Beiträge von v8.lover

    Dafür stehen da teilweise komplett irreführende Informationen. Nur mal als Beispiel: Die „Traglast von max. 375 Kg pro Reifen auf einem 750-kg-Anhänger“ darf nicht überschritten werden.

    Darf sie doch auch nicht?!

    Der Tragfähigkeitsindex darf natürlich höher ausfallen...

    Hier mein "Lösungsvorschlag":


    sowas ähnliches müsste man für deinen Anhänger doch auch bauen können?!

    Pritschen- oder Plattformanhänger, die nicht kippbar sind, sind für Fahrzeugtransporte halt immer nur Kompromisse...


    Du kannst auch mit dem Zugfahrzeug auf Keile/Auffahrrampen fahren beim Be-/Entladen von Fahrzeugen...

    ...was die Leute immer mit "4 m sind zu klein" haben... :rolleyes:


    Beim Pongratz mit 4 m kann man wirklich bis GANZ vorne oder GANZ hinten drauffahren... da stimmte selbst hier die Stützlast:


    Zwischenablage01.jpg


    sicher, geht eng zu - und das war dann WIRKLICH mal die Grenze - aber es ging. Geht natürlich nur mit Lochblechen, das geb' ich zu. Aber es geht.

    Müsste der T1 mit 3,35 m Radstand gewesen sein.


    Aber was weiß ich schon, bin ja nur seit Tag und Jahr mit 4 m unterwegs...

    Das ist doch der wo man Raumfahrt und geht über Kippfunktion von alleine wieder runter? Mir ist nur nimmer der Name eingefallen

    jo, richtig - Schwerpunktkippung.

    Haben einige Hersteller - bzw. einige haben den Pongratz nachgebaut, aber so richtig ran kam an den keiner wie ich finde.


    Vllt. ist in meinem thread ja noch die ein oder andere interessante Info für dich dabei:


    meine klappert nicht, die hat extra nen Keil damit sie nicht klappert


    AHK Einschub2.jpg


    sonst hätte ich mir die niemals angebaut

    jo, kenn die ja. Aber ist halt netmehr so schnell/angenehm abnehmbar.

    Aber kommt auch drauf an, an 'nem Pickup wärs mir wohl auch egal, an unseren wunderschönen PKW :love: störts mich dann doch schon, wenn man nix zieht.


    Zum link von Mario auf jeden Fall nochmal:

    Das ist wieder mal so'n Beispiel, wo ich mir denke/überlege, ob die "trailer safety chains", die in USA verwendet werden müssen, hier nicht auch keine SO schlechte Idee wären - selbst wenn sich der Anhänger von der AHK löst - starr oder abnehmbar - bleibt der noch IRGENDWIE am Auto verbunden.

    https://ke-courses-production.s3.amazonaws.com/asset_files/production/1342/attachments/original/crisscross_chains.jpg


    Warum soll ein Anhänger, der sich löst, das Problem anderer Verkehrsteilnehmer werden, nicht von dem Fahrzeug, das ihn mitführte?! X/


    Achso, und in ganz extremen Fällen... können die Ketten im besten Fall auch mal dafür sorgen, dass sich das Zugfahrzeug net vom Anhänger löst... :

    Magic Valley Paramedics
    Below is the press release from our friends and partners at the Idaho State Police. This afternoon our SORT - Special Operations Rescue Team Magic Valley…
    www.facebook.com

    Wenn ich der Fahrer wäre, hätte ich mir die danach 24k vergoldet und in 'ne Vitrine gelegt... 2. Geburtstag!

    die Tage bin ich endlich mal zu gekommen, die mittlerweile leicht angerosteten Schwinghebel zu lackieren und hohlraumversiegeln.


    pon01.jpg


    erst Owatrol Öl


    pon02.jpg


    pon03.jpg


    pon04.jpg


    dann 1. Lage Brantho Korrux 3in1, schön hell


    pon05.jpg


    endanstrich in RAL 9005, auch 3in1


    pon06.jpg


    dann die Hohlräume mit Fluid Film AR ausgespritzt


    pon07.jpg


    und schließlich die Stoßdämpfer mit den Steckhaltern montiert. Die Halter und Stoßdämpfer hatte ich vor EINIGER Zeit, als ich die gekauft hatte, bereits zusätzlich lackiert gehabt.


    Soweit so gut, gerade da die 100er-Plakette schon 2 Jahre seit Zulassung draufklebte, ich aber bisher nie die Bedingungen dafür erfüllte.

    Dafür... erfülle ich die auch jetzt nicht, da meine Zugfahrzeuge ja zu leicht sind. :bigggrins:

    [...]und das Zugfahrzeug muß eine Zugmaschine, ein LKW oder ein PKW der die Bedingungen zum echten Geländewagen erfüllt sein

    Wobei bei Pkw UND Geländewagen dennoch in jedem Fall bei 3500 kg Anhängelast Schluss ist.

    Nur als Zugmaschine (oder LKW) geht mehr - beim LKW das 1,5-fache der zGm, auch ÜBER 3500 kg; als Zugmaschine, sodass mindestens 2,2 kW je Tonne des Zug-Gesamtgewichts vorhanden sind.

    § 32a StVZO - Einzelnorm


    § 35 StVZO - Einzelnorm


    § 42 StVZO - Einzelnorm


    Deshalb ist Gerhards Land Cruiser auch als Zugmaschine zugelassen, wenn ich mich recht erinnere, denn nur so darf er zudem 2 Anhänger mitführen...


    edit:

    Beispiel:

    Dodge Ram 1500, 3300 kg zGm, 2700 kg Leergewicht:

    - als Pkw zugelassen: max. 3300 kg Anhängelast.

    - als Geländewagen zugelassen (vorausgesetzt, er würde die Anforderungen erfüllen): max. 3500 kg Anhängelast

    - als LKW zugelassen: max. 4950 kg Anhängelast

    - als Zugmaschine zugelassen (vorausgesetzt, er würde die Anforderungen erfüllen): rein mathematisch lt. StVZO bis zu 113.000 kg Anhängelast bei z.B. 250 kW Motorleistung - "natürlich" ist die Herstellerangabe von Dodge immer noch bindend und es wird schwer bis unmöglich sein, darüber zu gehen...

    2000 hab ich für mein B 1800DM bezahlt, aktuelle Preise für BE ab 1000€ ,die meisten raten eher etwas mehr einzukalkulieren,da ärger ich mich schon etwas,den nicht doch vor 5 Jahren gemacht zu haben,da lagen wir noch bei um die 600€

    im Nachhinein bin ich SO dermaßen froh, dass ich 2007 schon BE direkt bei B mit gemacht habe... da zehre ich heute noch von den Vorteilen von (CE, BKF, 95 etc.)... hätte ich nicht gedacht...