Beiträge von (An)hängermann

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    750kg hat man unglaublich schnell überladen. 2,5x1,3m wiegen auch ungebremst 350kg. Bleiben 400kg für die Ladung. ...


    Wo hast du diese Weisheit her? Solche Anhänger wiegen so um die 170kg +/-. Selbst mein Gebremster wiegt nur 240kg (ab Werk) und mit den Um- bzw. Anbauten wahrscheinlich um die 300kg.
    Um 350kg Leergewicht zu erreichen, muss es schon ein stabiler Eigenbau aus den 70er/80er Jahren sein mit regengetränkten Holzaufbau.


    Im Prinzip gebe ich ´Jgibbs´ aus Post 28 recht.
    Wer wirklich größere Lasten über lange Strecken transportieren muss, der kauft sich dann auch einen größeren, gebremsten Anhänger. Ansonsten gibt es immer noch die Mietstation. OK, wer JWD wohnt muss anders kalkulieren.
    So ein 750er reicht für den einfachen Haushalt/Grundstücksbesitzer völlig aus. Ob dabei zum Baumarkt oder Händler gefahren wird ist wieder Geschmacks-/Geldbeutelsache.

    Ich möchte nur damit sagen/zeigen, dass immer(meistens) zum Hochlader geraten wird, weil man den ja so gut mit Stapler beladen kann. Stimmt ja auch, aber bei einem Tieflader geht es eben auch (von hinten).
    Die oberste Lage Pflastersteine war lose(also ohne Plastikband drum) deshalb habe ich die Palette lieber drauf gelegt.


    Ja - bedingungslos.
    Achte bei der Bestellung (also direkt beim Kauf darauf hinweisen), dass du Reifen nicht älter wie mit DOT ..14 haben möchtest. Sonst bist du ständig am Reifen Kaufen.
    Aber warum möchtest du nur Allwetter- bzw. Winterreifen haben?
    Im Winter und/oder bei schlechtem Wetter fährt man generell vorsichtiger - mit Anhänger erst recht.
    Da reicht auch jeder Sommerreifen aus.
    Außer du fährst meistens auf matschigen Feldwegen oder überwiegend im Winter. Dann hat/sollte ein Winterreifen mehr Seitenhalt geben.
    Eine generelle `Winterreifenpflicht´ ähnlich wie bei Kraftfahrzeugen (hauptsächlich bis 7,5to.) gibts bei Anhängern nicht.


    PS: Jau - nicht nur den ersten Satz lesen, dann hättest du dir deinen Kommentar sparen können :cool:.

    Wie schon geschrieben gibt es Fahrzeuge, die dürfen nur abnehmbare nutzen, wenn das Nummernschild oder eine Leuchte abgedeckt sind. Oder auch der Auspuff mittig ist.
    Wenn sie aber ordentlich einrastet und trotzdem etwas Spiel hat, dann hilft manchmal ein Schweißpunkt (für Nutzung auf nicht öffentlichen Straßen ;)). Nicht festschweißen sondern auf dem Schiebestück eine kleine ´Nase´ punkten.

    Eigentlich ja, so lange nur die Breite ohne Querschnitt angegeben ist. Es sei denn es steht /80 dahinter, dann dürfen diese auch.
    Um es nicht noch komplizierter zu machen:
    165R13 oder 165/80R13
    bzw.
    165R15 oder 165/80R15
    jeweils mit entsprechenden Lastindex 81 oder höher.

    Wenn man die Schmutzfänger innen montiert fängt sich der ganze Dreck oben auf der Kante, Stoelo sagt es. Außerdem läuft dann das Dreckwasser zwischen Schmutzfänger und Kotflügel und es rostet schneller. Ist bei verzinkten Kotflügeln natürlich nicht so schlimm, aber die sind nicht verzinkt.
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    Ich sage mal so; Die sog. VEB Anhänger hatten die Schmutzlappen im Kotflügel. Und in meiner priv. Fotosammlung sind die Anhänger mit Schmutzlappen auch alle innerhalb montiert (STEMA, Unsinn, Böckmann usw.).
    Heißt aber nicht, dass man mit der Menge mitschwimmen muss.
    Und Gründe für die Außenmontage sind ja unmissverständlich genannt.

