Hi,
Wenn an einem Drehschemel nur am Drehschemel Stoßdämpfer verbaut sind, genügt das für eine 100km/h-Zulassung...
ich würde sagen nein. Hintergrund ist ja, dass bei max. Anhängermasse eine Schwingungsamplitude senkrecht zur Fahrbahn möglichst effektiv abgebaut wird, damit es dadurch nicht zu einer Anregung parallel zur Fahrbahn kommt. Beim Drehschemel ist das theoretisch auch möglich. Praktisch ist die Steifigkeit durch den Achsabstand aber so hoch, dass es nur bei sehr kurzen Anhängern ein kleine Rolle spielen mag. Es steht aber nun mal so in der Vorschrift...
Wenn man es genau nimmt, ist die max. Stützlast für den Betrieb des Anhängers für die 100 km/h entscheidend, nicht für die Zulassung. Und im Betrieb ist mathematisch eine Stützlast von 0 N auch die maximal zulässige. Also: So what?
Eine "Schlingerkupplung" sorgt für Dämpfung an der Verbindung des Fahrzeuge. Das funktioniert auch bei einem Drehschemel. Und ich kann mir gut vorstellen, dass dadurch die Kraftspitzen beim Einfedern eines der beiden Fahrzeuge etwas abgemildert werden. Wunder würde ich mir dadurch aber nicht erwarten. Schlingerbewegungen parallel zu Fahrbahn, die bei einem sehr kurzen Anhänger, kurzer Zuggabel und langem Hecküberhang des Zugfahrzeugs, auftreten können dürfen auch etwas an Energie verlieren.
Bei einem 9 m-Anhänger ist das Ding aber sicher so überflüssig wie nur grad was...
Gruß
Gerhard