Beiträge von Holger-zx12

    Grundsätzlich und immer, nur Angaben zur Person gegenüber der Polizei machen.

    Nichts unterschreiben, nichts zugeben, nichts annehmen, nicht reden gar nichts!

    Viele sind der Meinung sie sind besonders intelligent, und reden sich dann um Kopf und Kragen.

    Wenn die Beamten der Meinung sind das ich was falsch gemacht habe, und evtl. was bezahlen soll/muss nur schriftlich.

    Gefällt manchen Beamten nicht, ist aber das gute Recht (und guter Rat von Fachleuten) eines jeden.

    das Alter der Reifen ist mit Sicherheit ein Indiz für die Qualität und so weiter. Aber wichtiger ist wie der Reifen in der Zeit behandelt worden ist, ständige Sonneneinstrahlung, viel gebraucht etc.pp

    nach meinem Kenntnisstand, einfach TÜV machen und fertig. Eventuell fällt eine leicht höhere Gebühr an. Ich hatte sowas auch schon öfters, das hat mein TÜVler aber nie interessiert. Der hat den TÜV drauf gemacht und fertig.

    ok, ich habe verstanden. Du kannst nichts dazubeitragen, was Deine falsche Behauptung unterstützt. Du schmeißt da verschiedenen Sachen einfach durcheinander. Dann lösche am besten Deinen falschen Behauptungen.

    Es gibt also ein Verbot, ok wo genau steht das, das ich z.B. keine Stahlkette zum sichern nehmen darf?

    Da steht auch nix darauf. (meine natürlich privater Bereich)

    § 22 absatz 1 der Straßenverkehrsordnung sagt da nichts von Vorgaben der Hilfsmittel, sondern nur das man es natürlich gut sichern muss.

    Wenn einer einen Sack Blumenerde auf seinen Anhänger gut und vernünftig sichert, und das ohne einen Gurt mit den Angaben, kann ich mir nicht vorstellen, das man ihm "Rechtssicher" was anhaben kann. (Klar gibt es Polizisten die vielleicht überreagieren usw. und auch mal Fehler machen, das meine ich aber nicht) Ich würde das Gesetzt oder die direkte Verordnung gerne kennen auf die Du dich berufst. Danke im Voraus

    kurzer Nachtrag zum Thema halbwissen und palettenabmaße....

    Die Maße kennt fast jeder auswendig (ok, Du nicht bei Dir sind sie 1,18m lang) :bigggrins:

    Aber das Internet oder ein Maßband hilft auch einem unwissenden wir Dir.

    Und dann stellst du fest, wenn die Ladefläche 1,20m breit ist auf dem Anhänger, auch Du eine Europalette da quer drauf bekommst, in meinem Beispiel (da leer) sogar viele übereinander, zum beladen nimmst Du deine Hände und Arme.

    Ich verleihe hier unter folgenden Auflagen:

    - passender Führerschein?

    - passendes Zugfahrzeug (zum Transportzweck mit der Ladung und dem Anhänger geeignet)?

    Finde ich gut das Du darauf ein wenig schaust, nicht jeder steckt da auch so im Thema was geht, erlaubt, sinnvoll und so weiter ist.

    Wenn ich mir ein Autotrailer ausleihe, fragt da niemand (außer Führerschein) was ich transportieren will, würde wohl auch immer einen Polo oder so sagen. ;)

    Und Holger

    Ich bin geschult! Du auch?!?

    Was willst du bei Formschluss sichern?


    Du bist entweder nicht geschult, oder Du lügst, oder was auch immer......


    Die grundsätzliche Aussage von dir ist einfach falsch! Da kannst du so viel schreiben wie du willst, und was du noch nicht "gesehen" hast ist uninteressant.


    Christian hat es sehr gut erklärt und gezeigt wann es sehr wohl "in Ordnung" ist über die Bordwand zu verzurren!


    Wenn mein Anhänger z.B. 1,20 breit ist und ich einen hohen Stapel Europalletten transportiere, ist Formschluss zwischen der rechten und linken Bordwand, wenn ich jetzt geeignete Zurpunkte am Ramen habe, spricht nichts gegen eine Verzurung auch über die Bordwände.

    LASI



    LaSi Vorschriften sind für ALLE einzuhalten!

    Wenn man es nicht kann sollte man sich schulen lassen

    Dann lass Dich schulen!

    Deine Aussage ist einfach falsch!

    Natürlich darf man "über Bordwände" sichern. Natürlich nur unter gewissenen Umständen. z.B. Formschluß geeigneter Zurrpunkt usw. Das trifft auch für LKW zu.