Hi,
bin mir relativ sicher (war bis vor kurzem jedenfalls noch 100%-ig so):
Nur an einachsigen Anhängern und zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als 1 m ist eine eigene Bremse nicht erforderlich, wenn der Zug die für das ziehende Fahrzeug vorgeschriebene Bremsverzögerung erreicht und die Achslast 0,75 t nicht überschritten wird (über 30 km/h). Ergo: ein Drehschemel muss gebremst sein. Bis 25 km/h und 8,0 t reicht es allerdings nur die Vorderachse zu bremsen.
Ist das geändert worden?
Gruß
Gerhard
Beiträge von Gerhard2
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Hi,
die Bremse 2361 ist auch mit den Auflaufeinrichtungen 251S (2600 kg + preiswerter) und 251G (3000 kg) kombinierbar, außerdem mit vergleichbaren Auflaufeinrichtungen aller anderen Hersteller. Ob allerdings der Preis deutlich niedriger ist ist zu bezweifeln. Die [definition='1','0'][/definition] ist Sache des Herstellers der Auflaufeinrichtung, nicht der des Bremsenherstellers. Warum aber die schweren Achsen und so eine leichte Auflaufeinrichtung? Ist doch schade um die Nutzlast, oder? Außerdem hat der Anhänger mit 3500 kg einen höheren Wiederverkaufswert.
Ich hoffe ich konnte Dir mit der Info weiterhelfen.
Gruß
Gerhard -
Hi,
hilft euch das weiter?
- Nur Zugmaschinen (keine Sattelzugmaschinen) dürfen zwei Anhänger mitführen.
- Ein Geländewagen bis 3,5t kann als Zugmaschine eingestuft werden, wenn er nicht mehr als 7 Sitze, eine Anhängelast von mind. 1,4 x zulGG hat und bestimmte Abmessungen von Ladefläche und Spurweite stimmen. ("Landroverparagraph")
- Haben beide Anhänger eine Auflaufbremse ist die zul. Geschwindigkeit max. 25 km/h.
- Die Art der Kupplung spielt dabei unter Umstäden keine Rolle. Solange der zweite Anhänger nicht schwerer ist als der erste, wird davon ausgegangen, dass dies keínen nennenswerten Einfluss auf die Festigkeit der Verbindung zwischen Zugfahrzeug und erstem Anhänger hat.
- Die max. Anhängelast am Auto darf mit beiden Anhängern zusammen nicht überschritten werden.
- Die maximale Länge von 18m darf nicht überschritten werden.
- An einem Pkw-Anhänger kann theoretisch eine Anhängerkupplung angebracht werden, wenn der Hesteller dies freigibt oder der der sie einbaut dafür die Produkthaftung übernimmt. Bei letzterem bin ich mir nicht sicher, ob das seit der letzten Änderung der Prüfvorschriften immer noch so ist. Es müsste nachgewiesen werden, dass der Rahmen an dem die Kupplung befestigt ist geeignet (Festigkeit) ist.
- Der Festigkeitsnachweis kann analytisch sein, ein Dauerschwingversuch, ein Fahrversuch mit Spannungaanalyse durch Dehnmessstreifen oder kann durch eine FeniteElemente-Darstellung erbracht werden. Oder das Ding ist so stabil, dass es atombombensicher ist.
Grüße
Gerhard -
Nochmal Hi,
habe einen Tippfehler reingebracht: Es ist nicht TA21, sondern die Technische Anlage Nr. 31 an §22a StVZO. Darin ist der Festigkeitsnachweis von Bauteilen zur Verbindung von Fahrzeugen beschrieben.
Einen weiteren Tipp habe ich auch noch: Sehr kurze Drehschemelanhänger haben keine besonders gute Fahreigenschaften. Zum einen neigen sie leichter zum Schlingern als lange, zum Anderen zerren sie bei schlechter Fahrbahn an der Anhängerkupplung durch vorderes Einfedern. Letzteres könnte allerdings durch Gegenmaßnahmen minimiert werden.
Nochmal Grüße
Gerhard -
Hi,
falls der Umbau/Bau von einem Renault-Drehschemelanhänger noch von interesse ist, hätte ich evtl. noch ein paar Infos:
- Grundsätzlich ist es möglich so etwas zu fertigen, allerdings wird das teuer und aufwendig.
- Alle verwendeten Teile müssen eine Prüfnummer besitzen.
- Bei Drehschemelanhängern über 25 km/h müssen alle Räder gebremst sein.
- Pkw-Achsen können nicht verwendet werden. Es können übliche Anhängerachsen verwendet werden.
- Die Zuggabel muss ebenfalls geprüft sein, kann aber alternativ selbst gebaut werden. Dann muss allerdings ein Festigkeitsnachweis erbracht werden (Dauerschwingversuch oder Nachrechnung gemäß TA21 StVZO). Es könnte also auch eine abnehmbare Ausführung gefertigt werden. Als Anschluss muss aber ein geprüfter Ferderbolzen/-schuh dienen.
- Auflaufeinrichtungen für Drehschemel sind deutlich teurer als selbige für Starrdeichselanhänger. Wahrscheinlich aufgrund der geringen Stückzahlen. Die Bremszuordnungsberechnnung nach StVZO fordert für Drehschemel etwas größere Bremkräfte. Daraus ergibt sich unter Umständen ein etwas längerer Auflaufweg.
- Als Untergrund sollte unbedingt ein Rohrrahmen dienen.
- Kugeldrehkränze sind in verschiedenen Größen relativ preiswert erhältlich.
Grüße
Gerhard