welches 100 kmh Schild ?

  • Moin


    Habe eben mein neuen Anhänger zugelassen, jetzt suche ich ein 100 kmh Schild.


    Es gibt Schilder mit 20 cm und mit 10 cm Durchmesser.


    Gibt es gesetztliche Regeln über die Mindestgröße ?


    Würde gerne das 10 cm Schild nehmen, passt besser in den Leuchtenträger.


    Gruss Dieter

  • Dieter, du warst gerade auf der Zulassungsstelle! Dort bekommt man das 100er Schild gegen eine kleine Gebühr mit.
    Es ist außerdem genormt 200mm im Durchmesser.
    Ob nun mit oder ohne Siegel - darum streiten sich die Geister.
    Aber geht bestimmt gleich wieder los ... :sauforgie:

  • Dieter, du warst gerade auf der Zulassungsstelle! Dort bekommt man das 100er Schild gegen eine kleine Gebühr mit.
    Es ist außerdem genormt 200mm im Durchmesser.
    Ob nun mit oder ohne Siegel - darum streiten sich die Geister.
    Aber geht bestimmt gleich wieder los ... :sauforgie:



    Hab mich grad schlau gemacht, muß nach § 58 StVZO 20 cm sein.


    Klar, war grad bei der Zulassung, die haben kein Schild zu verkaufen gehabt, kann aber sein weil es nur unser Bürgerbüro ist, früher hieß das Ordnungsamt.
    Die Schilderbude hatte auch nichts.
    Hab mir grade welche bei Ebay bestellt.
    Passen zwar nicht ganz in der Stoßstange, muß ich halt oben und unten etwas knicken.


    Gruss Dieter

  • Moin Dieter,


    es muß das 200 mm-Schild sein.


    Quelle





    Edith sagt: Zu langsam!

  • Und nach dem da, muss "die von der nach Landesrecht zuständige untere Verwaltungsbehörde gemäß § 5 ausgegebene und gesiegelte Tempo-100 km/h-Plakette an der Rückseite des Anhängers angebrach" sein.


    PS: Die junge Dame in unserem Bürgerbüro hat mir die Plakette förmlich (aber kostenpflichtig) aufgedrängt.


    Gruss georg123

  • Ich habe beim Bürgerbüro einen 100er Aufkleber gewünscht und auch für 5,30€ incl. Siegel bekommen.

    viele Grüsse,
    Bernd

    Rapido Club 31T seit 03/2011, Humbaur 132513 seit 03/2015 und einen grauen Stema Jubiläums FT 8.5-20-10.1B seit 29.10/2016

  • Ich fahre ohne Stempel.


    Ich las es drauf ankommen, glaub aber eher das das niemanden so richtig interessiert :)


    Gruss Dieter

  • Zitat

    Ich las es drauf ankommen, glaub aber eher das das niemanden so richtig interessiert


    denke ich auch, interessiert keinen...wie so vieles, wenn ich sehe wie hier in der gegend einige mit ihren anhängern durch die gegend fahren.
    da kann die streife ruhig vorbeifahren, interessiert die nicht.


    mal sehen was das ganze bei unserem stva kostet, dämpfer sind bestellt, werd ich gleich bei der HU die 100er abnahme mit machen.


    grüße benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Hallo


    Zitat

    Ich fahre ohne Stempel.


    ohne Stempel ist halt wie nicht vorhanden


    somit bist Du mindestens 20 km/h zu schnell unterwegs,


    und das kostet halt dann auf jeden Fall deutlih mehr als der lausige Stempel oder das Schild


    Gruß Mani

  • Ich muss das nochmals aufgreifen.


    Meine neue Errungenschaft habe ich angemeldet und gleich die 100km/h eintragen lassen.
    In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht u.a. folgendes:


    Eintragung 100km-h.jpg


    Lt. §58 StVZO steht nichts von amtlich Gesiegelt o.ä.. Nun schließe ich daraus, dass ich auch wie folgt fahren kann. Werde ja sehen, wann ich mal offiziell :police: darauf angesprochen werde :oha: .


    100er Schild.jpg



    PS: Anhänger dient als Platzhalter fürs Kennzeichen meines späteren Fahrzeugs bzw. dessen Motor :rolleyes: .

  • vielleicht solltest den Deppen auf deiner Zulassungsstelle mal Nachhilfe geben


    erstens hat das nichts mit der STVZO zu tun


    sondern mit der STVO


    und zweitens steht es ganz klar im Gesetz


    9. Ausnahmeverordnung zur StVO


    die von der nach Landesrecht zuständige untere Verwaltungsbehörde gemäß § 5 ausgegebene und gesiegelte Tempo-100 km/h-Plakette an der Rückseite des Anhängers angebracht ist.



