Hi,
wie schon erwähnt hat beim zGG der Hersteller ein Wörtchen mitzureden. Heißt: Wenn er die Freigabe erteilt bzw. erteilen kann, weil er einen baugleichen Tandem-Anhänger anbietet, ist das "Hauptproblem" gelöst.
Je nach Art der Freigabe kann man damit bewaffnet beim TÜV vorsprechen. Bezieht sich die technische Änderung /Freigabe nur auf den Rahmen, braucht man noch eine Bremszuordnungsberechnung, die nachweist dass bei der vorhandenen Auflaufeinrichtung in Kombination mit Rad und Bremse die Bremswirkung ausreicht und die Bremsregelung stabil ist.
Die Auflaufeinrichtung muss ja sowieso zu Gewicht und Bremsen passen.
Die Frage ob man eine alte und neue Achse im Kombination fahren kann, ist vielleicht am besten so einzuschätzen: Die Federungsgummis verändern sich etwas über die Jahre. Das könnte sich ungünstig auswirken, muss es aber nicht. Ich würde die neue Achse nach hinten bauen und schauen, ob im Leerzustand beide Achsen in etwa gleich stehen. Wenn nicht, kann man die zweite Achse ja immer noch tauschen.
Gruß
Gerhard