Beiträge von (An)hängermann

    Es kommt immer darauf an was du konkret fahren möchtest. Es können 30cm durchaus ausreichen. Wenn du Schüttgut drauf hast (Kies, Erde usw.) dann bekommst du den sowieso nicht bis zum Rand voll. Für den Rest gibt es Netze und Zurrgurte.
    Ein Zweiachser lässt sich definitiv nicht leichter per Hand schieben. Vorrausgesetzt es ist der gleiche Aufbau. Denn die zweite Achse samt Räder bringt nicht nur 10kg auf die Waage. Es lässt sich manchmal einfacher mit hochgekurbelten Stützrad (nee runtergekurbelten) rangieren als wie auf zwei Achsen, das ist schon richtig.
    Für deine Zwecke; Urlaub, Deckel und ein wenig Holz reicht die Standardklasse 2,50m x 1,25m in 1,5to. Ausführung.
    Mit Deckel gibt es sowas auch von KOCH aus Winsen/L. als Tieflader (nur mal als Orientierung).

    ...Anhänger auf Anhänger einfach so geht also nicht, da der Prüfer damit fährt. ...


    Funktioniert definitiv!
    Ich möchte gar nicht nachzählen wie oft ich es schon so praktiziert habe. Teilweise musste der zu untersuchende Anhänger nicht mal abgeladen werden. Wenn es allerdings ein gebremster seiner Gattung ist, dann muss er natürlich getestet werden.
    Ich habe auch noch keine Werkstatt oder Prüforganisation(TüV,DEKRA,GTÜ...) gesehen, die keine ausreichende ´Prüffläche´(also Privat- bzw. Firmengelände) gehabt hat um den Anhänger am Zugfahrzeug zu überprüfen.
    Die Eidesstattliche Versicherung kann bei einem Notar abgegeben werden (was Geld kostet) oder auch direkt auf dem Amt.
    Jedenfalls wird es so bei ´uns´ praktiziert.




    PS: Eine Kabelverlängerung die vom aufgeladenen Anhänger zur Dose vom Zugfahrzeug reicht, hilft ungemein weiter ;) .

    Wie schon genannt, eine ganz normale HU machen lassen (und bestehen) damit dann zur Zulassungsstelle und fertig. Entweder einen Kaufvertrag mit Angabe, dass der Brief verlustig ist oder die wollen dort eine Versicherung an Eides statt vom Vorbesitzer (oder dir) haben. Je nachdem, wer den Brief verloren hat. Dann wird der Anhänger zugelassen und du bekommst einige Wochen später den Brief bzw. KFZ-Zul. Teil II.
    Ist aber schon besser vorab dort anzurufen.

    Bin heute bei OBI rein und wollte nur einen Grillanzünder für 7,99€ kaufen.
    Man(n) schleicht ja doch ein wenig umher und dabei habe ich einen Aufsitzmäher mit 50% Preisnachlass entdeckt (bei voller Garantie :rolleyes: ).
    Da konnte ich nicht "Nein" sagen und habe ihn mitgenommen. Aktuelles Modell (2015) ohne Kratzer oder Beulen. Es sollte nur die Batterie hinüber sein, weil er nicht ansprang. Konnte auch nicht anspringen, da noch die Transportsicherungen auf der Batterie und die Kabel dadurch nicht angeschlossen waren. Zu Hause geprüft (noch 80% - fast voll), angeklemmt und er lief :biggrins:.


    Aufsitzmäher.jpg

    Rechne mal mit 200-300€ Reparaturkosten. Ansonsten sind die Heinemann´s nun auch nicht so schlecht. Vom Leergewicht her auch nicht so schwer. Hauptsache die Achse ist in Ordnung - sonst wirds teuer.
    Gewichtsdaten stehen nicht weiter da, aber sollte lt. AE so um die 500 - 850kg sein.
    Man kann was draus machen.