    ... nur wenn unter F.2 in der Zulassung Teil I 2000kg steht.
    Da es diese(Zulassung Teil I) bei einem Neufahrzeug nicht dazu gibt :confused:. Der Mondeo hat ja, glaube ich, auch keine 2to. Anhängelast.


    In der CoC Punkt 14.1 steht auch nur die techn. zulässige Gesamtmasse und nicht die des Zulassungslandes.

    Ich lasse mir seit vielen Fahrzeugen die Nummernschilder zuschicken. Das ist billiger als der Schildermacher bei der Zulassungsstelle, sogar inkl. Versand.
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    Ich missbrauche mal diese Thema :sorry:.


    Habe erst letzte Woche wieder 6 Spezialschilder (410x110) prägen lassen. Hat 30€ incl. Versand gekostet. Weiß gar nicht mehr, wann ich das letzte Mal beim Amt hab prägen lassen. Zumindest gab es schon den €uro und zwei normale (520x110) hätten 34€ gekostet :nein::danke: - :dagegen:.

    ... Die Dose war das Problem. Die war etwas korrodiert. ...


    Damit hättest auch (in der alten Kreisstadt) zu meinen alten Kumpel am Bahnhof im Teileladen (hinter Getränkeland) gehen können :).


    Dann viel Erfolg in Deutschland mit deinen Vorhaben. Vergiss die Ausfuhrsteuer an der Grenze nicht zu zahlen :biggrins: - :warnurspass:.


    Wegen dem hier ...


    ... frag doch einfach in der Goethestraße mal nach (gleich hinten durch zur Ausgabe ;) ).

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    Laut § 12 Abs. 3b der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Kraftfahrzeug-anhänger, die nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, nicht länger als 2 Wochen im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Dieses zulässige Parken ist aber nur soweit erlaubt, als der Anhänger noch gemeingebräuchlich genutzt wird, d.h. zu Verkehrszwecken. Wird der Anhänger zu anderen Zwecken genutzt z. B. zur Werbung oder zum Überwintern, liegt eine unzulässige Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes bereits vom Beginn des Abstellens vor. Auch das bloße "Umparken" des Anhängers von einem Parkstand zu einem anderen, sofern der Parkvorgang innerhalb desselben Bereiches erfolgt, ist nicht erlaubt, da die 2- Wochen-Frist dadurch nicht unterbrochen wird. Wird mit dem Anhänger eine kurze Fahrt außerhalb des Gebietes nur zum Zweck unternommen, den Anhänger anschließend wieder im gleichen Bereich abzustellen, wird dadurch ebenso die 2-Wochen-Frist nicht unterbrochen. Die 2-Wochen-Frist ist vielmehr nur dann wirksam unterbrochen, wenn andere Kraftfahrzeuge eine reelle Chance erhalten, auf dem bisher genutzten Parkstand zu parken. Nur in einem solchen Fall liegt dann bei Rückkehr ein "neuer Parkvorgang" mit der Folge vor, dass die 2-Wochen-Frist erneut beginnt.


    Nach dem § muss man also spätestens nach 14 Tagen den Anhänger zweckgebunden nutzen. Weil, es heißt doch irgendwo auch, dass man keine unnützen Fahrten machen darf (2 Runden im Kreisverkehr sind doch schon verkehrswidrig). Typisch (Bundes-)deutsche Gesetze :weglach:.
    Ein Glück habe ich meinen Führerschein noch im Arbeiter- und Bauernstaat gemacht :super: :biggrins: ;) . Oder schützt Unwissenheit vor Strafe nicht :hae:.


    PS: Ich nehme auch keine ...:zensur:tüten für meinen Vierbeiner mit. Der wartet die 200m bis zum Wald ab und auf dem Grundstück macht er nicht.