problem.


    Gruß

    Gerhard

    Hi,


    bis 25 km/h war eine Bremse bei Zweiachsanhängern (Drehschemel?) zulässig, da der Gesetzgeber eine Verzögerung von nur (!!!) 1,5 m/s2 vorgeschrieben hat. Das sind aber genau die Dinger, mit denen die zahlreichen Unfälle passiert sind.

    Außerdem gab es mal die Vorschrift (ich weiß nicht, ob das noch so gültig ist), dass solche Anhänger nur an Zugmaschinen mit einer max. Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h gezogen werden dürfen; Woran sich eigentlich nie jemand gehalten hat...


    Ohne Prüfzeichen und technische Unterlagen zur Bremse ist es aber sowieso nicht möglich das in D zugelassen zu bekommen, schon gar nicht, wenn da technische Veränderungen, wie z.B. die Auflaufeinrichtung, vorgenommen worden sind.


    Gruß

    Gerhard

    Hi,


    da könnte ein Stückchen "Spezialanfertigung" dabei sein. Die TP-Nr. (Einzeltypprüfung) ist da auch ein Indiz dafür. Interessant ist auf jeden Fall, dass der Anhänger bei dieser Konstruktion auch bei einer schief eingerichteten Höhenverstellung richtig bremst. Dafür ist ein etwas größerer Teil der Masse keine Trägheit beim Auflaufen...


    Gruß

    Gerhard

    Hi,


    dazu kommen noch das bessere Verhalten beim "Hineinfallen" in Schlaglöcher und die zusätzliche Sicherheit bei einer Reifenpanne. Ich denke, dass die etwas höhere Trägheit beim Nicken bei dieser Länger eher von Vor- als von Nachteil ist.

    Dennoch nehme ich an, die Sache steht oder fällt mit einer Herstellerfreigabe?


    Gruß

    Gerhard

    ... ach ja, wollte ich noch erwähnen, auch wenn es nicht die eigentliche Frage ist:

    Ich würde die Stabilität und die Dämpfung deines Gespanns bei Schlingerneigung eines Tandemfahrgestell deutlich besser einordnen, als bei einer Achse.

    Hi,


    wie schon erwähnt hat beim zGG der Hersteller ein Wörtchen mitzureden. Heißt: Wenn er die Freigabe erteilt bzw. erteilen kann, weil er einen baugleichen Tandem-Anhänger anbietet, ist das "Hauptproblem" gelöst.


    Je nach Art der Freigabe kann man damit bewaffnet beim TÜV vorsprechen. Bezieht sich die technische Änderung /Freigabe nur auf den Rahmen, braucht man noch eine Bremszuordnungsberechnung, die nachweist dass bei der vorhandenen Auflaufeinrichtung in Kombination mit Rad und Bremse die Bremswirkung ausreicht und die Bremsregelung stabil ist.

    Die Auflaufeinrichtung muss ja sowieso zu Gewicht und Bremsen passen.


    Die Frage ob man eine alte und neue Achse im Kombination fahren kann, ist vielleicht am besten so einzuschätzen: Die Federungsgummis verändern sich etwas über die Jahre. Das könnte sich ungünstig auswirken, muss es aber nicht. Ich würde die neue Achse nach hinten bauen und schauen, ob im Leerzustand beide Achsen in etwa gleich stehen. Wenn nicht, kann man die zweite Achse ja immer noch tauschen.


    Gruß

    Gerhard

    Jep,


    hätte ca. 3,9 t Nutzlast. Der Aufwand ist aber nicht ganz unwesentlich. Ein Sattelanhänger könnte evtl. ausreichen bei einem Zuggewicht von max. 7 t (BE). Bei einem Zuggewicht von 7,5 t hätte man immer noch nicht "das volle Programm". Bleibt der Sattelanhänger unter 3,5 t Achslast ist die Konstruktion kaum aufwändiger als bei einer Auflaufbremse - und auch die Kosten halten sich im Rahmen.

    Möglicherweise ist das aber gar nicht die eigentliche Frage des Freds gewesen...


    Gruß

    Gerhard

    Hi,


    ob die 1800KG Achse die selben Federwege hat?

    Jep. Allerdings dann bei 1800 kg Last.

    Macht es sinn eine 1800KG Achse zu verbauen ist diese härter?

    Wäre möglich. Das Bohrbild sollte aber ein anderes sein. Geht also nix mit mal schnell tauschen.

    Auch wenn sie härter ist, ist meine Erfahrung, dass sie besser spürbar dämpft als die 1500er Compact. Der Preis ist auch etwas höher.


    Drei oder vier cm höher geht einfach und schnell mit einem Vierkantrohr und Hülsen. Ist halt nicht die feine Englische bei einem fast neuen Anhänger...


    Gruß

    Gerhard