    Er sucht so eine Art Anhänger.
    Entweder einen Kofferanhänger (Tieflader) mit entsprechenden Außenmaßen kaufen und ihn dann hinter der/den Achse/n auf 1,90 bzw. 2,00m verbreitern. Dürfte eigentlich nicht so schwierig sein. Oder gleich einen Pferdeanhänger nehmen und genauso verfahren (haben aber ein viel höheres Leergewicht). Dabei jeweils auf eine Vordertür achten bzw. nachrüsten.


    Edit: :oha: Georg123 hatte die gleiche :guteidee: (Also nicht nur Text lesen, sondern auch Bilder anschauen.)

    ...
    Empfehlen kann man generell Hapert, Böckmann, Barthau, Koch und Alutrail. WM Meyer oder Humbaur gehen auch noch, aber qualitativ nicht mit den oberen vergleichbar. Eduard oder Anssems gibt es auch noch.
    ...


    WMMeyer und Humbaur auf eine Stufe zu stellen ist schon mehr als Frech :dagegen:.
    Gerade der aus Gersthofen ist der meistverkaufte Anhänger im Profibereich, weil er von guter und langlebiger Qualität ist. Der aus Werneck ist hier voll der Gegenpart dazu.


    Über die anderen Hersteller lässt sich streiten - aber wie immer im Leben zählt der persönliche Geschmack.


    Zur Anhängerwahl selber;
    Kauf dir einen breiten Tieflader und parke den Rasentraktor auf dem Anhänger, wenn es an der Breite (oder auch Höhe) scheitert. Zum Entlasten der Achse(n) gibt es einfache Heckstützen und für vorne zur Not eine Kurbelstütze ohne Rad.
    Zum Entladen von Grünschnitt ist wiederum ein Hochlader (am Besten ein Kipper) von Vorteil. Diesen auf dem Anhänger zu sammeln und erst später wegzubringen ist weder für Stahlblech- noch Aluanhänger von Vorteil (über Holz sprechen wir erst gar nicht).
    Wenn du viel Erde o.ä. fahren musst, dann achte auf entsprechende Nutzlast. Ein Kastenmaß von 2,70m x 1,40m (mit Berg) zu füllen bedeutet auch mal schnell 2-3to. Ladegewicht (zustandsabhängig).
    Der Unterschied zw. Hoch- und Tieflader liegt im Schwerpunkt und der Spurbreite. Aber mit Anhänger, welcher Art auch immer, fährt man generell etwas umsichtiger. Mach dir aber deshalb keine Sorgen. Der Unterschied ist nicht im Geringsten zu vergleichen wie mit einer Solomaschine oder mit Beiwagen (Motorrad):biggrins:.

    @ Dieter2 :danke: - bin aber totzdem kein Freund von soetwas


    Ich habe schon einige Anhänger für 100km/h ausgerüstet und abnehmen lassen. Ich könnte drauf schwören, dass nicht immer der gleiche Satz, unter Bemerkungen in der Zulassung, geschrieben wurde.
    Anhand meiner aktuellen Eintragung wüsste ich auch nichts von den anderen notwendigen Faktoren (ABS, 6Jahre ...) - soviel dazu. Die 100er Bescheinigung habe ich nachträglich vom Anhängerhersteller kostenlos bekommen (8 Jahre nach Herstellung des Anhängers :super: ).


    PS: Ich hätte auch auf der Zulassungsstelle einen gesiegelten Aufkleber für 5€ kaufen können - also daran scheitert(e) es nicht. Ich lass es einfach darauf ankommen. Nach StVO und StVZO ist alles im grünen Bereich (meistens ;) ).

    Hallo,


    schau mal hier nach.
    Auch wenn schon 10 Jahre her - es hat sich nichts daran geändert.
    Die Achsen von Heinemann waren Sonderanfertigungen für den Anhängerhersteller. Eine Neue gibt es nur auf Bestellung.
    Preis musst du dort erfragen - aber rechne mal mit 400-500€.
    Es kommen neue Schwingen incl. [definition='1','3'][/definition] (mit Trommeln usw.) wieder rein.

    HP600 gebremst - fällt mir auf Anhieb nicht ein.
    Gebräuchlich sind auch die HP650.01 mit Auflaufbremse.
    Die wiegen 150kg leer und haben einen 1900x1200mm Kasten. Kann man zur Not auch auf 600kg ablasten. Macht aber irgendwie keinen Sinn. Dein Gefährt hat die Anforderungen für die 100er nicht (wie du auch selbst geschrieben hattest).

    ...
    stell das mal komplett rein bitte
    ...


    ... dann lachen mich alle aus :kratz: :weglach:.


    Kann man denn jetzt endlich per PN ein Bild mit einfügen? Aber von einer Datei nicht aus dem www!


    Und Mani, eins habe ich (im Westen) gelernt; Immer daran halten, was in einem offiziellen Dokument steht, erst recht, wenn es gesiegelt ist(wie die Zulassung...).



    Mein 1 0 0 0 er :evil2:

    Hallo und Willkommen im Forum!


    Der Anhänger von Scout ist ein HP500.01/01 .
    Eigentlich mit einer der besten, gebremsten Anhänger dieser Klasse auf dem Markt. Diese werden allerdings seit mind. 25 Jahren nicht mehr produziert. Ersatzteile gibt es aber noch bzw. wieder. Leergewicht ca. 130kg - Nutzlast 370kg - Kastenmaß 1700x1100x400mm - Reifen 155R13 - ganz leicht auf 100km/h umzumelden (ohne Umbauten).
    Den Heinemann aus den Kleinanzeigen kannst du vergessen, da hier jede Menge Arbeit zum Herrichten verlangt wird.


    Du kannst schon Anhänger fahren, deren Gesamtgewicht über 600kg gebremst liegt. Nur bei dir liegt die nutzbare Gesamtlast (Leergewicht+Ladung) bei max. 600kg.
    Und je größer die Anhänger sind, desto mehr Leergewicht habe sie (meistens).

    Lt. meiner Zulassung... steht unter Ziff. 22 :
    Rüstzustand Offen, Geschlossen, Plane u. Spriegel, ...(die entsprechende Gewichte) und dann dies, was ich (weiter oben) abgebildet habe.
    Woher soll ich wissen, um welche Ausnahmeverordnung es sich handelt? Nur um eine vom 22.10.2005.
    Für mich bzw. wer auch immer den Anhänger gerade am Haken hat gilt; Geschw(indigkeits).-Schild gem(äß). §58 erf.(orderlich).
    Na klar, wie Jonas auch schrieb, müssen alle ´anderen´Anhänger ein 80er Schild haben, wenn der Zusatz wie bei mir in der Zulassung steht.


    Bei meinem Anderen steht es so drin:
    Zulassung Anhänger.JPG
    Hier hat Mani mit seinen Ausführungen recht.


    Wer sagt denn, dass es bei jedem Anhänger das Gleiche sein soll? Selbst bei PKW des gleichen Hersteller/Motor usw. stehen manchmal unterschiedliche Sachen drin.



    PS: Die Damen/Herren von der Zulassungsstelle können für mein 100er Schild rein gar nichts. Ganz im Gegenteil ;).

    Ich muss das nochmals aufgreifen.


    Meine neue Errungenschaft habe ich angemeldet und gleich die 100km/h eintragen lassen.
    In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht u.a. folgendes:


    Eintragung 100km-h.jpg


    Lt. §58 StVZO steht nichts von amtlich Gesiegelt o.ä.. Nun schließe ich daraus, dass ich auch wie folgt fahren kann. Werde ja sehen, wann ich mal offiziell :police: darauf angesprochen werde :oha: .


    100er Schild.jpg



    PS: Anhänger dient als Platzhalter fürs Kennzeichen meines späteren Fahrzeugs bzw. dessen Motor :rolleyes: .