Beiträge von TheBlackOne

    Aaalso. In heutige Autos kommt meist DOT 4 als Bremsflüssigkeit zum Einsatz.
    Bei alten Autos, deren Dichtungen und Leitungen nicht dafür gedacht sind, ruinierst du mit DOT 4 alles. Da muss eben das passende rein.


    Irgendwo habe ich mal eine Webseite gesehen, die sich speziell um alte Wohnwagen mit hydraulischen Bremsen dreht... Wo war die noch gleich?


    @Mani: Wie kommst du auf DOT 3 für heutige Bremsen? Verwechselt?


    Edit: Wars nicht so, dass in diesen Wohnwagen eigentlich Trabbi-Bremsen sitzen?


    Edit2: Ah, diese Webseite meinte ich. Vielleicht findet man dort Infos darüber: http://www.wohnwagen-bastei.de/


    Edit3: Dumme Frage: Steht auf dem Ausgleichsbehälter des Wohnwagens was drauf? Auf dem Deckel vielleicht?

    Das Problem ist: Wenn du die festen Bordwände erhöhst, wäre das eigentlich eintragungspflichtig. Eigentlich, weil sich die Maße ändern.


    Was eine andere Sache ist, wenn du dir einen Erhöhungsaufsatz baust, den du aufsetzen kannst wenn du ihn brauchst. Da der nicht mit deinem Anhänger verbunden ist, würde der nicht als Anbau gelten und wäre daher nicht eintragungspflichtig.

    Normalerweise braucht man die einzelnen Gutachten nicht. Aber ein Vorgespräch ist sicher besser.


    Beachte, dass du zum TÜV musst. DEKRA, KÜS und Konsorten können dir da nicht weiterhelfen, da es eine Einzelabnahme nach §21 wird.

    Ahh, jau das R hatte ich übersehen. Sehr schön.


    Dann kommst du mit einer Neuzulassung hin. Es sei denn, ein übereifriger Prüfer besteht auf so einen Quatsch wie e-Prüfzeichen an den Bremsen (was ich schon erlebt hatte).


    Sonst müssen halt auch alle neuen Vorschriften eingehalten werden in Sachen Beleuchtung (Nebelschlussleuchten z.B.).

    Wenn keine alte Fahrgestellnummer aufzufinden ist, bekommt der Hänger eine TP-Nummer und läuft so oder so als Neubau. Dann müssen die Bremsen neuen Vorschriften entsprechen, was mit dem Alter schwierig oder unmöglich ist.

    Für eine Aufbauänderung wäre der alte Wohnwagenbrief sehr hilfreich, ja.
    Die Fahrgestellnummer war damals am Wohnwagen eingeschlagen. Entweder am Rahmen oder an der Deichsel. Es ist wichtig, dass du diese alte Fahrgestellnummer mitnimmst zum neuen Anhänger. Denn sonst ist es definitiv kein Umbau, sondern ein Neubau, und das wirst du mit den alten Teilen nicht mehr hinbekommen.


    Ja, die Daten werden beim KBA sieben Jahre nach dem Abmelden des Fahrzeugs gelöscht. Da du vor 17 Jahren den Wohnwagen sicherlich abgemeldet hast, wird nichts mehr zu machen sein.


    Dass du das Typenschild noch hast KÖNNTE deine "Rettung" in dieser Sache sein. Aber wenn du noch ein Teil hast, an dem die alte Fahrgestellnummer eingeschlagen ist (z.B. die Deichsel) wäre das noch besser.


    Eine [definition='1','2'][/definition] gibt an, ob eine Auflaufbremse zu Radbremsen, einer Reifengröße und sonstigen Eckdaten des Anhängers passt.


    Was du mal machen kannst ist bei eBay schauen, ob jemand einen Lord 580 verkauft, und den Verkäufer freundlich um eine Briefkopie bitten. Auf Anhieb finde ich dort zwei Auktionen mit LMC Lord. Ich würde da immer mal wieder schauen, da könntest du Glück haben.


    Anonsten würde ich auch einmal hier nachfragen: http://www.forumromanum.de/mem…orum.php?USER=user_358677
    Ist ein Forum für Fans alter Wohnwagen. Die können dir da vielleicht auch weiterhelfen.

    Hast du noch die alte Fahrgestellnummer? Ist die mit an den neuen Anhänger gewandert?
    Einzelne Gutachten brauchst du keine. Höchstens eine [definition='1','2'][/definition], aber die ist kein Problem.


    Die Schwierigkeit ist "nur", einen Prüfer zu finden, der dir abnimmt, dass das ein Umbau aus einem Wohnwagen ist.
    Wenn du das alte Typenschild des Wohnwagens hast ist das schonmal ein Anfang. Toll wäre natürlich, wenn du jemandem mit diesem alten Wohnwagen finden kannst, und eine Briefkopie auftreiben kannst.

    Na was meinst du was für Leute beim TÜV arbeiten :) Was willst du außerdem, den Restwert deines Hänger beurteilen lassen oder die Vollabnahme machen lassen? :)

    Öhm... Mir ist der Unterschied nicht klar...
    Wenn du der Meinung bist, dass alles in Ordnung ist mit deinem Umbau, dann ab zur Abnahme. Der Gutachter dort wird dir ja dann sagen was Sache ist.

    Bohren, Schweißen, Trennen etc. sind an bauartgeprüften Teilen wie Achsen oder Deichsel nicht erlaubt. Wer dir das erzählt hat hat keine Ahnung.


    Die Klemmschalen sind so, wie sie konstruiert sind schon richtig. Da brauchts keine weiteren Schrauben als die, die vorgesehen sind.