    Gruß Mani

  • André - zum PS: DAS sind mir ja die Liebsten, die so schöne Schilder auf 'nem "blöden Anhänger" "reservieren"! :mad: :biggrins:


    Nagut, nicht mein Zulassungsbezirk, von daher solls mich net stören. :angel: In welche Richtung solls denn gehen, irgendwann? =)


    [HR][/HR]
    Damit ich aber auch noch was beitrage zum Thread - wg. dem Siegel:
    http://www.gesetze-im-internet…usnv_9/BJNR317100998.html


    Ich würd' an deiner Stelle nochmal hingehen zur Zulassungsstelle - streng genommen haben die's verbockt - die solltens eigentlich kennen. Siehe Link Punkt 4.


    Gruß Jonas


    edit: Mani war schneller

  • Nachtrag - haha, ich komm' grad' net drauf klar. :weglach:


    Theoretisch widersprechen sich gar §58 STVZO und die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO in puncto der Geschwindigkeitsschilder auf Anhängern.


    In §58 STVZO steht:
    "(3) Mit Geschwindigkeitsschildern müssen gekennzeichnet sein


    1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h,


    2. Anhänger mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100 km/h,


    3. Anhänger mit einer eigenen mittleren Bremsverzögerung von weniger als 2,5 m/s2."


    Danach bräuchten theoretisch alle Anhänger, die nur mit normal 80km/h zugelassen sind, ein Schild hinten mit "80" drauf.


    Ja und dann kommt die tolle 9. Ausnahmeverordnung:
    "Abweichend von § 18 Abs. 5 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination) und für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination), [...], 100 km/h, wenn


    1. [...]
    2. [...]
    3. [...]
    4.
    die von der nach Landesrecht zuständige untere Verwaltungsbehörde gemäß § 5 ausgegebene und gesiegelte Tempo-100 km/h-Plakette an der Rückseite des Anhängers angebracht ist."


    -> nur geil... :pfeif:


    edit: vergesst den Müll - bauartbedingt kann ich ja auch 'nen 200km/h-Anhänger bauen... dass der dann in DE trotzdem nur 80/100 fahren darf, ist wieder 'n anderer Schuh...

  • Lt. meiner Zulassung... steht unter Ziff. 22 :
    Rüstzustand Offen, Geschlossen, Plane u. Spriegel, ...(die entsprechende Gewichte) und dann dies, was ich (weiter oben) abgebildet habe.
    Woher soll ich wissen, um welche Ausnahmeverordnung es sich handelt? Nur um eine vom 22.10.2005.
    Für mich bzw. wer auch immer den Anhänger gerade am Haken hat gilt; Geschw(indigkeits).-Schild gem(äß). §58 erf.(orderlich).
    Na klar, wie Jonas auch schrieb, müssen alle ´anderen´Anhänger ein 80er Schild haben, wenn der Zusatz wie bei mir in der Zulassung steht.


    Bei meinem Anderen steht es so drin:
    Zulassung Anhänger.JPG
    Hier hat Mani mit seinen Ausführungen recht.


    Wer sagt denn, dass es bei jedem Anhänger das Gleiche sein soll? Selbst bei PKW des gleichen Hersteller/Motor usw. stehen manchmal unterschiedliche Sachen drin.



    PS: Die Damen/Herren von der Zulassungsstelle können für mein 100er Schild rein gar nichts. Ganz im Gegenteil ;).

  • Hallo Andre


    erstens weißt du es
    zweitens nicht wissen schützt vor Strafe nicht
    drittens ist das Blödsinn was da in deinen Papieren steht, weils eben nix mit der STVZO zu tun hat


    sondern die Ausnahmeverordnung steht in der STVO


    und was steht da in deim Schein genau, das hast ja weiß gemacht


    aber was steht da vor dem d. Anh. f. Tempo



    stell das mal komplett rein bitte



    und rechtlich gültig ist es nur so wie es bei deim andern drin steht


    Gruß Mani

  • ...
    stell das mal komplett rein bitte
    ...


    ... dann lachen mich alle aus :kratz: :weglach:.


    Kann man denn jetzt endlich per PN ein Bild mit einfügen? Aber von einer Datei nicht aus dem www!


    Und Mani, eins habe ich (im Westen) gelernt; Immer daran halten, was in einem offiziellen Dokument steht, erst recht, wenn es gesiegelt ist(wie die Zulassung...).



    Mein 1 0 0 0 er :evil2: