Ich bin ja schon froh, dass ich nicht der einzige Depp bin, der dies nicht versteht. Lt. COC ist die Höchstgeschwindigkeit 140km/h
Wenn ich Herstellerbescheingung für die 100km/h richtig lese, genügt bei Erstzulassung diese für die Eintragung der 100km/h. Nach dieser sind keine Stoßdämpfer notwendig.
Ich glaube, dass hier ein Fehler gemacht wurde und die Stoßdämpfer nun in den Papieren stehen und keiner rausnehmen will ohne Bestätigung der 100km/h Fähigkeit durch den TÜV
Letztlich stört es mich in täglichen Nutzung nicht. Außerdem hat der Hänger ja bei der Ummeldung keiner nach Stoßdämpfer gefragt und die 100er Plakette rausgegeben. Also wird es der Rennleitung im Zweifel eher nicht auffallen.
Interessehalber werde ich vielleicht einmal den Hersteller anschreiben und fragen was das soll und wie ich nun zu der richtigen Eintragung komme.
Viele Grüße
Martin