Stützlast XC90 gebremst 140kg - ungebremst 50kg ?!

  • Hallo liebe Anhänger,


    ich habe mich heute einmal knit dem Thema Stützlast bei meinem Volvo XC90 beschäftigt.


    1. In den Papieren vom Volvo steht bei Ziffer 13 eine ausgewiesene Stützlast von 140kg. In der Anleitung - ja ich lese sowas ;) - wird zwischen gebremst 140kg und ungebremst 50kg unterschieden? Welchen Hintergrund kann das haben und und wie ernst ist dies zu nehmen? Was ist dann mit Fahrradträgern o.ä.?


    2. Mein ungebremster Eddi hat in den Papieren eine Stützlast von 42kg. Wenn ich das Thema richtig verstanden habe, dürfte dieser dann insgesamt maximal 792kg wiegen (sofern die Stützlast ausgenutzt ist). Richtig :?:


    Vielen Dank für Lösungen :)


    Martin

    Eduard 2314, ungebremst 750kg BJ 2020

    Volvo XC 90 D4 BJ 2017

    Audi A4 S-Line 1.8T BJ 2004 zum offen Fahren 8)

  • Falsch :!:


    Dein Anhänger darf nur 750 Kg wiegen, egal wie hoch die Stützlast ist.


    Viele Grüße,

    Axel :)

    Anhänger:

    STEMA BH-R 750 Bj. 2018,

    QEK Aero Bj. 1986


    Zugfahrzeuge:

    Ford Fiesta 1.0 EcoBoost Bj. 2018,

    GAZ69 Bj. 1958

    ———————————————————————————————————————————————

    "Die Genialität einer Konstruktion liegt in ihrer Einfachheit – Kompliziert bauen kann jeder."
    Sergej P. Koroljow, (sowietischer Raketenkonstrukteur, brachte den ersten Satelliten "Sputnik" ins All).

  • Okay, dann ist die Frage 2 schon mal geklärt. XC 90 ungebremste Anhängelast 750kg und Eddi auch max. 750kg. :danke:

    Eduard 2314, ungebremst 750kg BJ 2020

    Volvo XC 90 D4 BJ 2017

    Audi A4 S-Line 1.8T BJ 2004 zum offen Fahren 8)

  • Entscheident ist, was in FZ-Papieren steht. Anleitung ist allgemein und gilt für alle Fahrzeuge der Baureihe. Evtl. würde ich noch mal kontrollieren, ob die Anhängerkupplung eigene Freigaben hat und was da drin steht.

  • Hallo TigerThom,


    danke für die Antwort. So habe ich es mir auch gedacht. Beim Fahrradträger gibt Volvo in der Anleitung 75kg an. Wenn man bei den Empfehlungen des ADAC guckt, wird auch nur auf die Stützlast lt. Papieren hingewiesen. Wahrscheinlich will Volvo so nur aus der Verantwortung raus. Letztlich gelten ja auch die Werte des Anhängers und es Trägers.


    Die Kupplung ist ab Werk.


    Viele Grüße

    Eduard 2314, ungebremst 750kg BJ 2020

    Volvo XC 90 D4 BJ 2017

    Audi A4 S-Line 1.8T BJ 2004 zum offen Fahren 8)

  • Wenn Dein Auto aber sagen wir 75kg eingetragen hat, ist es völlig egal ob die AHK zb ne Zubehör oder der Fahrradträger mehr kann... Es Zählt das was in den Fzg Papieren steht!!!

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Stimmt. Theoretisch könnte sogar auf der AHK ein Aufkleber mit 100kg sein, aber in der Papieren nur 75kg. Dann darfst du auch nur 75kg. Der Rennleitung ist es egal was in der Anleitung steht, die interessiert nur (zu Recht) der KFZ-Schein.

    EDUARD 2615-1-PB30-075-63 (zGG 1350kg)

    mit 70cm Laubgitteraufsatz, Stahlboden und schwenkbaren Stützfüßen.

    Leergewicht komplett (gewogen) 480kg


    :!: Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!  :anstoss:

  • Stimmt. Theoretisch könnte sogar auf der AHK ein Aufkleber mit 100kg sein, aber in der Papieren nur 75kg. Dann darfst du auch nur 75kg. Der Rennleitung ist es egal was in der Anleitung steht, die interessiert nur (zu Recht) der KFZ-Schein.

    Soooo einfach ist es nun auch nicht! Bei vielen gerade ältere KFZ steht unter (13) gar nichts! Was aber logischerweise nicht heißt das es keine Stützlast haben darf. Da muss dann wo anders geschaut werden....................

    Respektiere nur die, die Dich auch respektieren

  • Falsch :!:


    Dein Anhänger darf nur 750 Kg wiegen, egal wie hoch die Stützlast ist.


    2. Mein ungebremster Eddi hat in den Papieren eine Stützlast von 42kg. Wenn ich das Thema richtig verstanden habe, dürfte dieser dann insgesamt maximal 792kg wiegen (sofern die Stützlast ausgenutzt ist). Richtig :?:

    Auch wenn das Thema schon paar Tage älter ist, kann es für den einen oder anderen interessant sein, es bissl auseinanderzudröseln.

    Eines vorweg: Axel hat natürlich vollkommen recht, die zGM des Anhängers ist (leider ;) ) die Kotzgrenze, inklusive Stützlast.


    Interessant wird es, wenn der Anhänger mehr kann, als das Zugfahrzeug:

    Die Stützlast zählt ausdrücklich nicht zur Anhängelast, da sie das Zugfahrzeug belastet, nicht den Anhänger. Sie muss dann aber bei Gesamtmasse und Hinterachslast des Zugfahrzeuges berücksichtigt werden.

    So könnte man z.B. bei 1700kg Anhängelast und 100kg Stützlast (ich weiß, eher theoretische Kombination) einen 1800kg schweren Anhänger legal ziehen, wenn dieser mindestens 1800kg zGM hat, und die 100kg Stützlast ausgereizt werden

    Das war vermutlich die Kombination, die Martin 1969 im Auge hatte, die aber in seinem Fall am Gesamtgewicht des Klaufix scheitert.


    Grüße

    Olli

    Anssems GTB 1200 BJ. 2011