Deine Bremsen sind von:
Ernst Hahn Fellbach
Typ: B 230/5
Die Achsen sind warscheinlich auch von Hahn.
Deine Bremsen sind von:
Ernst Hahn Fellbach
Typ: B 230/5
Die Achsen sind warscheinlich auch von Hahn.
Öhm. Naja bei 8mm Schlossschrauben 9mm Löcher bohren, im gleichen Durchmesser wie der Schaft halt
Ansonsten: Nicht zu fest anziehen, dass das Holz zu doll zusammengedrückt wird.
Bei den Bremsseilen könntest du Glück haben. Da gibt es nicht so viele Unterschiedliche Typen. Da musst du nur die Länge außen/innen wissen, und Art und Maße der Anschlüsse.
Bodenplatte sollte zwischen 18 und 24mm stark sein, je nach Beschaffenheit der Unterkontruktion und der Größe.
Ich würde behaupten, dass das gut aussieht und ausreicht.
Ach, ich sehe jetzt erst, dass er gar nicht zum TÜV damit fahren will. Ja dann wohl nur ein größerer Anhänger.
Nicht zur Überführung, aber zu allen Fahrten, die der Zulassung dienen.
Samstags zur Zulassungsstelle gehen? Kaum.
Samstags damit fahren dürfen: Ja.
Geh zur Zulassungsstelle, lass dir ein ungestempeltes Kennzeichen geben (Versicherungsnachweis brauchst du natürlich ganz normal), damit darfst du zum TÜV und Zulassung fahren.
Bau die Nabe aus, fahr damit zu ner KFZ Werkstatt und lass die Lager auspressen.
Mein "Waaaah" heißt, dass ich mich freue endlich eine heiße Spur zu haben. Bisher ist dein Wohnwagen der erste, der genau diese Kombination an Teilen verbaut ist, die ich habe. Sogar die Fahrgestellnummer entspricht vom Aufbau der meinen. Daher gehe ich davon aus, dass mein Fahrgestell mal ein Fendt LQ 460 war, oder ein sehr ähnliches Modell.
Zu deinem Problem: Die BA 230/5 kann man im Grunde gar nicht verkehrt herum zusammensetzen, weil die Konstruktion (abgsehen von dem Spreizschloss) vollkommen symmetrisch ist. Nach der Konstruktionsweise der unten fest gelagerten Bremsbacken dürften diese Bremsen gar keine Rückfahrautomatik haben. Angeblich sollen sie, ich werde daraus auch nicht schlau.
Dazu kommt eben, dass die ABR 13.3 den Rückfahrsperrhebel hat, was einfach "seltsam" anmutet.
Auch wenn es weniger mit deinem Problem zu tun hat: Hast du einmal den Auflaufdämpfer kontrolliert?
In eigener Sache: Was für Unterlagen hast du denn zu deinem Wohnwagen? Du sprichst von Anleitungen und originalen Bremsberechnungen. Könntest du mir da einen Überblick geben? Das ist sehr interessant für mich.
Kann man, bekommst du hier im Shop.
Meistens sind auf den Außenringen der Lager auch die Bezeichnungen eingelasert / -graviert.
Daten WW:
Fendt LQ 460, Jahrgang 1972
Auflaufeinrichtung: Ernst Hahn GmbH, Typ ABR 13.3/K
Bremsen: Ernst Hahn GmbH, Typ BA 230/5
und für alle Fälle auch noch die Achse:
Ernst Hahn GmbH, Drehstabfederachse Typ B 12
Wahhh! Du hast GENAU die Kombination Bremsen/Auflaufbremse/Achse die ich an meinem Fahrgestell habe. Ich habe nie herausgefunden welcher Wohnwagen mal auf meinem Fahrgestell war, aber dank dir habe ich eine heiße Spur.
Kannst du mir bitte mitteilen, aus wie vielen Stellen deine Fahrgestellnummer besteht und ob es nur Zahlen sind? Ich würde das immer noch gerne herausfinden.
Zu den Bremsen: Die Hahn BA sollen Rückfahrautomatik haben, laut diversen Quellen. Die Hahn B Modelle haben keine.
Lackieren darfst du soviel du willst.
Fahrgestellnummer sollte aber nicht so überstrichen werden, dass sie nicht mehr lesbar ist.
Hier findest du alles was du wissen musst: https://anhaengerforum.de/forum/thread/968
Aber wenn deine Radbremsen wirklich *keine* Rückfahrautomatik haben hast du ein großes Problem. Bitte vorher abklären, da scheint es Verwirrung zu geben.
Ich bin gar nicht sicher, ob diese 10%-Regel hier gilt. Vom Auto kenne ich das, wegen der Genauigkeit des Tachos. So oder so ist eine [definition='1','2'][/definition] gar kein Problem.
Falls du die eine Tabelle mit Gegenüberstellung Diagonal - Radialgrößen brauchst, die findest du hier im FAQ-Bereich.
Wenn du die Reifen noch hast, kannst du mal schauen ob du einen Tragfähigkeitsindex findest.
Und du meinst sicher Diagonalreifen. Radialreifen sind die heutigen gängigen
frag ich mich ob der so 20 cm hinter dem Hänger in der Luft hält
Ich weiß nicht so recht wie du auf die Interpretation kommst.
Einer der Rückstrahler muss im mittleren Drittel des Hängers angebracht werden, und darf maximal 3m vom vorderen Ende weg sein. Diese Begrenzung ist nur für lange Anhänger relevant. Es heißt nicht, dass er 3m vom vorderen Ende entfernt angebracht werden muss.
Genau so mit dem hinteren Reflektor: Maximal 1m vom Hinterteil entfernt, aber auch eben beliebig weniger. Ich sehe da keinerlei Raum für Interpretationen á la "Nur für Hänger unter 3m".
Bitte aufs Typenschild der Achse schauen und Hersteller + Typ angeben.
So kann niemand mit deinem Gesuch etwas anfangen.
Reflektoren sind erst ab 3 m Gesamtlänge Pflicht
Möp.
Ab Erstzulassung 1980 sind bei allen Anhängern seitliche gelbe Reflektoren Pflicht.
Zitat von §51a Abs. 1 StVZO:Seitliche Kenntlichmachung
(1) [...] Anhänger müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern ausgerüstet sein. Mindestens je einer dieser Rückstrahler muß im mittleren Drittel des Fahrzeugs angeordnet sein; der am weitesten vorn angebrachte Rückstrahler darf nicht mehr als 3 m vom vordersten Punkt [...] der Zugeinrichtung entfernt sein. Die Höhe über der Fahrbahn (höchster Punkt der leuchtenden Fläche) darf nicht mehr als 900 mm betragen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs das nicht zu, so dürfen die Rückstrahler höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 1500 mm. [...]
Die gelben Reflektoren sind nun bei einem Anhänger ungefähr das günstigste, was es an Ersatzteilen so gibt (~1 EUR das Stück).