Dann klär mich auf.
Physik verändert sich nicht ob privat oder gewerblich. Hab ich auch nie behautet.
Die DIN Regeln definieren eine mögliche Umsetzung und werden halt als Messlatte von den Kontrollbehörden verwendet. Kann passieren ja, Kontrollbehörden kontrollieren, sprechen aber kein Recht.
Beiträge von Holger-zx12
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Die DIN Regeln definieren privat wie gewerblich die anerkannten Regeln der Technik.
Nein so einfach ist es nicht, lass Dir nicht alles erzählen..................
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Hi,
Mein neuer Eduard 1,5to zGG hat keine Zurrpunktaufkleber. Was nun? Wie schaut so ein Aufkleber aus und wo bekomme ich die her? Gilt das nur im gewerblichen Güterverkehr oder auch für Privatfahrer?
StVO §22 sagt bloß "Die Ladung ... sind ... zu verstauen und zu sichern, .... Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten." https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__22.html
Was anerkannte Regeln sind, wird im Gesetz nicht ausgeführt und läßt daher durchaus einiges an Spielraum. Bei einer Privatperson Kenntnis von (nicht frei zugänglichen!) DIN Regeln vorauszusetzen, halte ich für juristisch schwierig durchsetzbar. Am Ende entscheidet ohnehin der Richter und nicht der Polizist.
Genau so ist es. StVO §22 und nicht mehr und nicht weniger im privaten Bereich.
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einfach mit Hirn fahren, dann passiert auch so schnell nix. Und alles kann man im Leben auch nicht verhindern. Das Leben an sich ist schon ein Risiko.

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meiner Meinung nach alles e Quatsch.
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Manche Leute sind irgendwo in der Vergangenheit "stehen geblieben". Sie lernen nicht mehr dazu.
KI usw. wird bald viel mehr beeinflussen, und Menschen werden weniger "selbständig" machen.
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Da hab ich offenbar Glück mit dem Grünkittel.
Glaube das ist normal. Die schauen da so gut wie nie.
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Dann passt das doch im großen und ganzen.
Würde das so auch fahren.
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Das ist doch "Elchlack" der kann das ab.
Ja den kenn ich, hab ich auch am Auto.
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Glaubst Du wirklich das es sie nicht wissen???
Ich weiss auch das ich nur höchstens100 km/h auf der Landstraße fahren darf, mache es aber nicht immer.
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Ich muss auch mehrmals täglich an einem Stoppschild vorbei, wo 95% der Fahrer einfach durchbrettern.
Dann machst was falsch wenn es 95% es anders machen

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Die LASI war vorn Ar..., klar geht gar nicht.
Aber heimlich die Polizei anrufen ist für mich das letzte.
Aber sowas gibt es immer öfter, leider.
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Wenn ich eine evb brauche, bekomme ich die sofort bei meiner Versicherung, Papierkram (e-mail mit Anhang) kommt später.
Hotline wenn wer hat, lege ich sofort auf, ist mir Zeit zu schade.
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wenn er sich wieder meldet, hat er viele Infos. ER kann dann entscheiden was für ihn wichtig ist.
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Ja das muss wohl so sein, sonst wäre BMW ja erfolgreich, oder gar ein Verkaufsschlager.
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als fahrende einkaufstasche doch praktikabel
genau, man wird im Regen nicht nass und kommt von A nach B. Schmal und kurz ist in manchen Gebieten sehr von Vorteil.
Mehr sollte er auch nicht sein...................................
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bist du ein echter rheinländer??
wenn ja solltest du das doch locker wegstecken

Vor allem nicht ansatzweise ernst nehmen.........................
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entschuldigst dich und überweist die 70€.
Wenn du ganz lieb bist legst du eine Kopie deiner Zulassungsbescheinigung bei.
Der feste Blitzer zählt die Achsen.
Mit Anhänger bei 18km/h sind nun mal 160€
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falsch
Neben anderen Richtlinien, die die Verwendung von Zurrpunkten beschreiben (DIN ISO 27956, VDI Richtlinie 2700) enthält die DIN EN 12640 juristisch verbindliche Angaben zu:
- Anforderungen an Zurrpunkte (hinsichtlich Beschaffenheit, Anbringung, Winkelanforderungen, Festigkeit, Belastbarkeit, Anzahl und Anordnung, Anbringung an der Stirnwand)
- Verifizierung (Festigkeit)
- Prüfung (zulässige Prüfverfahren, anzuwendende Prüfkräfte, Belastbarkeiten)
- Kennzeichnung und Identifizierung (Gestaltung der Kennzeichnung, zulässige Betriebswinkel)
- Instandhaltung
falsch:
bezieht sich z.B. nicht auf ältere Anhänger
oder auf Anhänger bis 750kg usw.
richtig, darf man offiziell auch nicht
eben doch
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ein Aufkleber für die Zurrösen z.B im Ladeboden der Anhänger ist nicht zwingend vorgeschrieben! Es gibt auch keine Pflicht zur Nachrüstung! Bei einem meiner Anhänger, steht z.B nur in der Bedienungsanleitung, was Sie für eine Kraft aufnehmen können. Der Anhänger ist allerdings auch schon 20 Jahre alt. Natürlich müssen die Zurrösen geeignet sein, dürfen nicht überlastet werden und so weiter das ist schon logisch.